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abstimmen durchführen
Der deutlichüberwiegendeAnteil der Eingriffe erfolgt in sogenannten Offenlandbiotopen (Wiesen,Weiden, Äcker etc.). Nicht selten herrscht die Auffassung, dass Aufforstungen für den Vorhabenträger vermeintlich einfach und kostengünstig umzusetzen seien. Hieraus resultiert, dass Eingriffe auch in Offenland-biotopen häufig durch die Aufforstung von Ackerflä-chen ausgeglichen werden. Dies genügt jedoch in der Regel nicht den funktionalen Ausgleichsansprüchen für Eingriffe in Acker oder Grünland.
Bei Maßnahmen im Offenland ist ein geeigneter Maßnahmenträger besonders wichtig, der sowohl fachlich als auch organisatorisch eine dauerhafte, qualitativ hochwertige Umsetzung der produktions-integrierten Maßnahmen gewährleistet.
Durch die Einbindung der Stiftung können wichtige Biotope wie Extensiväcker, Feldraine, Säume und Ex-tensivgrünland geschaffen und langfristig erhalten werden.
Bereits in der Planungsphase kann der Vorhabenträger an uns herantreten und einen Maßnahmeübernah-mevertrag über Planung und/oder Durchführung fest-
gelegter Kompensationsmaßnahmen abschließen. Genehmigungsbehörde und Kommune können als dritte Vertragspartner eingebunden werden. Gerne übernehmen wir für den Vorhabenträger ver-traglich geregelt die Flächenbereitstellung und dauer-hafte Maßnahmenumsetzung bzw. -sicherung gemäß den Vorgaben der Genehmigungsbehörden. In diesem Vertrag werden Art, Umfang und Honorierung der Leistung geregelt. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung der Laufzeit sowie unsere Verpflichtung, die Herstellung, Pflege, Sicherung und Kontrolle der genau beschriebenen Maßnahmen zu gewährleis-ten. Unsere weiteren Aufgaben sind – neben der Ent-wicklung und Abstimmung der Maßnahmen mit den Fachplanern und -behörden sowie der Akquisition und Bereitstellung geeigneter Flächen – die Beratung und Betreuung der Bewirtschafter.
Hohe Qualität und naturschutzkonforme Umsetzung der Maßnahmen sind unser Anspruch. Dies gewähr-leisten wir durch regelmäßige Kontrolle, Dokumen-tation und Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Vorhabenträgern.
Eigentümerver-trag zur Flächen-bereitstellung • Maßnahme • Sicherung • Laufzeit • Entschädigung
Bewirtschafter-vertrag zur Herstellung und Pflege • Maßnahme • Auflagen • Laufzeit • Vergütung
betreut und honoriert
stimmt ab
stimmt zu
Vorhabenträger
Planungsbüro
Durchführungs-vertrag für Kompensations-maßnahmen • Umfang • Maßnahme • Bewertung • Laufzeit • Kapital
Genehmigungs-/ Fachbehörde
Landwirt
Flächen-eigentümer
Flächen- und Maßnahmen-management • Flächenakquisition • Maßnahmenplanung • mind. jährl. Kontrolle/Bericht • Pflegemanagement • Vertragsverlängerung
Die Stiftung als Maßnahmenträger
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