Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2012
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Medizinische Grundsatzfragen
Teilnahme von Medizinischen Fachangestellten (MFA)
ab 2. Halbjahr 2012 möglich
Von vielen Teilnehmern wurde angeregt, Praxis-
mitarbeitern, die den Praxisinhaber bei der Umset-
zung des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis unter-
stützen, die Teilnahme an denMIMzu ermöglichen.
Die Ärztekammer Nordrhein hat inzwischen mit
der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Konsens zur
Teilnahme von MFA an den MIM gefunden: Sofern
der Praxisinhaber an einer MIM teilgenommen hat,
kann er unter bestimmten Rahmenbedingungen an
seiner Stelle eine MFA zur MIM entsenden. Seit dem
2.
Halbjahr 2012 bieten wir diese MIM für MFA an.
Weitere Informationen zum „Unternehmermodell-AP“ sowie
Teilnahmeerklärungen sind unter
/
fachkundigestelle
abrufbar.
Infektionsschutz
Über Strategien, wie sich die Zahl von Infektio-
nen mit MRSA und anderen multiresistenten Er-
regern senken lässt, berichteten am 16. Juli 2011
Experten auf dem Kammersymposium „Multi-
resistente Erreger in Klinik und Praxis“, das im
Rautenstrauch-Joest-Museum in Köln stattfand.
Weitere Beiträge der gut besuchten Veranstaltung,
die auf Initiative des ständigen Kammerausschusses
„
Infektionserkrankungen“ stattfand, beschäftigten
sich mit Therapiemöglichkeiten in Klinik und Pra-
xis sowie mit dem Stand der Netzwerkbildung in
Nordrhein-Westfalen. Eine Nachfolgeveranstaltung
zum Thema hat im Juni 2012 stattgefunden.
Die Inhalte der Veranstaltung wurden in einen zeit-
nahen Leitartikel im
Rheinischen Ärzteblatt
kom-
muniziert. Dort werden seit 2011 auch regelmäßig
Beiträge des Landeszentrums Gesundheit Nord-
rhein-Westfalen
(
LZG.NRW)
zu aktuellen infektio-
logischen Themen veröffentlicht.
Gutachten und Sachverständige
Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der
Ärztekammer, „auf Verlangen der Aufsichtsbehörden
Stellungnahmen abzugeben sowie auf Verlangen der
zuständigen Behörden Fachgutachten zu erstatten und
Sachverständige zu benennen“. 2011 lag die Gesamt-
zahl der Anfragen zur Sachverständigenbenennung
durch die Hauptstelle der Ärztekammer in Düsseldorf
bei 1.760 Vorgängen. Weitere Anfragen wurden durch
die Kreis- und Bezirksstellen der Ärztekammer erle-
digt. 95 Prozent der Anfragen stammte von Gerichten
und Staatsanwaltschaften, die in 73 Prozent der An-
fragen ihre Akten der Kammer zur Verfügung stellten.
Der Anteil telefonischer Anfragen lag bei vier Prozent.
Im Berichtsjahr erreichten die Hauptstelle 121 Er-
mittlungsakten der Staatsanwaltschaften zu Strafver-
fahren, die Ärztinnen und Ärzte betrafen. Diese wur-
den mit erhöhtem Aufwand bearbeitet. In 64 Prozent
ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in
31
Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 80 Pro-
zent der Behandlungsfälle stammten aus der stationä-
ren Versorgung, operative und konservative Fachge-
biete waren zu gleichen Teilen betroffen. In 28 Pro-
zent wurden Diagnostik-, in 78 Prozent Therapiefeh-
ler vorgeworfen. In 103 Fällen wurden medizinische
Sachverständige zur Klärung des Behandlungsab-
laufes benannt. In 18 Fällen kam es auf der Basis von
schriftlichen Stellungnahmen der Ärztekammer zur
Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden
Tatverdachts.
Von den circa 1.500 zivilrechtlichen Vorgängen ent-
fielen 60 Prozent auf Landgerichte, 35 Prozent auf
Amtsgerichte und fünf Prozent auf sonstige Anfragen.
Thematisch fand sich eine ähnliche Verteilung wie in
den Vorjahren: In 42 Prozent der Verfahrenwaren Be-
handlungsfehlervorwürfe zu klären. Nur in 2,7 Pro-
zent konnten Hinweise auf ein im Vorfeld erfolgtes
Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche
Behandlungsfehler gefunden werden. In 34 Prozent
der Verfahren ging es umUnfallfolgen, Invalidität, Er-
werbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Auf 10,3
Prozent stieg der Anteil der Verfahren zu Abrech-
nungsfragen oder die medizinische Notwendigkeit von
Leistungen. Vier Prozent der Vorgänge betrafen die
Klärung der Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen.
In der Regel wurden auf Anfrage der Gerichte und
Staatsanwaltschaften mehrere geeignete Sachverstän-
dige durch die Kammer benannt. Insgesamt erfolgten
2011
circa 4.500 Benennungen mit circa 1.400 Kolle-
ginnen und Kollegen aus dem Kammerbereich.
Nach kontinuierlich ansteigender Inanspruchnah-
me dieses Tätigkeitsbereiches seit 2002 hat sich die
Anzahl der Sachverständigenanfragen in den vergan-
genen Jahren auf hohem Niveau stabilisiert. Erhöhter
Ressourcenverbrauch ist aufgrund gesteigerter Kom-
plexität der Anfragen und beschleunigter Bearbei-
tungszeiten auch in Zukunft zu erwarten.
Qualitätssicherung in der
Schlaganfallbehandlung in Nordrhein
Viele vor allem neurologisch tätige Kliniken der
Akutversorgung beteiligen sich mit steigenden Fall-
Mitwirkung des Ressort II
in externen Gremien:
Landesfachbeirat Immissionsschutz
Ärztlicher Beirat zur Begleitung
des Aufbaus einer Telematikinfra-
struktur für dasGesundheitswesen
in NRW
Mitgliederversammlung der Arbeits-
gemeinschaft zur Ausgabe von eGK/
HBA-in der Testregion in NRW
Normungsgremien
•
Vorsitz des Normenausschusses
Medizin (NaMed)
•
Vorsitz des SC 62D/IEC TC 62
Elektromed. Geräte
•
Vorsitz des Nationalen Spiegel-
gremiums „Klinische
Prüfung medizinischer Geräte
ISO 14195“
•
Mitwirkung in Gremien der
Entwicklungsbegleitenden
Normung beimDIN
•
Mitwirkung imNormenausschuss
Informationstechnik
und Anwendungen (NIA)
•
Mitwirkung imNA 063-07-01-01
Arbeitskreis „Elektronische
Gesundheitsakte“
Berufsgenossenschaft für Gesund-
heitsdienst und Wohlfahrtspflege
(
BGW)
•
Vorsitz (alternierend) der
Vertreterversammlung
•
Arbeitgebervertreter im
Widerspruchsausschuss
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)
Suchtvorbeugung
Landesarbeitsgemeinschaft
Suchtprävention-Kooptag NRW
Mitarbeit in Arbeitsgruppen des
Ministeriums für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
(
MGEPA) NRW
•
Modellprojekt zur Finanzierung
palliativ-pflegerischer
Hausbetreuungsdienste
•
Arbeitsgruppe Hospizbewegung/
Sterbebegleitung
•
Arbeitsgruppe ambulante pallia-
tivmedizinische Versorgung
•
Medizinische Versorgung
Wohnungsloser
•
eGesundheit NRW