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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein
Ergebnisse
Im Berichtsjahr 2010 kamen 292 Ein-
richtungen den gesetzlichen Verpflichtungen zur
Meldung nach. Von den 176 stationären und 116 am-
bulanten Einrichtungen fallen nur 13 Prozent unter
die in den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blut-
produkten“ kurz: Hämotherapie-Richtlinie, vorge-
sehene Sonderregelung. Die überwiegende Mehr-
heit von 253 Einrichtungen müssen im Benehmen
mit dem IQN einen Qualitätsbeauftragten Hämo-
therapie benennen, der in einem Jahresbericht mel-
det, ob beziehungsweise inwieweit die durch die
Richtlinie geforderten Qualitätssicherungsmaß-
nahmen erfüllt sind. In vielen Fällen wurde die ge-
setzliche Abgabefrist der erforderlichen Meldungen
überschritten.
Die häufigsten gemeldeten Mängel bestanden in
fehlenden Qualifizierungen für benannte Funk-
tionsträger, fehlender Aufklärungsdokumentation,
fehlender beziehungsweise nicht vollständiger pa-
tienten- oder produktbezogener Dokumentation
und nicht geführten Bedarfslisten. In stationären
Einrichtungen fehlte oft die schriftliche Bestätigung
der Träger, dass diese Mängel und die Vorschläge
zu deren Behebung zur Kenntnis genommen wur-
den.
Sachgerechte Kodierung in der Ambulanten Versorgung
(
SKAV)
Im Verlauf des Jahres 2011 wurde in den Kassen-
ärztlichen Vereinigungen das Thema Kodierqualität
intensiv diskutiert. Der Widerstand gegen die 2010
eingeführten Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR)
und die unterschiedlichen Fallwerte in den 16 Bun-
desländern führte dazu, dass das IQN gemeinsam
mit den Vertretern der Fachgruppen Instrumente
entwickelt hat, die den Ärztinnen und Ärzten hel-
fen sollten, mit möglichst geringem Aufwand die
Kodierqualität zu steigern. Im regen Austausch mit
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
und dem Zentralinstitut (ZI) wurden Merkblätter
ausgestaltet, Informationsmaterial erarbeitet, Ko-
dierbeispiele erstellt und Fortbildungsmaßnahmen
für Ärzte und MFA konzipiert.
Qualifikationskurs Ärztlicher Bereitschaftsdienst
(
QÄB)
2011
erweiterte sich das Aufgabenspektrum
IQN um den Qualifikationskurs Ärztlicher Bereit-
schaftsdienst (QÄB). Die Notfalldienstordnung in
Nordrhein schreibt zum einen für Ärztinnen und
Ärzte, die in das Vertreterverzeichnis aufgenom-
men werden wollen, vor, dass der Kursus Arzt im
Rettungsdienst absolviert werden muss. Zum an-
deren sind langjährig fachärztlich niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachgruppen zum
Teil nicht mehr mit allen Erkrankungen, die für die
Bereitschaftsdienste relevant sind, gut vertraut.
Der zu konzipierende Kurs soll für Ärztinnen und
Ärzte beider Gruppen geeignet sein, die speziell für
den KV-ärztlichen Bereitschaftsdienst relevanten
Inhalte zu vermitteln. Dabei soll für Ärztinnen und
Ärzte des Vertreterverzeichnisses eine Stunden-
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Die häufigsten gemeldeten Mängel bestanden in fehlenden
Q
ualifizierungen für benannte Funktions-
träger, fehlender Aufklärungsdokumentation, fehlender beziehungsweise nicht vollständiger patienten-
oder produktbezogener Dokumentation und nicht geführten Bedarfslisten. In stationären Einrichtun-
gen fehlte oft die schriftliche Bestätigung der
T
räger, dass diese Mängel und die Vorschläge zu deren
Behebung zur Kenntnis genommen wurden.
Einrichtungen 2010
stationär
ambulant
Einrichtungen 2010
mit vollständigem QM
mit Sonderregelung
Einrichtungen 2010 mit vollständigem QM
ohne Mängeln stationär
ohne Mängel ambulant
mit Mängeln stationär
mit Mängeln ambulant
176 (60 %)
116 (40 %)
253 (87%)
94
66
78
15
39 (13 %)