Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
100 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung weg, sofern eine mündliche Hauptverhandlung nicht erforderlich erscheint. Durch Beschluss kann das Heilberufsgericht auf folgende Maßnahmen er- kennen: • Warnung, • Verweis, • Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Der Schwerpunkt der Berufspflichtenverstöße lag wie in den Vorjahren bei den Verstößen gegen die Generalpflichtenklausel des § 2 Abs.2 Berufsord- nung . Hierbei ging es in mehreren Fällen um Verstöße gegen das Abstinenzverbot. Weiterhin ging es um Fälle, in denen Ärzte gegen § 12 BO verstoßen ha- ben, indem sie Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte missachtet haben. Wie in den Vorjahren hat sich eine enge Zusammenarbeit mit der Gebühren- abteilung der Ärztekammer bewährt. Insgesamt besteht eine einheitliche und sorgfältig abgestimmte Sanktionspraxis sowohl der Kammer als auch des Berufsgerichts. Die Entscheidungen der Kammer im Rahmen der Berufsaufsicht wur- den bei Anfechtung in beinahe sämtlichen Fällen durch die Gerichte bestätigt. Berufsaufsicht und Beratung Im Berichtszeitraum standen wie im vergangenen Jahr Anfragen zu dem im Jahr 2016 in Kraft getre- tenen Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Ge- sundheitswesen sowie Fragen zur Kooperation und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Fo- kus. Unverändert baten Kammermitglieder um Rat in Sachen Schweigepflicht, Datenschutz, Werbung und Internet. Antikorruptionsgesetz Nach § 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheits- wesen macht sich ein Arzt strafbar, wenn er im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegen- leistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Verordnung von Arznei- mitteln und ähnlichem oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen ande- ren im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Nach wie vor herrscht unter den Kammermit- gliedern große Verunsicherung hinsichtlich der Bedeutung dieser Bestimmung. Da es bislang kei- ne rechtskräftigen Entscheidungen von Gerichten über die Auslegung der im Antikorruptionsgesetz enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe gibt, be- rät die Ärztekammer ihre Mitglieder dahingehend, den sichersten Weg zu gehen, um staatsanwalt- schaftliche Ermittlungen und die damit verbunde- nen Unannehmlichkeiten möglichst schon im Vor- feld zu vermeiden. Ärztlicher Notdienst Der Ausschuss Ärztlicher Notdienst der Ärztekam- mer Nordrhein tagte im Dezember 2016 ein letztes Mal unter dem Vorsitz von Dr. Carsten König, M. san., der aufgrund seines neuen Amtes als stellver- tretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärzt- lichen Vereinigung Nordrhein den Vorsitz des Not- dienstausschusses der Ärztekammer Nordrhein niederlegte. In der Ausschusssitzung standen die Überlastung der Krankenhausambulanzen sowie die Notwendigkeit im Mittelpunkt, ein Triage- System einzuführen. Bei der Reform des ärzt- lichen Notdienstes müssten zwingend auch die Be- lastungsgrenzen und Bedürfnisse der ärztlichen Kollegen in den Krankenhäusern beachtet werden. Im Jahr 2017 tagte der Notdienstausschuss einmal unter dem neuen Vorsitz von Dr. Rainer Holzborn. Schwerpunkt dieser Sitzung war die Weiterent- wicklung des ärztlichen Notdienstes und der Ge- meinsamen Notdienstordnung der Kassenärztlichen Ver- einigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein sowie die Themenplanung des Ausschusses bis zum Ende der Legislaturperiode. Auch der Austausch des Notdienstausschusses mit den zuständigen Gre- mien der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wurde beschlossen. Die Hauptziele der Weiterentwicklung des ärztli- chen Notdienstes sind weiterhin die Homogenisie- rung der Dienstbelastungen aller notdienstleisten- den Ärzte, unabhängig ob diese im ländlichen oder städtischen Bereich ärztlich tätig sind, die Neu- organisation des Fahrdienstes sowie der Abschluss von Kooperationsverträgen mit den von Vereinen betriebenen Notdienstpraxen. Patientenbeschwerden Die Rechtsabteilung hat im vergangenen Jahr ihren Umgang mit Patientenbeschwerden fortent- wickelt: Um die Sachverhalte medizinisch besser einordnen zu können, prüft jetzt auch eine ärzt- liche Referentin den Inhalt der Eingaben. Ebenfalls wurden die Organisationsabläufe weiter optimiert.
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