Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
16 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung Über die Novelle der ( Muster-)Weiterbildungsord- nung (MWBO) berichtete Privatdozent Dr. Hansjörg Heep, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung . Die rasante Weiterentwicklung der Medizin, veränderte Ver- sorgungsrealitäten und wachsende Anforderun- gen an die individuellen ärztlichen Kompetenzen machen die Novelle nach seinen Worten erforder- lich. Die Aufteilung der MWBO in Paragraphenteil, allgemeine Inhalte sowie Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnungen bleibt im Wesentlichen bestehen. Neu hinzukommen die Themen berufs- begleitende Weiterbildung und Dokumentation der Weiterbildung. Das Logbuch wird überarbeitet. Eine kontinuierliche, verbindliche und zwischen den Kammern kompatible Dokumentation mittels eines elektronischen Systems ist geplant. Insgesamt soll die bisherige Arbeitsteilungs-Ord- nung künftig eine stärkere didaktische Ausrich- tung erfahren. Die Weiterbildungsinhalte sollen aktualisiert und kompetenzbasiert dargestellt so- wie arztprägende Haltungen berücksichtigt wer- den: „Urärztliche“ Werte sollen in der künftigen MWBO vorkommen. Ein weiteres zentrales Ele- ment der Reform: Die Weiterbildungsinhalte sollen im Vordergrund stehen anstatt der Weiterbildungs- zeiten. Die Leitfrage der Novellierung ist: „Welche Kompetenzen benötigt ein Arzt, um als Facharzt eigenständig für die Versorgung von Patienten ver- antwortlich zu sein?“ Der Deutsche Ärztetag hat im Mai 2017 den Abschnitt B der neuen MWBO mit den Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen beschlossen. Ziel ist es, die novellierte Weiterbildungsordnung auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt im Jahr 2018 zu verabschieden, so ein Beschluss des 120. Deutschen Ärztetags 2017 in Freiburg. Krankenhausinvestitionsfinanzierung Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, ihren Verpflichtungen in der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in vollem Umfang nachzukommen. Die Zuständigkeit des Landes für die Krankenhausplanung lässt sich nicht von der Verpflichtung trennen, für die geplanten Krankenhauskapazitäten auch die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Die vom Land beanspruchte qualitätsorientierte Krankenhaus- planung muss mit der Bereitschaft des Landes zu einer qualitäts- ermöglichenden Investitionsfinanzierung verbunden sein. Keine Einschränkung der Therapiefreiheit bei der Auswahl von Röntgenkontrastmitteln Die Kammerversammlung lehnt eine Einschränkung der freien Auswahl von Kontrastmitteln zur Verwendung in der GKV ab. Die von Krankenkassen beabsichtigte wirkstoffübergreifende Substi- tution bedeutet eine Einschränkung der Therapiefreiheit und birgt das Risiko, dass Patienten nicht das für sie am besten geeignete Röntgenkontrastmittel erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Abweichen des Arztes von der Verordnungsvorgabe der Krankenkasse aus medizinischen Gründen im Einzelfall mit erheblichem bürokratischem Aufwand und Regressrisiko verbunden ist. Der Gesetzgeber soll die Terminservicestellen wieder abschaffen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, die „Terminservicestellen“ (TSS) wieder abzuschaffen. Die Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen ist nicht mehr ver- tretbar, nachdem einer der maßgeblichen Protagonisten des zugrunde liegenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes die Terminservicestellen selbst als „Flop“ bezeichnet hat, und da- rüber hinaus unangemessene Kosten und weitere Nachteile mit den TSS verbunden sind. Konzepte der Notfallversorgung Die Kammerversammlung hält es für dringend erforderlich, neue sektorenübergreifende Konzepte der Notfallversorgung un- ter Einbeziehung des Rettungsdienstes zu erproben. Diskussionen im G-BA, über ein gestuftes System von Notfallstrukturen hunder- te Krankenhäuser von der Notfallversorgung auszuschließen, sind abzulehnen. Die flächendeckende qualitativ hochwertige Notfallversorgung wäre nicht mehr zu gewährleisten. Prävention Die Kammerversammlung begrüßt den Abschluss der Landes- rahmenvereinbarung NRW zur Umsetzung des Präventions- gesetzes und fordert die Einbeziehung der Ärzteschaft mit ihren Kompetenzen in der Prävention und Gesundheitsförderung. Entschließungen der Kammerversammlung „Welche Kompetenzen benötigt ein Arzt, um als Facharzt eigenständig für die Versorgung von Patienten verantwortlich zu sein?“ – Das ist die Leitfrage, sagte PD Dr. Hansjörg Heep, Vorsitzender des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung.
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