Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 17 Kammerversammlung Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nord- rhein forderte bei ihrer Sitzung im März 2017 den Deutschen Bundestag auf, endlich ein Tabakwerbe- verbot einzuführen. Außerdem sollen der Gesetz- geber und die zuständigen Selbstverwaltungsgre- mien die Ausbildung von Konzernstrukturen in der ambulanten Versorgung begrenzen, so ein weiterer Beschluss der Kammerversammlung. Darüber hin- aus sprachen sich die Delegierten gegen eine finan- zielleBeteiligungderKrankenkassenandenKranken- hausinvestitionen aus. Würden die Kassen in die Investitionsfinanzierung eingebunden, so erhielten sie einen unangemessenen Einfluss auf die Planung, so die Auffassung der Ärztekammer Nordrhein. Die Kammerversammlung sprach sich für das duale Krankenversicherungssystem aus und forderte alle politischen Kräfte auf, der Einheitsversicherung eine Absage zu erteilen. Darüber hinaus soll wissen- schaftlich untersucht werden, wie viel Zeit Ärzte und Apotheker für Gespräche und Diskussionen auf- wenden müssen, die von Rabattverträgen ausgehen. Werbung für Tabakerzeugnisse ist seit 2003 durch eine EU-Richtlinie im Internet sowie in Zeitungen und Zeitschriften verboten. Alle Mitgliedsstaaten außer Deutschland haben mittlerweile Gesetze ein- geführt, welche die Tabakwerbung sowie Sponso- ring deutlich umfassender verbieten. Das Bundes- kabinett hat längst eine Regelung beschlossen, nach der Tabakwerbung auf Plakaten und Litfaßsäulen verboten und im Kino nur noch vor Filmen für über 18-Jährige erlaubt sein soll. Eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag steht jedoch nach wie vor aus. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wer- den“, heißt es in einem Beschluss der Kammerver- sammlung im März 2017, „jährlich 120.000 vorzei- tige Todesfälle durch Tabak mahnen uns dringend zum Handeln!“ Das Argument von Tabakindustrie und Werbewirtschaft, nach dem für ein legales Pro- dukt wie Tabak auch geworben werden dürfe, über- zeuge ihn jedenfalls nicht, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in seiner Rede zu aktuellen Themen der Berufs- und Gesund- heitspolitik. Nach seinen Worten habe im Jahr der Bundestags- wahl 2017 ein gesundheitspolitisches Thema wieder mit Macht auf die Agenda gefunden, das sich mit dem Koalitionsvertrag des Jahres 2013 für die lau- fende Legislaturperiode erledigt hatte. „Ich meine die Einheitsversicherung, von ihren Befürwortern Bürgerversicherung genannt. Sie soll nun zwar nicht mehr auf einen Schlag mit der Brechstange eingeführt werden, weil das auch verfassungsrecht- lich äußerst problematisch wäre. Doch es mangelt keineswegs an politischer Phantasie, wie die Private Krankenversicherung auf mittlere Sicht ausge- trocknet und das bewährte Zwei-Säulen-Modell in ein Einheitssystem überführt werden könnte“, sagte Henke. So sei zum Beispiel an eine einheitliche Gebühren- ordnung gedacht, die an die Stelle von EBM und GOÄ treten soll – wobei eine Anpassung der GOÄ an den EBM wahrscheinlicher sei als umgekehrt. Eine Einheitsversicherung würde nach Henkes Über- zeugung zu Qualitätsverlusten in der Versorgung führen, wäre doch die GKV dann alternativlos und ohne Korrektiv. Mit der schrittweisen Abschaffung des dualen Systems würden auch die verbliebenen Freiheitsgrade im Gesundheitswesen beschnitten. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai 2017 hat- ten die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen- Lippe gemeinsame Wahlprüfsteine verabschiedet. Tabakreklame endlich verbieten! Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein befasste sich bei ihrer Sitzung am 18. März 2017 in Düsseldorf mit aktuellen berufs- und gesundheitspolitischen Themen, der Arzneimitteltherapiesicherheit bei geriatrischen Patienten und der Vorbereitung der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung . Der Text der Wahlprüfsteine findet sich unter www.aekno.de/downloads/ aekno/wahlpruefsteine- landtagswahl-2017.pdf
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