Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 23 Kammerversammlung Ein ausführlicher Bericht über die Kammerversammlung findet sich im Rheinischen Ärzteblatt, April 2017 , verfügbar auch unter www.aekno.de, Rheinisches Ärzteblatt, Archiv . Die Einschränkung ärztlich-ethischer Handlungs- möglichkeiten durch zunehmende Ökonomisierung in Klinik und Praxis muss zurückgeführt werden Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein rügt, dass die unabhängige, am Patienten orientierte ärztliche Behandlung in Klinik und Praxis immer stärkeren ökonomischen Restriktionen unterliegt. Budgetierung und andere Maßnahmen wie Regresse führen zu zunehmender Rationierung und Einschränkung des freien, unab- hängigen ärztlichen Handelns im Sinne unserer Patienten. Im Klinikbereich bedrohen wirtschaftliche Zielvorgaben und der Einfluss der Verwaltungen ärztliche Ethik und Unabhängigkeit. Wir fordern die Krankenhausträger auf, gegenüber allen Klinik- ärzten und bei den in ambulanten Bereichen (z.B. Medizinische Versorgungszentren) von Krankenhäusern angestellten Ärzten Fehlanreize durch vorrangig ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden, oder Ärzte durch solche Zielvorgaben unter Druck zu setzen. Auf Bonusversprechungen, die zur Modifikation von Diagnosen und Therapien, des Einweisungs- oder Überweisungsverhaltens oder zum Upcoding von Kodierung und Abrechnung dienen, muss bei allen Ärzten verzichtet werden. Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein wird aufgefordert, Strategien zu entwickeln, wie die ethisch-ärztliche Autonomie des Arztes als Angehörigem eines freien Berufes gegenüber ökonomischer Fremdbestimmung gestärkt und zurückgewonnen werden kann. Schweigepflicht gegenüber nicht-ärztlichen Institutionen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein möge beschließen: Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg im Jahr 2012 hat unter TOP VI – 109 beschlossen: „Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 fordert, dass private Kranken- versicherungen, gesetzliche Krankenkassen und Behörden kein Recht auf Einsichtnahme in ärztliche Berichte haben dürfen, die zum Zweck der Kommunikation zwischen Ärzten erstellt wurden. Solche Berichte dürfen – mit Zustimmung des Patienten und des Herstellers des betreffenden Dokuments – ausschließlich anderen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht werden. Bei Anforderungen durch o.g. Institutionen ist daher der be- treffende Beratungsarzt oder die ärztliche Stelle namentlich zu benennen, an die ein solches Dokument versandt werden soll. Die Anforderungen an die ärztliche Schweigepflicht sind zu beachten.“ Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein bestätigt aktuell nochmals ausdrücklich diesen Beschluss und fordert die angesprochenen Institutionen auf, diesen Beschluss bei Vertrags- klauseln zur Schweigepflichts-Entbindung und bei Anforderungen von medizinischen Daten in vollem Umfang zu berücksichtigen. Unabhängigkeit und Qualität freiberuflicher, selbstständiger ärztlicher Berufsausübung durch angemessene Honorierung gewährleisten Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass ärztliche Tätigkeit freiberuflicher, selbstständiger Ärzte grundsätzlich bei der Behandlung aller Patienten, unabhängig von deren etwaigem Versicherungsstatus (GKV, PKV, Unfall- versicherungsträger u.a.m) Existenz sichernd – und die ärztliche Unabhängigkeit wahrend – möglich sein muss. Freiberuflich tätige, selbstständige Ärzte sind bei der Ausübung ihres Berufes darauf angewiesen, dass ihre Tätigkeit bei allen Patienten angemessen honoriert wird, damit eine wirtschaftliche Existenz möglich ist. Darüber hinaus stellen die Delegierten der Kammerversammlung fest, dass die stets gebotene Qualität ärztlichen Handelns bei allen Patientengruppen ein wirtschaftlich solides Fundament für die selbstständige ärztliche Tätigkeit voraussetzt. Antibiotika-Resistenzen Die Ärztekammer Nordrhein fordert die Umsetzung flächen- deckender Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Anti- biotika und unterstützt alle Maßnahmen des zielgenauen Ein- satzes in der Humanmedizin. Hierbei sind Maßnahmen zu unterstützen, die in die Routine-Versorgungsabläufe integriert werden können. Modellmaßnahmen, die durch verzögernde und komplexe Zwischenschritte eine spätere Implementierung in die Routine verhindern, werden abgelehnt. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt die KV Nordrhein in ihrem Engagement, den Antibio- tikaeinsatz zu optimieren. Zudem sind die seit 2014 stattfindenden Reduktionen der Antibiotikagabe in QS Tiermastbetrieben nicht ausreichend, insbesondere der Einsatz von Reserveantibiotika sollte einge- stellt werden. Entschließungen der Kammerversammlung

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