Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 37 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik stützung möglich, sagte Woopen. Für die Selbst- bestimmung der Patientinnen und Patienten biete die zunehmende Digitalisierung gute Perspektiven, diese werde die Gesundheitskompetenz der Men- schen stärken. Heute sei durchaus noch ein pater- nalistisches Verständnis des Arztberufes verbreitet, zunehmend werde jedoch von Ärztinnen und Ärz- ten erwartet, die Selbstbestimmung des Patienten zu fördern. „Shared Decision Making“ und die Auf- fassung von einem Behandlungsprozess, an dem Patient und Arzt gemeinschaftlich mitwirken, seien das Konzept der Zukunft. Eine Gefahr der Digitali- sierung sieht Woopen im mangelnden Datenschutz. Daher gelte es, die informationelle Selbstbestim- mung der Bürger und Patienten zu wahren. Wer letztlich die „Deutungshoheit“ in der digi- talisierten Medizin der Zukunft haben werde, sei noch nicht entschieden, so Woopen. Verhalte sich die Ärzteschaft aber zu zögerlich, könnten andere an ihre Stelle treten und Versorgung sowie For- schung steuern. Der Text leitet sich ab vom Eid des Hippokrates (um 400 v. Chr.) und der Genfer Deklaration des Weltärztebundes (1948). „Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod meiner Patientinnen und Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung, nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde allen, die mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben, sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“ GELÖBNIS Fassung aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte „Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausübe . Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod mei er Patientinnen und Pati nten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung, nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem M nschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich w rde allen, di mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben, sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“ GELÖBNIS Fassung aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte Ein Höhepunkt der Begrüßungsveranstaltung, die seit dem Jahr 2009 und inzwischen zweimal jährlich stattfindet, ist das Ärztliche Gelöbnis, das die jungen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam ablegen. Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:

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