Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 39 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Mai 2016 eine intensive Überarbeitung der Leis- tungslegendierungen durch die Bundesärztekam- mer in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaf- ten und Berufsverbänden. Die Abstimmung dieses ärztlichen Leistungsverzeichnisses mit dem Ver- band der Privaten Krankenversicherungen (PKV) war bis zum Ärztetag bereits gut vorangekommen. Damit richtet sich nun der Blick auf das im Kon- sens von Verbänden, dem PKV-Verband und der Bundesärztekammer fertigzustellende neue Leis- tungsverzeichnis. Parallel erfolgt die Arbeit an den Leistungsbewertungen. Ständiger Ausschuss Ärztliche Vergütungsfragen Der Ständige Ausschuss Ärztliche Vergütungs- fragen der ÄkNo hat in seiner dritten Sitzung am 13. Februar 2017 die Arbeit der GOÄ-Abteilung be- stätigt und die Bedeutung der Schlichtungstätigkeit der Kammer in gebührenrechtlichen Streitfällen für die nordrheinische Ärzteschaft ausdrücklich betont. Der Ausschuss hat sich des Weiteren vor dem Hintergrund, dass im Wahljahr 2017 das The- ma „Bürgerversicherung“ wieder in die öffentliche Diskussion gerückt ist, mit dem Ende 2016 publi- zierten Positionspapier der SPD-nahen Friedrich- Ebert-Stiftung „Der Weg zur Bürgerversicherung – Solidarität stärken und Parität durchsetzen“ und der Anfang 2017 von der Bertelsmann-Stiftung veröf- fentlichten Studie befasst, nach welcher die Einfüh- rung einer Krankenversicherungspflicht für Beamte unter anderem die Haushalte von Bund und Ländern bis 2030 um 60 Milliarden Euro entlasten würde. Die GOÄ-Abteilung stellte hierzu eine detaillier- te Analyse dieser beiden Publikationen und ihrer möglichen Konsequenzen vor und zeigte auf, dass beide Studien ihren Vorschlägen entgegenstehende, erhebliche rechtliche Bedenken außer Acht gelassen beziehungsweise für letztere keine Lösungsansätze genannt haben. Vor allem widersprechen aber die Vorschläge der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Bertelsmann-Stiftung in erheblicher Weise dem proklamierten Ziel ihrer Autoren, das Solidarprin- zip im Gesundheitswesen zum Erhalt eines hohen Versorgungsniveaus zu stärken. In der Diskussion der vorgestellten Konzepte be- tonte der Ausschuss die Notwendigkeit, das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland zu erhalten, weil eine Einheitsversicherung die hohe Versorgungsqualität im deutschen Gesundheits- system gefährden würde. Bernd Zimmer, Vizeprä- sident und Ausschussvorsitzender, unterstrich in diesem Zusammenhang, dass es nur in einer dua- len Ordnung möglich sei, die Leistungen der bei- den Systeme miteinander zu vergleichen. Er hob die Bedeutung dieses Vergleichs zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hervor. Auf Empfehlung des Ausschusses brachte der Kammervorstand einen Antrag in die Kammerver- sammlung am 18. März 2017 ein, der sich auf der Basis der Analyse mit Nachdruck für den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems einsetzt und mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde. Ansprechpartner zur GOÄ Dr. med. Tina Wiesener, Dr. med. Stefan Gorlas, Dr. med. Anja Pieritz Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133 E- Mail: goae@aekno.de Weitere Informationen zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit: www.aekno.de/goae GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de unter Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber Informationen zur GOÄ-Novelle: www.bundesärztekammer.de unter unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ
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