Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
Prof. Dr. med. Hans Friedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied Ulrich Smentkowski, Leiter der Geschäftsstelle Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D. und Vorsitzender 42 | Jahresbericht 2017 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein auf die Quote anerkannter Behandlungsfehler, die mit knapp 30 Prozent auf dem Vorjahresniveau liegt, hatte das neue Verfahren nach Einschätzung des Kommissionsvorsitzenden keinen erkennbaren Einfluss. Neue Evaluation bestätigt befriedende Wirkung Riedel griff anschließend die im Bericht mitge- teilten Ergebnisse einer Evaluation abgeschlossener Begutachtungen auf, die ohne Mitwirkung des vom Vorwurf betroffenen Arztes durchgeführt worden waren. Zwar seien die kleinen Fallzahlen statistisch nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ, sagte Riedel. Dennoch zeigten sie, dass jedenfalls in den Fällen, in denen Daten über die weitere Entwick- lung erhoben werden konnten, überwiegend eine Befriedung des Streitverhältnisses habe erreicht werden können. „Wir beobachten das einseitige Verfahren weiter“, betonte Riedel, „insbesondere ob Versicherer bewusst ablehnen, um den Kosten- beitrag zu sparen.“ Er habe für eine Ablehnung der Beteiligung Verständnis, wenn es um Fragen gehe, die von der Gutachterkommission im schriftlichen Verfahren nach Aktenlage nicht geklärt werden könnten, erläuterte Riedel, betonte aber zugleich, dass die Versicherer auch Pflichten gegenüber ihren Versicherungsnehmern hätten. Riedel ging noch mit kurzen Hinweisen auf den Besuch des Patientenbeauftragten der Landesregie- rung Nordrhein-Westfalen, Dirk Meyer, anlässlich der Sitzung des Plenums der Gutachterkommission imMai 2016, die von der Kommission unterstützten ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen sowie die wie- derholten Auslandskontakte nach Russland ein. So habe er in Russland ein hohes Interesse an der prak- tischen Umsetzung außergerichtlicher Streiterledi- gung von Arzthaftungsfragen festgestellt. „Weitere Anfragen wollen wir wohlwollend prüfen.“ Über eine gleichermaßen problemlose wie er- folgreiche Umsetzung der zum 1. Dezember 2015 in Kraft getretenen neuen Satzung in die Praxis konnte der Kommissionsvorsitzende, Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Johannes Riedel, der Kammerversammlung bei Vorlage des diesjährigen Tätigkeitsberichts der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein am 19. November 2016 in Düsseldorf be- richten. Dies werde durch die Statistik (siehe Kasten) belegt, führte der Vorsitzende der Gutachterkom- mission unter Bezugnahme auf den schriftlich vor- gelegten Bericht aus. Rund 2.200 Anträgen stünden etwa 2.400 Erledigungen entgegen. Bei einem auf rund 1.600 Verfahren abgesunkenen Bestand offe- ner Begutachtungsverfahren liege die durchschnitt- liche Verfahrensdauer jetzt recht deutlich unter ei- nem Jahr. Damit habe sich das neue Verfahren auch zeitlich als effektiv erwiesen, sagte Riedel. Neues Modell bewährt sich Das neue Modell, das an Stelle der früheren Ent- scheidung der mit fünf Mitgliedern besetzten soge- nannten Gesamtkommission jetzt die Erstattung abschließender Gutachten durch je ein ärztliches und ein juristisches Kommissionsmitglied vorsehe, habe sich somit bewährt. Riedel hob hervor, dass die Kommission bei diesen Gutachten nach pflicht- gemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte zur Vorbereitung der Entscheidung des Zweier-Teams auf die Beratung mit anderen Fachsachverständigen in der Plenarsit- zung der Kommission, neuerdings aber auch in Kon- silien kleinerer Besetzung unter Beteiligung einer oder mehrerer Facharztgruppen zurückgreife. Auf diese Weise werde sichergestellt, so Riedel, dass sich die Zweitgutachten noch einmal sehr gründlich mit dem Fall und den gegen das Erst- gutachten vorgetragenen Einwendungen ausein- andersetzen. Dass die sogenannte Revisionsquote, das heißt der Anteil vom Erstgutachten abweichen- der Zweitgutachten, unverändert niedrig sei, lasse keinesfalls darauf schließen, dass grundsätzliche Hemmungen der Zweitgutachter, vom Erstgutach- ten abzuweichen, hierfür maßgeblich seien. Auch Das neue Statut hat sich bewährt Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein blickt auf eine problemlose und erfolgreiche Umsetzung der zum 1. Dezember 2015 in Kraft getretenen neuen Regularien in die Praxis.
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