Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

58 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Aus Bildung wird Zukunft: Der MFA-Beruf in der Praxis Die Ärztekammer Nordrhein ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für das Ausbildungswesen des Berufs der Medizinischen Fachangestellten (MFA). Sie ist zuständig für die Eintragung, Änderung und Löschung von Berufsausbildungsverträgen und vermittelt und schlichtet auf Antrag bei Problemen im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist seit vielen Jahren einer der belieb- testen Ausbildungsberufe in NRW. Doch der Wettbewerb um junge Auszubildende und Mit- arbeiter hat sich verschärft. Die größte Heraus- forderung in den nächsten Jahren wird nach wie vor der demographische Wandel sein. Sinkenden Bewerberzahlen stehen steigende Aus- bildungsplatzangebote gegenüber. Die Konkurrenz umqualifizierteBewerberwirdhärter denn jewerden. Nordrheinische Ärzte bilden aus Im Rahmen der Ausbildungsstatistik 2016 zeigt sich für den Kammerbereich Nordrhein im Ver- gleich zum Vorjahresberichtszeitraum eine kon- stant hohe Zahl bei den Ausbildungsplatzzahlen. Zum 31. Dezember 2016 waren insgesamt 5.323 Aus- bildungsverträge in Nordrhein mit 3.583 Ausbilder/ innen abgeschlossen. Hier gilt der Dank der Ärzte- kammer Nordrhein allen Ärztinnen und Ärzten, die sich dieser Aufgabe widmen und jungen Menschen die Chance auf eine Ausbildung geben. Im Berichtsjahr hat die Ärztekammer Nordrhein alle ihr möglichen Anstrengungen unternommen, das Berufsbild der Medizinischen Fachangestell- ten in diesem Konkurrenzkampf weit nach vorn zu bringen, damit die nordrheinische Ärzteschaft auch weiterhin das Privileg hat, das eigene Personal aus- zubilden und damit auch die Qualität der eigenen Praxis zu sichern. Bitte melden Sie freie Ausbil- dungsstellen auch Ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Die Agenturen sind für junge Ausbildungswillige weiterhin eine der ersten Anlaufstellen bei der Be- rufswahl. Beauftragte und Prüfungsausschüsse Im Berichtsjahr 2016 stand eine Vielzahl ehren- amtlich tätiger Ausbildungsbeauftragter als An- sprechpartner beratend zur Seite. Diesen Ärztin- nen und Ärzten, die in den einzelnen Bezirken der Ärztekammer Nordrhein ansässig sind und somit gezielt als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen, gilt an dieser Stelle der besondere Dank der Ärztekammer Nordrhein. Die praktischen Prü- fungen der Medizinischen Fachangestellten wer- den von den vor Ort eingerichteten Prüfungsaus- schüssen abgenommen. Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Prüfungsausschuss Medizinische/r Fachangestellte/r engagieren möchten, bitten wir, Kontakt zumAusbildungswesenMFA bei der Haupt- stelle der Ärztekammer Nordrhein aufzunehmen. Den 400 ehrenamtlich tätigen Prüferinnen und Prüfer, ohne die die Prüfungen der Medizinischen Fachangestellten nicht möglich wären, gilt unser herzlicher Dank. Starke Präsenz auf Messen und imWeb Die Ärztekammer Nordrhein hat ihren Einsatz für einen attraktiven Ausbildungsberuf zur/m MFA weiter intensiviert. Dazu gehörte die Teilnahme Professor Dr. Susanne Schwalen ist Geschäfts- führende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein und Leiterin des größten Ressorts innerhalb der Kammer mit über 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgaben der „zuständigen Stelle“ der Ärztekammer Nordrhein nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes: • Eintragen, Ändern und Löschen von Ausbildungsverträgen (§34 BBiG) • Prüfung der Eignung von Ausbildungsstätte und Prüfer (§32 BBiG) • Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung (§46 BBiG) • Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen (§§39 und 56 BBiG) • Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein erlässt Rechtsvorschriften für die Durchführung der Ausbildung, z.B. Prüfungsvorschriften, Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweis, Anrechnung von Vorkenntnissen auf die Ausbildungszeit (§§ 7, 47, 54, 59 und 79 BBiG). • Beratung von Ausbildungspraxen und Auszubildenden und bei Streitigkeiten zwischen Ausbildungspraxis und Auszubildenden (§ 76 BBiG) • Auf Antrag von Menschen mit Behinderung oder deren Vertretern trifft die Ärztekammer Nordrhein entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB Ausbil- dungsregelungen für Menschen mit Behinderung (§66 BBiG) .

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