Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
60 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Tabelle 1: Antragsübersicht: 2012 – 2016 2012 2013 2014 2015 2016 1. Anträge auf Anerkennung von Facharztbezeichnungen 1.874 1.566 1.611 1.630 1.717 2. Schwerpunkte 99 57 66 76 81 3. Zusatzweiterbildungen 819 928 1.008 1.123 1.105 4. EU-Umschreibungen/BQFG 89 81 76 59 5. Anerkennung von Teilzeitweiterbildung 465 635 580 602 790 6. Fachsprachprüfungen 232 390 634 7. Fachkunde Rettungsdienst 316 324 278 335 322 8. Fachkunde nach Röntgenverordnung 832 1.306 1.180 1.501 1.162 9. Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung 9 35 26 40 35 10. Bescheinigungen für medizinisches Assistenzpersonal 540 596 590 561 556 11. Weiterbildungsbefugnisse Gebiete und Schwerpunkte 1.186 1.176 953 1.390 1.397 12. Weiterbildungsbefugnisse Bereiche 334 295 263 382 380 13. Zulassung von Weiterbildungsstätten 153 195 269 265 251 14. Kurse nach Röntgenverordnung 85 69 69 59 61 15. Kurse nach Strahlenschutzverordnung 10 28 24 14 18 16. Kurse nach WBO 72 91 83 144 80 17. Curriculäre Fortbildungskurse 21 16 22 26 31 18. Ausstellen von Bescheinigungen 921 1.406 1.532 1.308 1.136 19. Ärztekammerzertifikate 201 182 188 151 170 20. Sonstige Anträge 362 680 683 565 628 21. Konformitätsbescheinigungen 63 64 75 80 22. Fortbildungszertifikate 1.350 1.722 4.811 2.922 1.836 Gesamtanträge 9.649 11.459 14.613 13.635 12.529 Ärztliche Weiterbildung im Aufbruch 400 Telefonate und 100 schriftliche Anfragen pro Tag sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein keine Seltenheit. Überhaupt gehören große Zahlen zur DNA der Abteilung: 2016 wurden an den 15 zentralen Prüfungsterminen von 624 Prüfungsausschüssen 2.947 mündliche Prüfungen abgenommen. Die Nichtbestehensquote beträgt 4,6 Prozent und ist damit leicht gesunken. 2016 war gekennzeichnet von der Weiterentwick- lung der ( Muster-)weiterbildungsordnung (MWBO) . Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg imMai 2017 hat die ersten Weichen gestellt und die Kopfteile des Kapitels B der MWBO verabschiedet. Damit steht fest, welche Facharztkompetenzen und wel- che Schwerpunkte es künftig geben wird. Weiter- hin sind die Mindestweiterbildungszeiten sowie verpflichtende Weiterbildungsabschnitte definiert worden. Die Inhalte, die Ausgestaltung der Zusatz- Weiterbildungen sowie der Paragrafenteil sind noch offen. Dies soll auf dem Ärztetag 2018 in Erfurt vor- gestellt werden. Es soll ein elektronisches Logbuch eingeführt werden, in welchem Weiterzubildender und Weiterbilder den Stand der Kenntnisse, Erfah- rungen und Fertigkeiten festhalten und das neben dem Weiterbildungszeugnis die Grundlage für die Prüfungsanträge bildet. Darüber hinaus soll es „fachlich empfohlene Weiterbildungspläne“ geben, in denen die einzelnen Kompetenzblöcke eines Ge- bietes näher beschrieben sind. Da dies alles sehr umfassend sein wird, geht dies nur elektronisch. Privatdozent Dr. Hansjörg Heep, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses, und Dr. Franz-Joseph
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