Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 61 Medizinische Grundsatzfragen Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremi- en bei der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsi- dent der Ärztekammer Schleswig-Holstein, haben den Sachstand in den vergangenen beiden nord- rheinischen Kammerversammlungen ausführlich dargestellt. Je nach Ausgestaltung der Inhalte müssen die anderen Rahmenbedingungen neu gesetzt wer- den. In einem ersten Schritt sind die Befugnisse für Weiterbilder entsprechend den Kompetenzblöcken neu zu definieren. Dort müssen die Inhalte und der zeitliche Rahmen zur Vermittlung vorgegeben werden. Ein weiterer Schritt wird die Veränderung der mündlichen Prüfung darstellen. Wenn die zeit- lichen und formalen Vorgaben eine geringere Rolle spielen sollen, dann muss eine deutlich intensivere mündliche Prüfung zum Beispiel auf der Grund- lage der fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne stattfinden, damit die Qualifikation auch belegt werden kann. Ob dies – wie heute – dann noch mit ehrenamtlich besetzten Prüfungsausschüssen mög- lich ist, muss abgewartet werden. Bis die ersten Prü- fungen nach einer novellierten MWBO stattfinden, vergehen noch einige Jahre. Denn auch nach Ver- abschiedung auf einem Deutschen Ärztetag wird es ein bis zwei Jahre dauern, bis der Beschluss in allen Ärztekammern umgesetzt ist. Die ersten Prüfungen dürften dann frühestens drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Die von der Kammerversammlung der Ärztekam- mer Nordrhein am 19. November 2016 beschlosse- nen Änderungen an unserer Weiterbildungsord- nung sind seit 1. April 2017 in Kraft. Damit wurden die aufgrund der EU-Richtlinie 2013/55 notwendigen Anpassungen umgesetzt. Dies betrifft insbesonde- re die Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten beim Erwerb eines zweiten Facharztes. Mindestens 50 Prozent der Weiterbildungszeit der zu erwer- benden Anerkennung muss zusätzlich zu bisheri- gen Weiterbildungen absolviert werden. Weiterhin wurden einige Anpassungen bei Zusatz-Weiterbil- dungen vorgenommen. www.aekno.de/Weiterbildung Anträge Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, ist die Zahl der Fortbildungszertifikate um circa 1.100 zurück- gegangen. Hier liegen wir in der Mitte eines Fünf- jahreszeitraums. In den anderen Bereichen liegen die Antragszahlen im vergleichbaren Rahmen der Vorjahre. Bei den Facharztanerkennungen ist eine Steigerung erkennbar, die sich auch im ersten Halb- jahr 2017 fortgesetzt hat. Durch die Befristung der Weiterbildungsbefugnisse auf sieben Jahre (seit 2005) bleiben hier die Antragszahlen konstant hoch. Die Zahl der telefonischen und schriftlichen An- fragen ist ebenfalls konstant hoch. So sind circa 400 Telefonate und 100 schriftliche Anfragen pro Tag keine Seltenheit. Dazu tragen die Internationali- sierung der Weiterbildung (Anerkennung von Ab- schnitten, die im Ausland absolviert wurden), die nicht oder nur schwer nachvollziehbaren gesetzli- chen Vorgaben zur Fortbildungsverpflichtung und Diskussionen über die individuelle Gestaltung ein- zelner Weiterbildungen wesentlich bei. Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung 2016 wurden an den 15 zentralen Prüfungstermi- nen von 624 Prüfungsausschüssen 2.947 mündliche Prüfungen abgenommen. Die Nichtbestehensquote beträgt 4,6 Prozent und ist damit gegenüber den Vorjahren leicht gesunken. Sie liegt bei den Fach- arztprüfungen bei 5,2 Prozent, bei Schwerpunkt- prüfungen bei 1,2 Prozent und bei den Zusatz- Weiterbildungen bei vier Prozent. Nichtbestehensquote 2007–2016 Prüfungen Gesamt davon nicht bestanden 2016 2.947 136 = 4,6% 2015 2.767 151 = 5,5% 2013 2.493 123 = 4,9% 2011 2.715 159 = 5,9% 2009 2.610 174 = 6,7% 2007 4.329 202 = 4,7%

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