Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

64 | Jahresbericht 2017 Medizinische Grundsatzfragen Ärztekammer Nordrhein als nicht ärztlich tätig geführt (Erziehungszeit, arbeitssuchend). Insofern kann man von einer er- folgreichen Zusammenarbeit aller Institutionen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung sprechen. Nachfolgend sind die Auswertungen für die Aner- kennungen von 2014 bis 2016 dargestellt. Evaluation in der Allgemeinmedizin Mit einer Rücklaufquote von 66 Prozent ist die Beteiligung an der diesjährigen Evaluation der Wei- terbildung in der Allgemeinmedizin besser ausge- fallen als im Vorjahr (52,3 Prozent). Das Verhältnis von 74 Prozent Frauen zu 26 Prozent Männern ist nahezu identisch mit der Geschlechterverteilung in 2016. Der Schwerpunkt in der Altersverteilung liegt mit 66 Prozent bis zu einem Alter von 39 Jahren; im Vergleich zum Vorjahr (61 Prozent zwischen 35 bis 49 Jahre) sind die Teilnehmer jünger. Der Beginn der Weiterbildung wird schwer- punktmäßig auf die Jahre 2010 und 2011 datiert. Knapp 38 Prozent geben an, zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gewechselt zu haben. In die- ser Befragung wird das Fach Allgemeinmedizin als vielfältiges Arbeitsfeld wertgeschätzt. Im Vorjahr wurde als Hauptargument für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin die Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf genannt. Das Ergebnis von 15 Prozent für die Weiterbildung im Verbund liegt hinter den Erwartungen zurück. Während der Weiterbildung im ambulanten Be- reich fühlten sich 62 Prozent von einem Tutor/ Mentor begleitet. Bei sieben Prozent der Personen entstand bei dem Wechsel der Weiterbildungsstätte eine ungewollte Unterbrechung der Weiterbildung. Im Hinblick auf die Zufriedenheit mit der Weiter- bildung insgesamt zeigen sich sowohl für den am- bulanten (1,99) als auch für den stationären Bereich (2,25) bessere Noten als 2015 (2,14; 2,69). Auch der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten und Fertig- keiten wird in beiden Bereichen positiv bewertet (ambulant 1,65; stationär 1,84). Die Arbeitssituation wird im ambulanten Bereich mit 1,97 geringfügig schlechter bewertet als in 2015 (1,89), im Vergleich zum stationären Bereich (2,92) jedoch als besser empfunden. Von den Evaluationsteilnehmern wurde eine Tä- tigkeit im ambulanten Bereich deutlich einer im stationären Bereich bevorzugt. Trotz Möglichkeit der Mehrfachnennungen können sich nur zwei Per- sonen eine Tätigkeit in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung vorstellen. 35 Mal wurde eine Tätigkeit als angestellter Arzt genannt und 15 Teilnehmer bevorzugen eine eigene Niederlassung. 19 Teilnehmer möchten in Teilzeit tätig werden. Auslandsanerkennungen 52 Personen haben in 2016 Anträge auf EU-Um- schreibung gestellt. Bei den EU-Umschreibungen handelte es sich unter anderem um acht Urkunden aus Rumänien, vier aus der Schweiz, drei aus den Niederlanden, neun aus Griechenland und drei aus Norwegen. In allen Fällen sind die Urkunden und weitere Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der Ausstellungsbehörde einzuholen. Aufgrund der unterschiedlichen Mindestweiter- bildungszeiten innerhalb der EU gibt es eine zu- nehmende Zahl von Ärzten, die die Freizügigkeit ausnutzen wollen. So erwerben Personen einen Facharzt während ihres Jahresurlaubs in ihrem Heimatland (wenn dies dort zum Beispiel ein Jahr früher als bei uns möglich ist), obwohl sie die ge- samte Weiterbildungszeit in Nordrhein absolviert haben und fordern anschließend die Umschreibung der Urkunde. Die EU hat für solche Fälle über den Erwägungsgrund 12 der Richtlinie eine automa- tische Umschreibung ausgeschlossen. Während einer Kammerzugehörigkeit in Deutschland kann im Herkunftsland oder einem anderen Mitglied- staat der EU des EWR-Raums keine Facharztspe- zialisierung erworben werden, die EU-konform ist. Das heißt, dass ein solches Facharztdiplom nicht zu einer automatischen Anerkennung in Deutschland führt. Nach dem Hinweis der Europäischen Kom- mission (MARK T D/3418/6/2006-DE) können sich diese Personen nicht auf die Richtlinie 2005/36/EG berufen. In 2016 betraf dies 15 Fälle, für 2017 ist eine weitere Steigerung solcher Versuche zu kons- tatieren. Auswertungsjahr 2014 2014 2015 2015 2016 Facharztanerkennungen Allgemeinmedizin 115 115 107 107 105 – im ambulanten Bereich tätig 96 88 90 87 81 – im stationären Bereich tätig 9 15 9 12 9 – ohne ärztliche Tätigkeit 3 6 4 1 7 –Wechsel in andere ÄK/KV 7 6 4 7 8 Überprüfungsdatum: 04.03.2016 10.04.2017 04.03.2016 13.04.2017 13.04.2017 Bei Fragen zur Weiterbildung beraten wir Sie gerne! Prüfungszulassung: Tel.: 0211 4302-2231 bis -2238, -2257, -2258 wbantrag@aekno.de Zulassung WB-stätten und Befugnisse: Tel.: 0211 4302-2241–2248 wbbefug@aekno.de Prüfungsorganisation: Tel.: 0211 4302-2221 bis -2224, -2228 wbpruef@aekno.de Fortbildungszertifikate: Tel.: 0211 4302-2251 bis -2256 punktekonto@aekno.de Fachkunden RöV/Strahlenschutz: Tel.: 0211 4302-2261 bis -2264 wbstrahlenschutz@aekno.de www.aekno.de/Weiterbildung

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