Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 67 Medizinische Grundsatzfragen Analysen und Zielvereinbarungen mit den Zentren soll erreicht werden, dass die Personalvorgaben mit Auslaufen der Übergangsfristen Ende 2019 einge- halten werden können. Qualitätsindikatoren in der Krankenhausplanung Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus- schusses werden seit 2017 zunächst in den Leis- tungsbereichen Geburtshilfe, Gynäkologische Ope- rationen und Mamma-Chirurgie statistisch auffäl- lige Ergebnisse zu bestimmten Qualitätsindikato- ren nach fachlicher Klärung durch die Bundesebe- ne für Entscheidungen in der Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt. Hierbei ist die Datenvalidie- rung von besonderer Bedeutung, da bei falscher Do- kumentation eine Neuberechnung der Ergebnisse vorgesehen ist. Die Geschäftsstelle QS-NRW stellt Informationen für die fachliche Klärung bereit und ist prüfende Stelle für den im Rahmen der Datenva- lidierung notwendigen Aktenabgleich. Wichtiges Anliegen der Geschäftsstelle ist die Beschränkung der bürokratischen Anforderungen auf das für die Einhaltung der formalen Vorga- ben zwingend notwendige Maß sowie der Dialog mit allen im Verfahren engagierten Akteuren. Das QS-Portal www.qs-nrw.org wurde im Jahr 2016 technisch komplett aktualisiert und in 2017 weiter- entwickelt und bietet neben den Anwendungen für die registrierten Ansprechpartner und die in den medizinischen Arbeitsgruppen engagierten Kam- mermitglieder für alle Interessierten die Landes- auswertungen ab 2003, Informationen zum Ver- fahren und die Jahresberichte der QS-NRW und der Bundesebene. CIRS-NRW: Patientensicherheit gemeinsam fördern Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt ge­ meinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, der Ärztekammer und der Kassen­ ärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen das CIRS-NRW und arbeitet aktiv an der Umsetzung mit. Das CIRS-NRW lebt vom Mitmachen, Mithel- fen und Mitlernen und richtet sich an alle in der Gesundheitsversorgung Tätigen (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Angehörige anderer Gesundheitsberufe und Ver- waltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter). Es bie- tet die Möglichkeit, nicht nur aus den etablierten einrichtungsinternen CIRS, sondern auch aus den Berichten und kritischen Ereignissen anderer Krankenhäuser und Praxen zu lernen: • Interdisziplinär, • interprofessionell, • sektorenübergreifend. Mittlerweile umfasst die Datenbank auf www. cirs-nrw.de mehr als 930 Berichte. Viermal im Jahr wird ein besonders interessanter Fall als „CIRS- Bericht des Quartals“ aufbereitet. Seit 2017 erfüllt CIRS-NRW die Anforderungen an ein einrichtungsübergreifendes Fehlermelde- system laut Bestimmung des Gemeinsamen Bundesaus- schusses von Anforderungen an einrichtungsübergreifen- de Fehlermeldesysteme (üFMS-B) . Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die einen Zuschlag i. S. v. § 17b Absatz 1a Nummer 4 Krankenhausfinanzierungs-           Leistungsbereiche 2016– Anzahl Krankenhausstandorte 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Karotis Revaskularisation 165 Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung 301 Hüftprothesenversorgung 310 Knieendoprothesenversorgung 253 Gynäkologische Operationen 262 Geburtshilfe 168 Mammachirurgie 201 Herzschrittmacherimplantationen 277 Herzschrittmacheraggregatwechsel 235 Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation 228 Implantierbare Defibrillatoren-Implantation 169 Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel 143 Implantierbare Defibrillatoren-Revision/-Systemwechsel/-Explantation 127 ambulant erworbene Pneumonie 340 Dekubitusprophylaxe 405 Neonatologie 108

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