Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 69 Medizinische Grundsatzfragen QS ReproMed Zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Auf- gaben zur Qualitätssicherung in der Reproduk- tionsmedizin haben sich die Ärztekammern zur Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in der Re- produktionsmedizin zusammengeschlossen. Die Ärztekammer Nordrhein ist auf Beschluss des Vor- standes seit 2014 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Die IVF-Zentren in Nordrhein übersenden ihre Qualitätssicherungsdaten an die gemeinsame Daten- annahmestelle bei der Ärztekammer Schleswig- Holstein, die auch die Ergebnisse der Qualitätsin- dikatoren berechnet. Der Datensatz wird in enger Abstimmung mit dem Deutschen IVF-Register wei- terentwickelt, um eine Doppeldokumentation für die Zentren, die Mitglied des Registers sind, zu ver- meiden. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt für Nordrhein durch das kammerübergreifende Exper- tengremium Südwest in anonymisierter Form, die Kommunikation mit den Zentren durch die Ärzte- kammer Nordrhein. Die Arbeit von QS ReproMed wird durch Beiträge der Zentren finanziert. 2017 fanden erstmals Sitzungen des kammerüber- greifenden Expertengremiums statt und die Zen- tren wurden erstmals um weitere Informationen zu Ergebnissen gebeten, die von Referenzwerten der Qualitätsindikatoren abweichen. Im September 2017 fand das jährliche Treffen der nordrheinischen IVF-Zentren im Haus der Ärzteschaft statt und die Zentren tauschten sich über ihre Erfahrungen mit der Qualitätssicherung aus. Internes Qualitätsmanagement Der Fokus des internen Qualitätsmanagements liegt auch 2017 weiterhin auf der Optimierung der Prozesse und der Vereinfachung und Unterstützung des Arbeitsalltags. Zur Eruierung von Stärken und Verbesserungspotenzialen werden Prozess-Audits genutzt. Die Umsetzung erfolgt mit dem Ziel der Verbesserung der Servicequalität der Ärztekammer Nordrhein sowie der Erhöhung der Zufriedenheit der Mitglieder und der Mitarbeiter durch reibungs- lose Abläufe. Im Rahmen der ISO-Zertifizierung konnte der Geltungsbereich um die Kammerwahl und die Kammerversammlung erweitert werden. Gutachten und Sachverständige 2016 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach- verständigenbenennung durch die Hauptstelle der Ärztekammer in Düsseldorf bei circa 1.680 Vor- gängen (2015: 1.690). Weitere Anfragen wurden im kleinen Umfang durch die Kreis- und Bezirks- stellen erledigt. 98 Prozent der Anfragen stammten von Gerichten und Staatsanwaltschaften, die in 62 Prozent die Verfahrensakten zur Verfügung stellten. Nahezu alle Amtsgerichte, Landgerichte und Staatsanwaltschaften im Kammerbereich rich- teten Anfragen an die Ärztekammer (52 Amtsge- richte, neun Landgerichte und acht Staatsanwalt- schaften). Mit 13 Prozent der Vorgänge kamen, zumeist veranlasst durch andere Ärztekammern, deutlich mehr Anfragen von juristischen Institutio- nen außerhalb des Kammergebietes. Der Anteil der auf elektronischem Weg gestellten Anfragen betrug unverändert lediglich drei Prozent. Von den fast 1.500 zivilrechtlichen Vorgängen ent- fielen 57 Prozent auf Landgerichte, 39 Prozent auf Amtsgerichte und vier Prozent auf sonstige Organe der Rechtspflege. Thematisch fand sich eine ähn- liche Verteilung wie in den Vorjahren: In 43 Pro- zent der Verfahren ging es um Unfallfolgen, Inva- lidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfähig- keit. In 33 Prozent der Verfahren waren Behand- lungsfehlervorwürfe zu klären (Arzthaftungsfälle). 10,2 Prozent betrug der Anteil der Verfahren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen Not- wendigkeit von Leistungen (3,2 Prozent GOÄ ; 0,1 Prozent DRG-Abrechnungen; 6,9 Prozent medi- zinische Notwendigkeit). 3,3 Prozent der Vorgänge betrafen die Klärung der Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen. In 3,5 Prozent konnten Hinwei- se auf ein im Vorfeld durchgeführtes Verfahren bei einer Gutachterkommission für ärztliche Behand- lungsfehler gefunden werden. Die Arzthaftungsverfahren kamen zu gleichen Teilen aus der ambulanten und stationären Gesund- heitsversorgung. Mit 62 Prozent waren die chirur- gischen Fachgebiete am häufigsten betroffen (davon 44 Prozent Orthopädie und Unfallchirurgie). Es folgten Innere Medizin (13 Prozent), Frauenheil- kunde/Geburtshilfe (8 Prozent) und Neurologie/ Psychiatrie (5 Prozent). Im Berichtsjahr erreichten 116 Akten zu staats- anwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Kammer die Hauptstelle (2015: 119), die mit hohem Aufwand bearbeitet wurden. In 72 Prozent ging es um den Vorwurf der fahrlässi- gen Tötung, in 27 Prozent um fahrlässige Körper-

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