Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
Die Ärztekammer Nordrhein Berufliche Vertretung der Ärztinnen und Ärzte Kompetenter Partner für Bürger und Patienten Aufgaben im Überblick • Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft, unter anderem durch Kontakte mit Parlament, Parteien, Landesregierung und Medien • Berufsaufsicht/ Beratung in berufsrechtlichen Fragen • Weiterbildung der Ärzteschaft einschließlich Weiterbildungsprüfungen/ Formulierung einer Weiterbildungsordnung • Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte • Ärztliche Fortbildung, insbesondere durch die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung • Beteiligung an der Landesgesundheitskonferenz und den Kommunalen Gesundheitskonferenzen • Beteiligung an der Krankenhausplanung • Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich ärztlicher Behandlungsfehler und Arzthaftungsfragen, insbesondere durch die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der ÄkNo • Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) • Patientenberatung • Schlichtung von berufsbezogenen Streitigkeiten • Qualitätssicherung • Ärztliche Stelle nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung • Kommission „Transplantationsmedizin“ • Ethikkommission nach § 7 HeilBerG NRW • Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation/Embryotransfer • Geschäftsstelle Präimplantationsdiagnostik-Kommission nach § 5 PIDG NRW • Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes • Erarbeitung von Stellungnahmen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde • Erstattung von Fachgutachten auf Verlangen der zuständigen Behörden • Benennung von Sachverständigen zur Erstattung von Fachgutachten • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Herausgabe des Rheinischen Ärzteblattes • Kooperationsstelle für Ärzte und Lehrer • Gesundheitsförderung (Prävention in Lebensphasen) • Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte • Organisation des ambulanten Notfalldienstes in den sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere durch Formulierung einer Notfalldienstordnung (gemeinsammit der Kassenärztlichen Vereinigung) • Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/ zumMedizinischen Fachangestellten • Fortbildung von Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
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