Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

72 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen Die Digitalisierung der Kommunikation und Dokumentation im Gesundheitswesen verändert die damit verbundenen Arbeitsabläufe und Prozesse. Für die Ärzte der Ärztekammer Nordrhein stehen neben demmedizinischen Nutzen die Vertraulichkeit und Datensicherheit sowie die Finanzierbarkeit und Praktikabilität elektronischer Anwendungen im Vordergrund. Der 120. Deutsche Ärztetag hat die Digitalisie- rung ausdrücklich begrüßt und seinen Willen bekundet, die digitale Zukunft des Gesundheits- wesens unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Einhaltung der Schweigeverpflichtung mitzuge- stalten. Bei der Neuformulierung der Fernbehand- lungsmöglichkeiten im Berufsrecht wurde bereits ein erster Schritt getan. E-Health-Gesetz Ziel des im Dezember 2015 verabschiedeten E- Health-Gesetzes ist es, Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken die Möglichkeit zu geben, in sicherer, strukturierter und medienbruchfreier Weise medi- zinische Informationen ihrer Patienten an weiter- behandelnde Kollegen elektronisch zu übermitteln. Im Jahr 2018 sollen alle Arztpraxen, Kranken- häuser und Apotheken sukzessive an die Telematik- Infrastruktur angeschlossen sein. Ärztinnen und Ärzte sollten sich rechtzeitig auf die Anwendun- gen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematik-Infrastruktur einstellen. Dass die Politik es ernst meinte, zeigt sich an den Anreizen, aber insbesondere an den Sanktionen, die das Gesetz vorsieht. So drohen Kassenärztlicher Bundesver- einigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundes- vereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der Gematik-GmbH Haushaltskürzungen, wenn bestimmte Fristen für die Einführung der neuen Anwendungen nicht ein- gehalten werden. Aufgrund von Engpässen seitens der Industrie können die vorgesehenen Termine nicht eingehalten werden, der Gesetzgeber hat da- her in einem entsprechenden Entwurf geplant, die Termine zu denen die Sanktionen greifen, bei Ärzten um ein halbes Jahr zu verschieben. Das E-Health-Gesetz sieht die Einführung der fol- genden Anwendungen vor: • Medikationsplan: Ab 2018 soll der bereits 2016 auf Papier ausgegebene Medikationsplan auch auf der elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgelegt werden können, um die Medikationsdaten einfacher zwischen ver- schiedenen Ärzten und auch Apotheken aus- zutauschen. • Elektronischer Arztbrief: Im Jahr 2017 wird der elektronische Versand von Arztbriefen mit 28 Cent pro Übermittlung vergütet, der Emp- fänger erhält 27 Cent. Wer die Vergütung als Versender in Anspruch nehmen möchte, muss den elektronischen Arztbrief qualifiziert signiert übermitteln (QES: Qualifizierte elektronische Signatur) und benötigt dazu den Heilberufsaus- weis (HBA). Er darf die bisherige Gebühr von 55 Cent nicht mehr in Rechnung stellen, sodass er trotz der notwendigen Investitionen 27 Cent weniger als bisher erhält. Die technische Grund- lage für die Übermittlung der Arztbriefe wurde bereitgestellt. Aufgrund des negativen Anreizes haben nur 0,2 Prozent der Vertragsärzte die Förderung in Anspruch genommen. • Elektronische Prüfung des Versicherungsnach- weises auf der eGK und Aktualisierung der Versi- chertenstammdaten: Ab Ende 2016 wurde in der Testregion Nordwest (Schleswig-Holstein, NRW und Rheinland-Pfalz) mit 500 Ärzten das Versi- chertenstammdatenmanagement (VSDM) getes- tet. In der Testregion Süd (Bayern und Sachsen) konnten die Tests nicht durchgeführt werden und wurden mittlerweile abgesagt. Mittels einer Online-Verbindung zwischen einer Praxis und der zuständigen Krankenkasse konnte geprüft werden, ob die vom Patienten vorgelegte eGK gültig ist und aktuell eine Mitgliedschaft besteht. Sollte eine Adressänderung des Patienten bei der Krankenkasse vorliegen, wurde die aktuelle Adresse auf die eGK geschrieben und konnte so in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden. Der erste Teil der Testmaßnahmen wurden Im Juli 2017 förmlich als erfolgreich beendet erklärt. Prinzipiell könnten damit Ende 2018 alle Vertragsärzte an die Infrastruktur an-

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