Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 75 Medizinische Grundsatzfragen Tests zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Um die Praktikabilität der von der Betreiberge- sellschaft Gematik entwickelten Lösungen zur Ein- führung der Telematik-Infrastruktur zu prüfen, sind gemäß § 291 SGB V Testmaßnahmen durchzu- führen. NRW gehört zur Testregion Nordwest. In der Testregion Nordwest wurde seit dem 19. November 2016 die Erprobung des Versicherten- stammdatenabgleichs auf der elektronischen Ge- sundheitskarte durchgeführt. Hierzu hatten die beteiligten Praxen und Kliniken einen Onlinezu- gang unterhalten, der keinerlei Verbindung mit den Rechnern haben muss, auf denen die medizinischen Daten der Patienten liegen. Die Daten des Patienten auf der eGK sollten dann mit denen der Kranken- kasse über eine Onlineverbindung verglichen wer- den und gegebenenfalls aktualisiert werden kön- nen. Die aktive Phase der Erprobungsmaßnahmen in der Testregion Nordwest ist am 8. Juli 2017 ab- geschlossen, die Freigabe für den Produktivbetrieb erteilt worden. Ärztlicher Beirat NRW Seit Juni 2010 fanden 42 Sitzungen des Ärztlichen Beirates zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik- infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nord- rhein-Westfalen unter Vorsitz von Dr. Christiane Groß M.A. (ÄkNo) und Dr. med. Dr. phil. Hans- Jürgen Bickmann (ÄKWL) statt. Stimmberechtigte Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten aus allen Berei- chen NRWs. Der Ärztliche Beirat NRW ist durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über T estmaßnahmen für die Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte formal in die Strukturen zum Aufbau einer Telematik-Infrastruktur nach § 291a SGB V eingebunden. Bisher hat der Ärztliche Bei- rat NRW beispielsweise Empfehlungen zur Arzt- briefschreibung, zum Notfalldatenmanagement, zum Medikationsplan sowie zur Nutzung einrich- tungsübergreifender elektronischer Fallakten ab- gegeben. In den vergangenen Sitzungen hat der Beirat die Anforderungen erarbeitet, die an vom Arzt geführte übergreifende elektronische Patienten- akten zu stellen sind und sich dabei einen Überblick im europäischen Ausland verschafft. Der Ärztliche Beirat ist in die Evaluation der Gematik bei den Testmaßnahmen zur Einführung der eGK einbe- zogen. www.aekno.de > Arzt > Telematik Datenschutz Am 25. Mai 2018 müssen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die be- gleitenden Regelungen der Bundes- und Landes- datenschutzgesetzes bereits „vollumfänglich“ um- gesetzt sein, sonst können auch für Körperschaf- ten öffentlichen Rechts empfindliche Geldstrafen verhängt werden. Während der Bund das Bundes- datenschutzgesetz schon in einer neuen Fassung verabschiedet hat, haben die Länder (auch NRW) hier noch Nachholbedarf. Solange hier keine Rege- lungen bekannt sind, gilt die DSGVO unmittelbar. Alle in der Kammer geübten Verfahren müssen daher derzeit auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation (einschließlich Zweck, Rechts- grundlage oder eingeholter Einwilligung) und auf die künftige Zulässigkeit überprüft werden.
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