Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 77 Medizinische Grundsatzfragen Arzneimittelberatung Die Komplexität des deutschen Arzneimittel- marktes erfordert von Ärztinnen und Ärzte eine stete Aktualisierung ihres pharmakologischen Wis- sens wie auch ihrer Kenntnis der regulatorischen Anforderungen bei der Verordnung von Arzneimit- teln. Neutrale Informationen zu neuen Entwick- lungen und Erkenntnissen über bekannte Arznei- mittel sind daher zur Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich von hohem Wert. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen haben den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungsmaß- nahmen anzubieten, die frei von wirtschaftlichen Einflüssen sind. Daraus leitet sich die Aufgabe der Arzneimittelberatungsstelle der Ärztekammer ab, Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik neutra- le, sachkundige und aktuelle Arzneimittelinforma- tionen zur Verfügung zu stellen, die diese auch an ihre Patienten weitergeben können. Für Vorstand und Geschäftsführung der Ärzte- kammer Nordrhein, insbesondere für die Rechts- abteilung, erarbeitete die Arzneimittelberatungs- stelle Stellungnahmen zum Beispiel zu aktuellen Problemen der Verschreibung von Arzneimitteln. Anfragen im Jahr 2016 von Ärztinnen und Ärzten sowie auch von Behörden zu pharmakologischen und arzneimittelrechtlichen Problemen wurden geprüft und beantwortet. Von Interesse waren beispielsweise die arzneimittelrechtlichen Vor- gaben, die beim Einzelimport von Arzneimit- teln aus dem Ausland zu beachten sind (§ 73 Arzneimittelgesetz). Konkret ging es um einen ge- wünschten kostengünstigeren Bezug eines Arznei- mittels, das teurer, jedoch mit identischem Wirk- stoff und vergleichbarer Dosierung in Deutschland durchaus zur Verfügung stand. In mehreren Fällen bestand Beratungsbedarf hinsichtlich der ärztlichen Verantwortung bei der Weiterverordnung von Arznei- mitteln, die bei Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus oder von fachärztlichen Kollegen em- pfohlen worden waren. Hier bestand Unkenntnis, dass im kassenärztlichen Bereich außer der fachli- chen Verantwortung auch die ökonomische Verant- wortung vom verordnenden Arzt zu tragen ist und daher die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auch bei einer Folgeverordnung von ursprünglich von anderen Kollegen in die The- rapie eingeführten Arzneimitteln zu beachten ist. Arzneimittelverordnung und -therapiesicherheit Der Ausschuss Arzneimittelverordnung und -thera- piesicherheit befasste sich 2016 vorrangig mit der Vorbereitung von Maßnahmen, die die Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes zum Oktober 2016 begleitet haben. Dies geschah in en- ger Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer Nordrhein und der Krankenhausgesellschaft NRW und mündete in gemeinsamen Informationsver- anstaltungen auf Kreisstellenebene für die an der Basis tätigen Ärztinnen/Ärzte sowie Apotheker. Im Jahr 2017 thematisierte der Ausschuss die Hinter- gründe für die Lieferengpässe von Arzneimitteln. Als eine der Ursachen wurden die Rabattverträge ausgemacht, die vielfach zu einer Monopolisierung bei der Arzneimittelproduktion führen. Im Kontext mit dem weiteren Problem der beeinträchtigten Ad- härenz der Patienten und der Frage eines schlech- teren therapeutischen Outcomes aufgrund häufiger Präparatewechsel wurde eine Beschlussempfeh- lung für die Kammerversammlung vorbereitet. Da- rin wurde die wissenschaftliche Evaluierung der Auswirkungen dieser Rabattverträge mittels einer Analyse von Routinedaten bei den Krankenkassen gefordert. Die Kammerversammlung folgte dieser Empfehlung, sodass anschließend in einem Schrei- ben an die Koordinierungsgruppe des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicher- heit in Deutschland die finanzielle Unterstützung eines solchen Forschungsprojektes erbeten wurde. Förderung der Organspende Das 2016 gemeinschaftlich mit dem MGEPA, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) initiierte Projekt wurde Anfang 2017 erfolgreich zu einem Abschluss gebracht: Zur Behebung eines personel- len Engpasses in Krankenhäusern, die kollegiale Unterstützung bei der Diagnostik des Hirnfunk- tionsausfalls benötigen, haben die Ärztekammern neurologische Kolleginnen und Kollegen mit spezi-
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