Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

78 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen fischer Fachkompetenz gewonnen, die bereit sind, an einem externen Konsiliardienst für anfragende Krankenhäuser mitzuwirken. Nach einer differenzierten schriftlichen Umfra- ge an Kliniken mit neurologischer Fachabteilung, die die Frage nach notwendigen Fachkenntnissen ebenso wie die Vertrautheit mit der selbständigen Durchführung apparativer Zusatzdiagnostik um- fasste, und nach mehreren Arbeitstreffen konnte die Ärztekammer Nordrhein im Januar 2017 eine Liste mit den Kontaktdaten von 24 qualifizierten und motivierten Fachärztinnen und Fachärzten an die DSO übermitteln. Diese übernimmt nun das weitere Procedere, zu dem nach der Anschaffung von mobilen Untersuchungsgeräten auch die logisti- schen Herausforderungen der Gesamtorganisation gehören. Mobbing Mobbing stellt ein relevantes Problem in Ein- richtungen des Gesundheitswesens dar. Die Ärzte- kammer Nordrhein hat 1998 entsprechend dem Beschluss des Deutschen Ärztetages von 1998 An- sprechpartner für Ärztinnen und Ärzte bei Fragen des Missbrauchs und der Repression in hierarchi- schen Arbeitsverhältnissen (Mobbing) benannt. AnsprechpartnerIn sind: Dr. med. Dipl.-Ing. Brigitte Hefer (hefer@aekno.de, 0211 4302-2204) und stellvertretend Viktor Krön (Arzt) (kroen@aekno.de, 0211 4302-2208) Diese führen Beratungsgespräche mit von Mob- bing betroffenen Kolleginnen und Kollegen. In den Gesprächen zeigt sich, dass Mobbing oftmals nicht das primäre Problem ist, sondern Organisations- mängel, arbeits- oder berufsrechtliche Probleme im Vordergrund stehen, die sich in Unzufriedenheit und in Mobbing-Aktionen ausdrücken. Im Zeitraum Januar 2016 bis Juli 2017 haben sich 30 Kolleginnen und Kollegen telefonisch an die Mobbing-Ansprechpartnerinnen beziehungs- weise die Ombudsperson gewandt, davon haben 15 Kolleginnen und Kollegen einen persönlichen Ge- sprächstermin wahrgenommen. Versorgung psychisch Kranker Die aufgrund höchstrichterlicher Rechtspre- chung erforderlichen gesetzlichen Änderungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Zwangs- behandlung im Rahmen der Alltagsversorgung (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychi- schen Krankheiten (PsychKG)) sowie zur Zwangsbe- handlung imMaßregelvollzug haben die Ärztekam- mer und den zuständigen Ausschuss in erheblichen Umfang in Anspruch genommen. Bei der Überar- beitung des PsychKG konnte die Kammer in Zusam- menarbeit mit der ÄKWL und allen Verbänden der betroffenen Ärzte wesentliche Aspekte mitgestal- ten. Die Erarbeitung des Landespychiatrieplans des MGEPA wurde durch ehrenamtliches und haupt- amtliches Engagement intensiv mitgestaltet. Berufspolitisch wirkt der Ausschuss darauf hin, dass Wissen und Fertigkeiten über das Zusammen- wirken von Körper und Psyche in allen ärztlichen Fachrichtungen bei Diagnose und Therapie präsent sind. Ziel ist es, die Berücksichtigung der Psyche des Patienten als Bestandteil jeder ärztlichen Inter- vention zu stärken und dem Trend einer Trennung der Behandlung von Körper und Geist entgegenzu- wirken. Auch dem Ersatz umfassender ärztlicher Kompetenzen durch hochspezielle Fertigkeiten an- derer Berufsgruppen – ohne Kenntnis des Gesamt- kontextes des Patienten – wird kritisch-konstruktiv entgegengewirkt. Ausdruck dieses Engagements ist unter anderem der Kammerversammlungsbe- schluss „Umfassende Behandlung schwer Kranker – eine genuin ärztliche Kompetenz“ vomMärz 2017. Weitere wichtige Themen waren beispielsweise das Gesetz zur Direktausbildung von Psychothera- peuten oder die Möglichkeiten, auch bei seeli- schen Erkrankungen Patienten telemedizinisch unterstützt zu behandeln. Die Fragen, ob für die Behandlung von Patienten mit Psychosen mittels psychotherapeutischer Verfahren das Absolvieren eines gesonderten Curriculums erforderlich sein soll, oder ob die Unabhängige Patientenberatung Deutschland für Patienten mit seelischen Erkran- kungen geringerwertige Beratungsleistungen an- bietet, wurden verneint. Interventionsprogramm für abhängigkeitskranke Ärzte Die Ärztekammer ist für den Erhalt eines hoch- stehenden Berufsstandes verantwortlich und steht in der Verpflichtung, berufsrechtswidrige Zustän- de zu beseitigen. Sofern konkrete Gefahren für das Patientenwohl durch Erkrankungen des Arztes zu befürchten sind, dies schließt auch eine Suchter- krankung ein, ist die Kammer in der Pflicht Hilfe anzubieten. Das Interventionsprogramm sieht vor,

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