Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

den Arzt bei der Überwindung der Abhängigkeits- problematik zu unterstützen. Die Compliance des Betroffenen wird im Rahmen des Programms ein- gefordert, andernfalls kann es zum Entzug der Ap- probation kommen. Um dies abzuwenden, bietet das Programm frühestmögliche Hilfe an. Durch exter- ne Angliederung der ärztlichen Leitung sowie der Anbindung von Vertrauensärzten kann ein Vertrau- ensverhältnis und ein Schutz der Betroffenen ent- stehen. Der Betroffene bleibt zunächst anonym. Die Servicestelle versteht sich als Bindeglied zwischen Ärztekammer, dem ärztlichen Leiter und den Ver- trauensärzten, zumal sie auch Ansprechpartnerin hinsichtlich aller eingehenden Meldungen ist und darüber hinaus die ärztliche Leitung in allen Belan- gen unterstützt. Nach erfolgreicher Beendigung des Programmes kann eine Überleitung an das Ärzt- liche Hilfswerk erfolgen, dies wird im Einzelfall entschieden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Erreichbar ist das Hilfsangebot unter: Telefon: 0211 4302-1248 E-Mail: interventionsprogramm@aekno.de Rettungsdienst Zum 1. April 2015 trat die Novelle des Rettungsge- setzes NRW in Kraft. Der Ad-hoc-Ausschuss Rettungs- dienst unter dem Vorsitz von Dr. Sven Christian Dreyer beschäftigt sich intensiv mit den Änderun- gen. Insbesondere § 5 (4) ist ein zentrales Thema. Er überträgt die Regelungen für „Umfang und Inhalt der notwendigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst“ den Landesärztekam- mern. In enger Absprache und gemeinsamer Sit- zung mit dem Arbeitskreis Rettungswesen, Notfall- versorgung, Katastrophenmedizin der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist ein Konsenspapier entstan- den. Es setzt zusätzlich zu einem Nachweis der Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW eine regelmäßige Teilnahme an entsprechen- den Fortbildungen fest. Die Veranstaltungen müs- sen durch eine Ärztekammer geprüft und im Rah- men der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung anerkannt werden. Innerhalb von zwei Jahren sind mindestens 20 Fortbildungspunkte von Notärztin- nen und Notärzten nachzuweisen. Dies gilt unab- hängig vom Facharztstatus. Die Inhalte der Fortbildungen orientieren sich mindestens am Curriculum des (Muster-)Kursbuchs Notfallmedizin der Bundesärztekammer. Darüber hinaus sind Inhalte mit unmittelbarem Bezug zur präklinischen Notfallmedizin als Not- arztfortbildung anerkennungsfähig. Der Nachweis erfolgt gegenüber dem Ärztlichen Leiter Rettungs- dienst. Die Regelungen wurden in den Ärztekam- mern Nordrhein und Westfalen-Lippe zum 1. April 2016 in Kraft gesetzt. Gemeinsammit der Arbeitsgruppe der Ärztekam- mer Westfalen-Lippe hat sich der Ausschuss der Fragestellung angenommen, ob ein Ersatz von Real- einsätzen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin durch Simulationen für Ärztinnen und Ärzte erreicht werden kann. In einer gemein- samen Vorstandssitzung haben beide Kammern darauf folgend einen möglichen Ersatz von 25 Ein- sätzen beschlossen. Richtlinien zur Durchführung von entsprechenden Simulationen sind ebenso ver- abschiedet worden. Der Ausschuss beschäftigt sich auch mit der Um- setzung der Notfallsanitäterausbildung. Ziel ist die Beratung von Landesbehörden und die Unterstüt- zung der mittelbar betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Hochschulen und Medizinische Fakultäten Für die Wahlperiode 2014 bis 2019 hat der Vor- stand der Ärztekammer Nordrhein den Ad-hoc- Ausschuss Ausbildung zum Arzt/Hochschulen und medizinische Fakultäten unter dem Vorsitz von Pro- fessor Dr. Reinhard Griebenow eingerichtet. Die Ärztekammer Nordrhein beschäftigt sich bereits seit Jahren intensiv mit der Verbesserung ärztli- cher Kommunikation in der Patientenversorgung. So verabschiedete der 117. Deutsche Ärztetag 2014 in Düsseldorf auf Initiative Nordrheins die „Düsseldorfer Forderungen zur Stärkung der Arzt- Patienten-Kommunikation“. 2015 folgte der Leit- faden „Kommunikation im medizinischen Alltag“. Dieser erreicht eine Auflage von über 12.000 Exem- plaren. Folgerichtig hat der Ausschuss die Aufgabe einer Bestandsanalyse des Hochschulcurriculums der einzelnen Fakultäten auf diesem Feld übernom- men. Hierzu bittet der Ausschuss in jeder Sitzung ein bis zwei Fakultäten um eine Darstellung über die Verankerung von Kommunikationselementen im medizinischen Curriculum. Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2017 | 79 Medizinische Grundsatzfragen

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