Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017
80 | Jahresbericht 2017 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Infektionsschutz 2016 und 2017 fanden, federführend betreut vom Ad-hoc-Ausschuss Infektionserkrankungen (Privat- dozentin. Dr. Maria Vehreschild), gut besuchte infektiologische Kammersymposien zu organbe- zogenen Infektionserkrankungen in Köln und Düsseldorf statt. Das 6. infektiologische Kammer- symposium im Juni 2016 in Köln zum Thema „Re- spiratorische Infektionen“ thematisierte schwer- punktmäßig die leitliniengerechte Behandlung einschließlich der Probleme der Antibiotikaresis- tenz bei der Behandlung bakteriell bedingter pul- monaler Infektionen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die viralen Infektionen der Atemwege und die seinerzeitige Zika-Epidemie. Das 7. Kammersymposium im Juni 2017 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf beschäftigte sich mit den gastrointestinalen und hepatischen Infektio- nen unter besonderer Berücksichtigung infektiolo- gischer und reisemedizinischer diagnostischer und therapeutischer Aspekte. Substitutionstherapie Opiatabhängiger Die Beratungskommission für die substitutions- gestützte Behandlung Opiatabhängiger unter dem Vorsitz von Professor Dr. Norbert Scherbaum berät Kollegen in Klinik und Praxis. Neben den regel- mäßig substituierenden niedergelassenen Ärzten erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige Kolle- gen, die akut Patienten versorgen müssen, bei denen in Folge der Opiatabhängigkeit eine Substitution er- forderlich ist. Die schnelle Abrufbarkeit dieser spe- ziellen Expertise per Hotline (0211 4302-2213) bei dem beratungsführenden Arzt wird von den substi- tuierenden Kollegen geschätzt. Ziel der Aktivitäten ist es, ärztliche Kollegen für eine sachgerechte professionelle Therapie dieser speziellen Gruppe besonders schwer suchterkrank- ter Patienten zu gewinnen. Diese gesellschaftlich relevante und aus vielen Gründen besonders gefah- rengeneigte Tätigkeit bedarf einerseits besonderer Transparenz und der Einhaltung klarer Regelun- gen aller Beteiligten, andererseits ist ein besonders vertrauliches Arzt-Patient-Verständnis Vorausset- zung für eine erfolgreiche Therapie dieser nahezu regelhaft chronischen Erkrankung. Die Kommis- sion bittet regelmäßig Kollegen zum Gespräch, bei denen Zweifel geäußert wurden, ob die Substitution immer gemäß der strengen Richtlinien der Bundes- ärztekammer durchgeführt wurde. Die Beratungskommission hat sich intensiv an der Diskussion um die Novellierung der BÄK-Richt- linie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger beteiligt. Die Richt- linie wurde im April 2017 vom Vorstand der BÄK verabschiedet, tritt aber erst in Kraft, wenn die Be- täubungsmittel-Verschreibungsverordnung veröffent- licht wird. Die Richtlinie stellt einen Kompromiss zwischen dem Stand der medizinischen Erkenntnis bei der Suchttherapie Opiatabhängiger einerseits, und den gesellschafts- und ordnungspolitischen Vorgaben des Bundes andererseits dar, die jetzt noch mit den Budgetvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in Einklang gebracht werden soll. Aus Sicht der Beratungskommission kann mit dieser Richtlinie ein Höchstmaß an Rechtssicher- heit für sorgfältig substituierende Ärzte erreicht werden. Das Gesundheitsministerium in NRW hat noch in der vorherigen Wahlperiode eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Substitution in NRW initiiert, in der die Ärztekammer Nordrhein an der Seite der Ärztekammer Westfalen-Lippe zusammen mit KVen, Apothekern und den Trägern des Sucht- hilfesystems mitarbeitet. Eine zunehmend häufiger genutzte Therapieop- tion bei diesem Krankheitsbild ist die Vergabe von Diamorphin. Folgerichtig hat die Beratungskom- mission ein Curriculum zur Diamorphinabgabe – als Ergänzungsmodul zur Suchtmedizinischen Grundversorgung – entwickelt. Die erste Veranstal- tung der Nordrheinischen Akademie in Zusammen- arbeit mit der Substitutions-Ambulanz des Gesund- heitsamtes Köln wurde von interessierten Kollegen aus ganz Deutschland wahrgenommen. Nachdem die bisherigen Ambulanzen, die in der Lage sind eine solche Therapie anzubieten, fast aus- schließlich in öffentlicher Trägerschaft waren, gibt es seit Ende 2016 in Düsseldorf eine diamorphin- abgebende Ambulanz in privater Trägerschaft. Die Beratungskommission hat die Ambulanz besucht, um sich selbst ein Bild von der korrekten Durch- führung der Therapie machen zu können. Substitutionstherapie Opiatabhängiger (Hotline: 0211 4302-2213)
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