Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2017

Jahresbericht 2017 | 89 Medizinische Grundsatzfragen Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin Die Röntgen- und die Strahlenschutzverordnung (§ 17a RöV, § 83 StrlSchV) beschreiben die Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern. Aus Anlass der Umsetzung der Euratom-Richtlinie 2013/59 wurden alle Bereiche des Schutzes vor ioni- sierender Strahlung im neuen Strahlenschutzgesetz systematisch zusammengefasst. Das Gesetz wurde im Mai 2017 vom Bundesrat beschlossen und wird Ende 2018 nach Erstellung der konkretisierenden Rechtsverordnungen in Kraft treten. Die außerdem im Gesetz enthaltenen Regelungen zur Optimie- rung des Notfallschutzes werden bereits 2017 gül- tig. Röntgendiagnostik Im Berichtszeitraum wurden 1.795 der insgesamt 3.775 gemeldeten Röntgenanlagen überprüft. Hier- bei konnten bei 1.686 Anlagen, also 94 Prozent, eine gute bis sehr gute Qualität bescheinigt werden. Zu beanstanden war, dass Konstanzprüfungsinter- valle teils deutlich überschritten wurden. Bei den Untersuchungen führten hauptsächlich ungenü- gende Einblendungsmaßnahmen und die fehlende Nutzung von Patientenschutzmitteln zu einer Ab- wertung. Im Juni 2016 wurden neue Diagnostische Refe- renzwerte (DRW) vom Bundesamt für Strahlen- schutz (BfS) veröffentlicht. Die aktualisierten Do- sis-Referenzwerte für röntgendiagnostische Unter- suchungen wurden herabgesetzt und zusätzliche Referenzwerte für neue dosisintensive, interventio- nelle Methoden festgelegt. Die Ärztliche Stelle in- formiert und berät die Betreiber bei der Umsetzung und ist verpflichtet, die Dosiswerte der überprüf- ten Untersuchungen zu erfassen und dem BfS zu übermitteln. www.aekno.de/Qualitaetssicherung/RoeV Nuklearmedizin Die Anzahl der gemeldeten nuklearmedizini- schen Einrichtungen nahm 2016 weiter auf 121 Be- treiber ab (2015: 128 Betreiber). Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka und Privatdozent Dr. Hubertus Hautzel wurden im Berichtszeitraum in zehn Kommissionssitzun- gen 79 Einrichtungen geprüft, subsumiert ist eine Vor-Ort-Begehung mit der Bezirksregierung zur Qualitätssicherung eines PET-CT. 86 Prozent der Einrichtungen wiesen gute bis sehr gute Ergebnisse auf. Die von der Ärztlichen Stelle ausgewählten nu- klearmedizinischen Therapien waren weitgehend beanstandungsfrei. Zur Qualitätssicherung der Ra- diopharmazie ist eine Fortbildungsveranstaltung für März 2018 in Planung. Strahlentherapie Weitgehend konstant zu den Vorjahren waren 67 strahlentherapeutische Einrichtungen und 19 Be- treiber von Röntgentherapie-Einrichtungen bei der Ärztlichen Stelle der Ärztekammer Nordrhein an- gemeldet. Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend fanden 2016 insgesamt 36 Vor-Ort-Überprüfungen statt. Bei einer Vor-Ort-Begehung mit der Bezirksre- gierung, bei der die Ärztliche Stelle als externer Gutachter mitherangezogen wurde, zeigte sich bei Sichtung von Patientenunterlagen zur Behandlung benigner Erkrankungen mittels eines Röntgen- therapiegerätes eine erhebliche Anzahl von Fehl- bestrahlungen. Bei allen übrigen strahlentherapeu- tischen Einrichtungen konnte eine gute bis sehr gute Qualität nachgewiesen werden. www.aekno.de/Qualitaetssicherung/StrlschV Personalwechsel in der Leitung Ende 2016 verabschiedete sich Richard Kolder in den Ruhestand und übergab die Leitung der Ärztlichen Stelle an Dr. Birgit Hallmann. In sei- ner 13-jährigen Tätigkeit forcierte er das Qualitäts- management und die Digitalisierung der Abteilung und baute die Qualitätssicherung in der Strahlen- therapie und der Nuklearmedizin auf.

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