Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
102 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung Recht gestalten – beraten – anwenden Die Rechtsabteilung hat sich im Berichtsjahr in besonderer Weise um Koordination und Abstimmung in zahlreichen Fragen mit den anderen Heilberufskammern in Nordrhein-Westfalen bemüht. Im Vordergrund standen vor allem die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Kammern und ihre Mitglieder sowie die Novelle des Heilberufsgesetzes NRW (HeilBerG NW). Datenschutz in der Arztpraxis nach neuer Gesetzeslage Der Umgang und die Verarbeitung personenbe- zogener Daten ist im Arzt-Patientenverhältnis von besonderer Bedeutung. Die ärztliche Schweige- pflicht ist eine der wesentlichen Träger des be- sonderen Vertrauensverhältnisses in der Behand- lungsbeziehung. Sie wird geschützt durch das Berufs- und Strafrecht. Im Zusammenhang mit der Informations- und Datenverarbeitung sind seit dem 25. Mai 2018 die Richtlinie 95/46/EG (Daten- schutzgrundverordnung) sowie das Bundesdatenschutz- gesetz vom 30. Juli 2017 zu beachten. Um den Be- rufsangehörigen, die in der ambulanten Versor- gung tätig sind, den Umgang mit dem neuen Daten- schutzrecht zu erleichtern, wurden auf Initiative der Ärztekammer Nordrhein in einer Arbeitsgruppe für die Kammerangehörigen der Heilberufskammern geeignete Informationsblätter und Muster zu relevan- ten Fragestellungen erarbeitet. Die Informationsblätter behandeln die Themen • Auftragsverarbeitung, • Auskunftsrechte von Patientinnen und Patienten, • betrieblicher Datenschutzbeauftragter, • Datenschutzbehörde, • Datenschutzerklärung auf der Homepage, • Datenschutzfolgenabschätzung, • Einwilligung, • Informationspflichten nach der Datenschutz– verordnung, • Informationsblätter für Patientinnen und Patienten, • Recht auf Löschung/Vergessenwerden, • Verhalten bei einer Datenpanne, • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten • und Videoüberwachung. Muster für eine Patienteneinwilligung betreffend das Behandlungsverhältnis sowie die Praxisorga- nisation wurden entwickelt sowie ein Muster für Verarbeitungsverzeichnisse. Weitere Muster sind in Planung. Die gesamten Informationen sind abruf- bar unter www.aekno.de/dsgvo. Ergänzend zu dem schriftlichen Material werden weiterhin Vorträge zum neuen Datenschutzrecht sowie telefonische Be- ratungen angeboten. In Bearbeitung befindet sich ein FAQ-Katalog, der auf die Homepage der Ärzte- kammer gestellt wird. Die Ärztekammer Nordrhein kooperiert mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die an den Informationsblättern mit- wirkt. www.aekno.de/dsgvo Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben aufgrund des neuen Datenschutzrechts interne Maßnahmen im Praxisalltag, den Schutz der Pa- tientendaten und das Verhältnis zu den Daten- schutzbehörden zu beachten und Verträge mit ex- ternen Dienstleistern zu überprüfen. Praxisinhaber benötigen ein Datenschutzkon- zept, um auf Nachfrage nachweisen zu können, dass sie die datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und wahren. So kann beispielsweise in einer inter- nen Datenschutzrichtlinie festgelegt werden, wie • das Verhältnis zu Patientinnen und Patienten, • die Diskretion in den Praxisräumen, • Auskünfte am Telefon, • die Art und Dauer der Speicherung der Daten, • die Aufbewahrung der Patientenakten, • die Aufklärung der Mitarbeiter über die Ein- haltung der Schweigepflicht und des Daten- schutzes, • Zugriffsbeschränkungen und • das Verhalten bei Datenpannen in der Praxis sichergestellt beziehungsweise ausgestaltet werden. Jede Arztpraxis hat ein Verzeichnis der Verar- beitungstätigkeiten zu führen. Darin werden die Tätigkeiten erfasst, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das Verzeichnis ist auf RAin Christina Hirthammer- Schmidt-Bleibtreu, Justiziarin, Bereich Juristische Grundsatz- angelegenheiten Dr. iur. Dirk Schulenburg, MBA, Justiziar, Bereich Rechtsberatung/ Rechtsanwendung und Allg. Verwaltung und Kaufmännische Geschäfts- führung
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=