Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

104 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung Schwerpunkte Beratungen zur Reproduktionsmedizin In Nordrhein wurde im Berichtsjahr in zahlrei- chen Gremien fachübergreifend mit diversen Frage- stellungen zur Reproduktionsmedizin beraten. Ver- anlassung hierzu gaben Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 hatte sich in Beschlüssen (Ib–05 und Ib-88) der Thematik gewidmet und insbesondere die in Ge- sellschaft und Politik zu diskutierenden und zu lösenden Fragestellungen aufgezeigt. In Nordrhein hat sich der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein in einer Klausursitzung mit den ethischen und be- rufsrechtlichen Herausforderungen der Reproduk- tionsmedizin befasst. Dabei wurde die Stellung- nahme des Deutschen Ethikrates zu „Embryo- spende, Embryoadoption und elterlicher Verant- wortung“, ebenso wie der Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht, eines vom Bun- desjustizministerium interdisziplinär besetzten Kreises, diskutiert. Ebenso wie der Deutsche Ethik- rat hat die Ärzteschaft seit vielen Jahren eine ge- setzliche Festlegung der Elternschaft der Embryo- spende und der Embryoadoption. Die Reformbe- dürftigkeit des deutschen Abstammungsrechtes wurde ebenfalls reklamiert. Der Ständige Ausschuss Berufsordnung, Allgemei- ne Rechtsfragen und Europa unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Bernd Zimmer war im Auftrag des Vorstandes mehrfach mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls welchen berufsrechtlichen Rahmen die Reproduktionsmedizin in Zukunft haben soll. Ausgelöst wurde die berufsrechtliche Diskussion durch die Schaffung des § 16 b T ransplantations- gesetz, mit dem die Bundesärztekammer ermächtigt wurde, im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich- Institut den allgemeinen Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung in Richtlinien festzustellen. In dieser Richtlinie sollen insbe- sondere die Anforderungen an die ärztliche Beur- teilung der medizinischen Eignung als Gewebe- spender, die Untersuchung der Gewebespender und die Entnahme, Übertragung und Anwendung von menschlichen Geweben festgeschrieben werden. Aufgrund dieser Richtlinienermächtigung hatte der Vorstand der Bundesärztekammer im Februar 2015 beschlossen, die (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion nicht weiter fortzu- schreiben, sondern auf der Grundlage der gesetz- lichen Vorgaben eine neue Richtlinie zu erarbeiten. Die Richtlinie, die vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer vorbereitet und vom Vor- stand beschlossen wurde, wurde am 20. Juli 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist seit- dem verbindlich. Die Richtlinie stellte die Kammern vor die Fra- ge, ob es weiterhin ein spezifisches Berufsrecht für reproduktionsmedizinische Maßnahmen und Behandlungen geben soll. Die Richtlinie zur Durch- führung der assistierten Reproduktion ist die einzige Richtlinie, die als kodifiziertes Berufsrecht verbind- liche Vorgaben für die Reproduktionsmedizinerin- nen und -mediziner macht. Aufgrund der zahlrei- chen gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen ist das Thema bis heute nicht be- friedigend geklärt und geregelt. Die Ärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einer Weiterentwick- lung des Berufsrechts. Patientenbehandlung ohne persönlichen Kontakt Unter Einbeziehung der Ergebnisse des 120. Deutschen Ärztetages 2017 und den Entwicklun- gen in der Landesärztekammer Baden-Württem- berg hat sich die Ärztekammer Nordrhein intensiv mit dem Grundsatz der Berufsausübung in der Pa- tientenbehandlung befasst. Nach einer Teilnahme des Präsidenten der Landesärztekammer Baden- Württemberg, Dr. Ulrich Clever, im Berufsordnungs- ausschuss und der Beratung des Themas in mehre- ren Sitzungen auf Bundesebene haben verschiedene Ausschüsse der Ärztekammer Nordrhein im Vor- feld des 121. Deutschen Ärztetages 2018 in Erfurt und zur Vorbereitung der Kammerversammlung und der Delegierten des Deutschen Ärztetages einen Standpunkt erarbeitet. Dieser entsprach in allen wesentlichen Punkten den Vorbereitungen auf Bundesebene für den 121. Deutschen Ärztetag zur Änderung von § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufs- ordnung (MBO) zur Fernbehandlung. Die nord- rheinischen Ausschüsse haben sich zudem dafür ausgesprochen, dass der Ärzteschaft ergänzend zu einer neuen berufsrechtlichen Vorschrift Ausfüh- rungsbestimmungen an die Hand gegeben werden sollen, um Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. Die vom Deutschen Ärztetag im

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