Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
108 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung dargestellt und anhand von Beispielen die Bearbei- tung von Beschwerden gemeinsam erarbeitet. Eine ähnliche Veranstaltung fand in der Kreisstelle We- sel statt. Hier konnten Fragen zur Beschwerdebe- arbeitung durch die Rechtsabteilung beantwortet werden und die rechtlichen Grundlagen vorgestellt werden. Zur Prüfung der Beschwerden wurden in der Regel Stellungnahmen der betroffenen Kammermit- glieder eingeholt. Je nach Anlass gab es ein persön- liches Gespräch sowohl mit dem Kammermitglied als auch mit dem Beschwerdeführer. Ein berufs- rechtliches Fehlverhalten war nur selten festzu- stellen. In den Beschwerdeangelegenheiten, in denen die Verletzung berufsrechtlicher Pflichten festzustel- len war, wurde mit berufsrechtlichen Maßnahmen reagiert. Diese betrafen unter anderem • unzulässige Werbung, • unkollegiales Verhalten, • die Ausstellung von Gefälligkeits- bescheinigungen, • unzulässige Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern, • die Pflicht zur ordnungsgemäßen Auf- bewahrung von Patientenunterlagen, • Verstöße gegen die Schweigepflicht sowie • übergriffiges Verhalten gegenüber Patientinnen. In denmeisten Fällenwarenmahnende Schreiben ausreichend. In selteneren Fällen mussten Rügen, teilweise mit Ordnungsgeld ausgesprochen werden. In Ausnahmefällen hielt der Kammervorstand es für angemessen, einen Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens zu stellen. Mitteilungen der Staatsanwaltschaften Berufspflichtenverstöße teilten uns nicht nur die betroffenen Patienten mit. Staatsanwaltschaf- ten haben die Pflicht, der Kammer mitzuteilen, wenn gegen ein Kammermitglied Anklage erho- ben wird. Im Anschluss an strafrechtliche Ermitt- lungen wurde der sogenannte berufsrechtliche Überhang geprüft. Die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft betrafen unter anderem Vor- würfe wegen fahrlässiger Tötung oder Körperver- letzung, Betrug, Beleidigung, Bestechlichkeit so- wie Trunkenheitsfahrten. Verstöße gegen die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Soweit die Gebührenabteilung der Ärztekammer Nordrhein bei wiederholten Abrechnungsverstö- ßen den Verdacht auf einen Berufsrechtsverstoß äußerte, prüfte die Rechtsabteilung das Verhalten und ergriff, wenn nötig, berufsaufsichtsrechtliche Maßnahmen. Erneut hat sich die enge Zusammen- arbeit mit der Gebührenabteilung bewährt (siehe auch Seite 46 f.). Rechtsauskünfte Die Rechtsabteilung erreichten im Berichtszeit- raum zahlreiche schriftliche Bitten um Rechtsaus- kunft sowie viele telefonische Anfragen, insbeson- dere zum Berufs- und Arbeitsrecht. Häufig wurde die Rechtsabteilung von Ärztinnen und Ärzten um Auskunft zu Arbeitszeiten und zur tariflichen Ein- stufung gebeten. Zielvereinbarungen in Chefarzt- verträgen waren ebenfalls Thema vieler Anfragen. Zahlreiche Kooperationsverträge wurden zur Prü- fung vorgelegt. Die den Anfragen zugrunde liegen- den Sachverhalte stellten sich häufig als komplex dar und erforderten teilweise zeitaufwendige per- sönliche Beratungsgespräche. Kollegiale Schlichtungen Der Rechtsabteilung wurden im Berichtszeit- raum, wie in den Vorjahren, mehrfach Streitig- keiten von Kammerangehörigen mit Kollegen an- gezeigt, bei denen die Ärztekammer Nordrhein bemüht war zu vermitteln und Konflikte auszu- räumen. Anlass war zumeist unkollegiales Verhal- ten, fachliche Differenzen und Auseinandersetzun- gen bei der Praxisauflösung. Ärztlicher Notdienst DerAusschuss ÄrztlicherNotdienst derÄrztekammer Nordrhein tagte im Berichtszeitraum insgesamt dreimal unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Holzborn. Schwerpunkte der Sitzungen waren insbesondere die Weiterentwicklung des ärztlichen Notdienstes und der Gemeinsamen Notdienstordnung der Kassen- ärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein. Auch der Austausch des Notdienstausschusses mit den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wurde intensiviert.
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