Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Jahresbericht 2018 | 19 Christa Bartels (Kreuzau) forderte, die Zusatz- weiterbildung Psychotherapie weiterhin ambulant und nebenberuflich zu ermöglichen. Den Überle- gungen, die Psychotherapie-Zusatzweiterbildung verpflichtend an die Ableistung eines Jahres in der stationären Psychiatrie und Psychotherapie, oder der stationären Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie zu binden, erteilte sie eine klare Absage. „Gerade für junge Kolleginnen und Kolle- gen in der Elternzeit ist diese Vorgabe nicht zu er- füllen.“ Dr. Sven Dreyer (Düsseldorf) appellierte an die Kammerversammlung, sich neben der bereits be- stehenden Rauchmelder-Pflicht in Gebäuden auch für eine Verpflichtung von CO-Meldern in Shisha- Bars und Wohnungen mit Gastherme einzusetzen. So habe man an der Uniklinik Düsseldorf, die über eine Druckkammer verfügt, in diesem Jahr eine steigende Zahl von Wasserpfeifen-Rauchern aus Shisha-Bars behandelt. „Ich frage mich, warum die Politik da keine Regeln aufstellt und eine vernünf- tige Überwachung hinbekommt?“ Satzungsänderungen und Bericht der Gutachterkommission Die Kammerversammlung nahm den Bericht über das Geschäftsjahr 2016 der Nordrheinischen Ärzteversorgung entgegen und stellte den Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr fest. Der Geschäftsbericht 2016 kann unter www.nordrheinischeaerzteversorgung.de heruntergeladen werden. Ein Beitrag zum Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017, der bei der Kammerversammlung vorgelegt wurde, ist in der Februar- Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes erschienen. Die Kammerversammlung beschloss einstimmig die Änderungen der Satzung der Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein. Hintergrund ist die Umsetzung von gesetzlichen Änderungen im Arzneimittelgesetz sowie der neuen Klinischen Prüfungs-Bewer- tungs-Verfahrensordnung; ferner die Erfüllung von Voraussetzun- gen für die Registrierung der Ethikkommissionen in Deutschland nach § 41 a AMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel. Die Kammerversammlung beschloss einstimmig die Änderung von § 17 der Satzung der Ärztekammer Nordrhein zu Elektro- nischen Bekanntmachungen. Mit dieser Änderung wird für die Kammer die Möglichkeit geschaffen, künftig Satzungen, die nicht der Veröffentlichungspflicht im Ministerialblatt des Landes NRW unterliegen, und amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein im Internet auf der Homepage www.aekno.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu veröffentlichen sowie allgemein und dauerhaft zugänglich zu machen. Für seine besonderen Verdienste für den ärztlichen Berufsstand bei der außergerichtlichen Klärung von Arzthaftungsstreitigkeiten wurde Dr. jur. Heinz- Dieter Laum auf der Kammerversammlung am 18. November 2017 mit dem Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft ausgezeichnet. Laum, Präsident des Oberlandesgericht Köln a. D. und Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungs- fehler von Dezember 1999 bis Dezember 2015, habe seine umfangreiche richterliche Erfahrung und beeindruckende Kompetenz in der medizinisch- rechtlichen Begutachtung in einer großen Zahl von Behandlungsfehlervorwürfen eingebracht und mit seiner Arbeit zu den anerkannten Erfolgen der Gut- achterkommission auf dem Gebiet außergerichtlicher Konfliktlösung beigetragen, sagte Rudolf Henke bei der Überreichung des Ehrenzeichens. „Herrn Dr. Laum ist es auch ganz maßgeblich zu verdanken, dass die nordrheinische Gutachterkommission als beispielgebend kreativ und vorbildhaft für andere Kommissionen gilt, da sie ihre Fallbeurteilungen für die ärztliche Fortbildung aufbereitet und nutz- bar macht und so zusätzlich auch zur künftigen Vermeidung von Behandlungsfehlern beiträgt.“ Darüber hinaus habe er die Kommission inter- national vernetzt und bekannt gemacht, unter anderem in Israel, Japan, Russland, den USA sowie innerhalb der EU. Dr. jur. Heinz-Dieter Laummit Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft ausgezeichnet
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