Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 21 Kammerversammlung werden so in unverantwortlichem Maße beiseitegeschoben. Diese sollen lediglich zu einem späteren Zeitpunkt nach der Einführung in die Versorgung begleitend evaluiert werden. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung fielen gegen die Voten der Bundesärztekammer und des Deutschen Apothekerverbandes. Das BMG hat von seinem Recht, die Beschlüsse zu beanstanden, keinen Gebrauch gemacht. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass sie die zügige Einführung des „Notfalldatenmanagement“ und „eMedikationsplan/ Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung“ unter der Voraussetzung der arzt- und patientenseitigen, praxisnahen Erprobung befürwortet, da beide das Potential haben, die Patientenversorgung zu verbessern. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert das BMG und die gematik auf, den beschlossenen Weg zu verlassen und schließt sich der Position des Ärztlichen Beirates zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen an. gematik Die Gesellschafterversammlung der gematik hat – entgegen aller früheren Aus- sagen und konsentierten Vereinbarungen – beschlossen, die vorgesehene Evalua- tion und Praxistauglichkeit für die elektronische Gesundheitskarte auszusetzen. Dieser Beschluss ist für die Ärzteschaft der Ärztekammer Nordrhein unannehmbar. Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und auf Bundesebene mit dem Ziel, die unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen an die ärztliche Qualifikation nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab und Qualitätssicherungs- vereinbarungen an die Anforderungen der Weiterbildungs- ordnung anzugleichen Die Kammerversammlung empfiehlt, Gespräche zur inhaltlichen Angleichung der Anforderungen an die ärztliche Qualifikation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu führen und die Thematik auch den Vertragspartnern auf Bundesebene nahezubringen. Qualifikationsanforderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab und in den Qualitätssicherungsvereinbarungen sollten sich an den Qualifikationsanforderungen nach der Weiterbildungsordnung orientieren. Zusatzweiterbildung Psychotherapie, Reform der MWBO Die Kammerversammlung Nordrhein setzt sich dafür ein, dass die Zusatzweiter- bildung Psychotherapie weiterhin ambulant und nebenberuflich erwerbbar bleibt. Hierzu müssen statt Ableistung von Zeitkontingenten die notwendigen Kompetenzen aus dem psychiatrischen bzw. dem psychosomatischen Fachgebiet nachgewiesen werden. Antrag zur Aufnahme der Psychosomatischen Grundversorgung in die MWBO der Kinder- und Jugendmedizin Die Kammerversammlung Nordrhein empfiehlt der Bundesärztekammer die Auf- nahme der Psychosomatischen Grundversorgung in die neue MWBO auch bei den Kinder- und Jugendärzten und -ärztinnen. Arbeitsentwurf eines Psychotherapeuten- Ausbildungsreformgesetzes Die Kammerversammlung lehnt den Arbeitsentwurf eines Psychotherapeuten- Ausbildungsreformgesetzes in der jetzigen Fassung ab. Die im Entwurf angelegte Zersplitterung der somatischen und psychischen Behandlungskompetenz widerspricht einer adäquaten, ganzheitlichen Versorgung kranker Menschen. Die im Arbeitsentwurf vorgeschlagene Möglichkeit zur Einrichtung eines Modell- studiengangs, der nichtärztliche Psychotherapeuten zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen berechtigt, ist im Sinne der Patientensicherheit unvertretbar. Ebenso wenig darf es zu einer autonomen Ausweitung der Tätigkeit anderer Heilberufe in den gesamten ärztlich verantworteten Bereich (Prävention, Akut- behandlung, Rehabilitation – ambulant wie stationär) im Sinne einer Parallel- struktur kommen. Die Kammerversammlung fordert die neue Bundesregierung auf, die geplante Ausbildungsreform grundsätzlich zu überdenken und dabei auch die Ärzteschaft intensiv einzubeziehen. Notfall-Rufnummer 116117. Die Nummer, die hilft. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert Verordnungs- geber, Herausgeber und Hersteller von Krankenversicherungs-Karten (GKV und Privat) auf, auf der Rückseite dieser Karten ein Feld mit dem Eintrag „Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116117“, d. h. mit einem Hinweis auf die bundes- einheitliche Notruf-Nummer, vorzusehen und zu beschriften. Dies ist schnellst- möglich mit und bei Ausgabe von neuen bzw. zu ersetzenden Versicherten- Karten umzusetzen. Eine Bürgerversicherung wird dem Morbiditätsanstieg nicht gerecht Der bei den Sondierungsgesprächen für eine „Jamaika-Koalition“ von den „Grünen“ geforderte Einstieg in die Bürgerversicherung ist eine Fortsetzung des Irrweges der GKV. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein warnt ausdrücklich vor der Einführung einer Bürgerversicherung, weil die gesetzliche Krankenversiche- rung bereits heute dem Morbiditätsanstieg nicht gerecht wird und ein „Weiter so für Alle“ allein zu Lasten der Kranken geht. Stattdessen gehören die Themen Patientensteuerung, Selbstbeteiligung und Kostenerstattung in den Fokus. CO-Melder-Pflicht Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Landes- regierung auf, in besonders gefährdeten Umgebungen (Shisha-Bar, Wohnungen mit Gastherme etc.) neben der bereits bestehenden Rauchmelder-Pflicht auch CO-Melder verpflichtend einzuführen. Erhöhung der Ausbildungskapazitäten der Medizinerausbildung Die Kammerversammlung fordert die Bundesregierung auf, die Ausbildungs- kapazitäten des Medizinstudiums um 20 % zu erhöhen, um den Bedarf an humaner medizinischer Versorgung in einer Gesellschaft des langen Lebens sicherzustellen. Entschließungen der Kammerversammlung
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