Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 25 Kammerversammlung Ärzteschaft fordert: Ärzte, Pflegende, Rettungs- kräfte und Feuerwehrleute besser vor Gewalt schützen Die Kammerversammlung fordert Politik und Gesellschaft auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um Ärztinnen und Ärzten, medizinisches Personal und andere Rettungskräfte vor Gewalt zu schützen. Die wiederholten Angriffe auf Rettungskräfte müssen ein Weckruf an die Gesellschaft, die Politik und jeden einzelnen sein, der Verrohung entgegenzutreten. Respekt und gegenseitige Achtung entscheiden über das Zusam- menleben in einer Gesellschaft. Es ist eine gesamtgesellschaft- liche Aufgabe, für eine Kultur der Wertschätzung von Rettern, deren Beruf und Berufung die Hilfeleistung für Mitmenschen ist, zu sorgen. Es ist daher höchste Zeit, eine gesellschaftliche Kampagne „Mehr Respekt vor Rettern“ anzustoßen, damit es auch zukünftig noch ausreichend Menschen gibt, die Hilfe für andere leisten wollen und können. Außerdem müssen Ärztinnen und Ärzte und die anderen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter in Notaufnahmen, Notfallpraxen sowie im ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Schutzbereich des § 115 StGB aufgenommen werden. Arbeitgeber müssen durch geeignete Maßnahmen für größtmög- liche Sicherheit des Personals sorgen. Dazu gehören eine aus- reichende Personalausstattung auch nachts und am Wochenende sowie arbeitgeberfinanzierte Schulungen zu Deeskalations- techniken und zum Umgang mit aggressiven Patienten und Angehörigen. Nordrheinische Ärzteschaft fordert: Unabhängiger Medizinischer Dienst statt MDK Die Kammerversammlung unterstützt die Absicht der Koalitions- partner auf Bundesebene, die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) zu gewährleisten. Die Kammerversammlung betont, dass hierzu ein Medizinischer Dienst in unabhängiger Trägerschaft erforderlich ist. Weiterhin fordert die Ärzteschaft von den Krankenkassen, Trans- parenz darüber zu schaffen, wie oft Anträge abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden. Ärzteschaft warnt vor Einheitsgebührenordnung – Einheitsgebührenordnung schafft Zweiklassen- Medizin Die Kammerversammlung warnt die Politik vor der Einführung einer Einheitsgebührenordnung. Ein innovationsfähiges Gesundheitssystem braucht auch in Zu- kunft eine staatliche Gebührentaxe zur korrekten Bewertung der einzelnen, individuell erbrachten ärztlichen Leistungen. Eine Einheitsgebührenordnung hingegen löst kein Problem. Stattdessen gefährdet sie die international beneidete Leistungs- fähigkeit und Sicherheit des deutschen Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten. Deswegen darf das duale Kran- kenversicherungs- und Vergütungssystem in Deutschland nicht ausgehöhlt oder gar abgeschafft werden, sondern ist durch eine patientengerechte Fortentwicklung zu stärken. Den Koalitions- partnern auf Bundesebene ist nämlich darin zuzustimmen, dass sowohl die ambulante Vergütung in der Gesetzlichen Krankenver- sicherung (EBM) als auch die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) reformiert werden müssen. Auf diese Reformen muss die im Koalitionsvertrag vorgesehene wissenschaftliche Kommission ihre Vorschläge ausrichten. Dabei ist auf den sich in Abstimmung befindlichen Vorschlag für eine Novelle der GOÄ zwischen Ärzteschaft und Privater Kranken- versicherung zurückzugreifen. Kommission zur Vergütung im Gesundheitswesen – Ärzteschaft beteiligen Die Kammerversammlung begrüßt die Absicht der Koalitions- partner auf Bundesebene, die Vergütung im Gesundheits- wesen am Versorgungsbedarf der Bevölkerung und am Stand des medizinischen Fortschritts auszurichten. Sie fordert die künftige Bundesregierung auf, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung an der Arbeit der dazu im Koalitionsvertrag vorgesehenen Kommission zu beteiligen. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei den von den Koali- tionspartnern zu Recht als notwendig bezeichneten Reformen der bestehenden Vergütungssysteme der medizinische Sachver- stand und das praktische Versorgungswissen der Gesamtärzte- schaft einfließt. Im Interesse der Patienten – Freiberuflichkeit statt Konzernbildung Die Kammerversammlung beobachtet mit Sorge, dass Konzerne zunehmend Arztsitze aufkaufen. Der Einstieg von Fremdkapi- talgebern in die ambulante Versorgung birgt die Gefahr, dass die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten gegenüber den Renditeinteressen von Konzernen in den Hintergrund treten können. Regionale Monopole schränken die Wahlfreiheit von Patientinnen und Patienten ebenso ein wie die freiberuflichen Niederlassungsmöglichkeiten jüngerer Ärztinnen und Ärzte. Konzernbildung in den Ballungsräumen trägt im Übrigen nicht zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung bei. Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und die zu- ständigen Institutionen der Selbstverwaltung auf, dieser Ent- wicklung Einhalt zu gebieten und im Interesse der Patientinnen und Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten Ver- sorgung, auch in eigener Praxis, zu erhalten. Dazu sollte im Gesetz verankert werden, dass in der Patientenversorgung tätige Ärzte als Gesellschafter immer eine Mehrheitsstellung haben müssen. Darüber hinaus sind die Regelungen für die Zulassung zu über- prüfen und so anzupassen, dass die Zulassungsausschüsse ihre Entscheidungen an den Erfordernissen einer guten regionalen Versorgung ausrichten können. Dies kann nur gewährleistet wer- den, wenn Medizinische Versorgungszentren nicht unbegrenzt Arztsitze aufkaufen dürfen. Entschließungen der Kammerversammlung Fortsetzung nächste Seite
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