Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
26 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Es gilt, eine vielgestaltige und vitale ambulante Versorgungslandschaft mit Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungs- zentren zu erhalten. Selbständige wie angestellte Ärztinnen und Ärzte müssen auch in Zukunft als Angehörige eines freien Berufes das Wohl ihrer Patientinnen und Patienten an die erste Stelle setzen können. Aufhebung von Budgetierung und Leistungsbeschränkungen kann Wartezeiten auf Arzttermine verkürzen – Terminservice- stellen und Verlängerung von Pflichtzeiten sind ungeeignet Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass Termin- servicestellen der falsche Weg sind, um Wartezeiten auf Arzttermine in der ambulanten Medizin zu verkürzen. Im Gegenteil entziehen diese Stellen mit ihren unangemessen hohen Kosten dem System Mittel, die in der Versorgung fehlen. Deshalb wird es strikt abgelehnt, Terminservicestellen gar auszubauen, so wie es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen ist. Notwendiger und geeigneter Schritt ist stattdessen die Abschaffung der Budgetierung in der am- bulanten Medizin. Die politische Vorstellung, die heute üblichen Arbeitszeiten der Vertragsärzte von in der Regel 50 Wochenstunden und mehr durch Gesetze verlängern zu wollen, ist populistisch, dabei besonders unter Budgetbedingungen ungeeignet und realitätsfremd. Bereits heute werden infolge der Budgetierung bis zu 25 % der ärztlichen Leistungen nicht bezahlt! Durch eine solche Politik würde allein der ärztliche Nachwuchs abgeschreckt. Neben dem Wegfall der Budgetierung ist es für die Verkürzung von Wartezeiten erforderlich, dass • Leistungsbegrenzungen (Patientenzahlbegrenzungen, Patientenzahlzuwachs- begrenzungen, Begrenzungen ärztlicher Leistungen) wegfallen, • alle ärztlich notwendigen Leistungen durchgängig und ohne „Abstaffelung“ angemessen bezahlt werden, • Ärzte endlich wirkungsvoll von bürokratischen Aufgaben entlastet werden, • dem Nachwuchsmangel in der ambulanten Medizin entgegengewirkt wird, • die ambulante Weiterbildung in allen grundversorgenden Fachgruppen gefördert und ausgebaut wird, • die Niederlassung selbstständiger Ärzte auf breiter Ebene gefördert wird – dies erfordert neben den vorgenannten Maßnahmen eine Liberalisierung und wieder mehr gesellschaftliche Anerkennung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit. Refinanzierung steigender Personal- und Investitionskosten durch Aufhebung der Budgetierung in der ambulanten vertrags- ärztlichen Versorgung Analog der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuordnung der Personalkosten am Krankenhaus fordert die Kammerversammlung die Politik zu vergleichbaren Schritten im ambulanten Sektor auf. Nur durch die komplette Aufhebung der Budgets wird es zukünftig möglich sein, eine angemessene Bezahlung von qualifiziertem medizinischen Personal im vertragsärztlichen Bereich zu garan- tieren und notwendige Investitionen im Bereich von Digitalisierung und Daten- schutz zu realisieren. Quereinstieg Allgemeinmedizin Die Kammerversammlung begrüßt die Aktivitäten der Landesregierung zur Förderung des Quereinstieges in die Allgemeinmedizin zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch in den ländlichen Gebieten. Kein Ersatz von medizinischen Inhalten durch weitere technische Inhalte im Medizinstudium Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt die Planung der Universität Siegen ab, in einer Fakultät „Lebenswissenschaft“ ein gemeinsames Bachelor-Studium von angehenden Ärzten und Ingenieuren einzuführen. Kein Bachelor-/Master-Abschluss im Studium der Humanmedizin Die Kammerversammlung lehnt einen Bachelor-/Master-Abschluss für das Studium der Humanmedizin ab. Nordrheinische Ärzteschaft fordert: Kosten für das gesamte medizinische Personal der Krankenhäuser vom Fallpauschalen- System ausnehmen Die Kammerversammlung begrüßt die Absicht der Koalitionspartner auf Bundes- ebene, die Finanzierung von Personalkosten im Krankenhaus neu zu ordnen. Die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen der Mitarbeiter, wie sie der Koalitionsvertrag in Verbindung mit einer Nachweispflicht für die Kranken- häuser vorsieht, ist ein richtiger Schritt. Noch wichtiger ist die geplante Herausnahme der Personalkosten aus der DRG-Finanzierung. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, in den Krankenhäusern für eine stärker bedarfsorientierte und weniger erlösorientierte Personalpolitik zu sorgen. Dieser richtige Ansatz ist aber nicht nur auf die Pflege, sondern auch auf das gesamte medizinische Personal anzuwenden. Denn ansonsten resultieren neue Brüche und Fehlanreize. Die notwendige Trendwende von einer verfehlten Ökonomisierung hin zur vorran- gigen Orientierung am medizinisch, pflegerisch und menschlich Erforderlichen wird nur über eine Neuausrichtung gelingen, die medizinisches und pflegerisches Personal gleichermaßen im Blick hat. Angemessene Beteiligung der nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte an den Erlösen aus wahlärztlicher Behandlung („Pool-Beteiligung“) – hier: die Klinikträger müssen die strikte Einhaltung der ärztliche Berufsordnung sicherstellen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Klinikträger in Nordrhein auf, die strikte Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung auch ihrerseits dahingehend sicherzustellen, dass § 29 Abs. 3 der Berufsordnung einschließlich der Ergänzung aus 2011 eingehalten wird und alle nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte an den Erlösen aus wahlärztlicher Behandlung („Pool-Beteiligung“) beteiligt werden. Unterstützung und Weiterentwicklung „Klinik-Codex“ Die Kammerversammlung begrüßt den von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und vielen anderen Berufsverbänden entwickelten Klinik Codex „Medizin vor Ökonomie“ (veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt am 8. Dezember 2017, Heft 49/2017 ) und unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der DGIM und anderer Berufsverbände, eine vergleichbare Leitlinie auch für den ambulanten Bereich zu entwerfen und noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Organspende fördern – Transplantationsbeauftragte freistellen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die anteilige Frei- stellung der in Entnahmekrankenhäusern verantwortlichen Transplantationsbeauf- tragten von ihren Routinearbeiten ein. Damit die Transplantationsbeauftragten ihren speziellen Aufgaben im komplexen Ablauf eines Organspendeprozesses umfänglich nachkommen können, fordert die Kammerversammlung darüber hinaus eine höhere Akzeptanz von deren Arbeit bei den Klinikleitungen ein. Notdienst Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt die Absicht der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die Erreichbarkeit der „Notdienst- Entschließungen der Kammerversammlung
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=