Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik 38 | Jahresbericht 2018 War es die intensive Werbung? Oder das umfas- sende Informationsangebot mit Vorträgen, Ständen und Workshops? Jedenfalls bildeten sich schon vor Veranstaltungsbeginn lange Schlangen an der An- meldung. Entsprechend zufrieden waren die Ver- antwortlichen an den insgesamt 17 gut besuchten Infoständen über den Anklang, den sie mit ihrem Programm am letzten Samstag im September unter den jungen Medizinern gefunden hatten. Entspre- chend gefüllt war schließlich auch der große Veran- staltungssaal, in welchem Kammerpräsident Rudolf Henke den ärztlichen Nachwuchs begrüßte. „Ich freue mich über die große Resonanz mit mehr als 250 Anmeldungen“, sagte Henke, der so- gleich einen Bogen schlug zu den Anfängen seiner Arztlaufbahn: Die Situation der Ärzteschaft habe sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehn- ten sehr zugunsten der heutigen Medizinergenera- tion gewandelt. Als er selbst ein junger Arzt gewe- sen sei, habe er einen Ausschuss bei der Kammer geleitet, dessen Titel „Ärztliche Arbeitslosigkeit“ gelautet habe. Damals habe man zum Beispiel er- örtert, wie man als Schiffsarzt anheuern oder in einem städtischen Bauamt als Experte für Umwelt- medizin einen Job ergattern könnte, wenn es mit der Stelle in der Klinik nicht klappen sollte. In der heutigen Zeit ärztlicher Vollbeschäftigung, deutete Henke auf die Moderatorin der Einfüh- rungsveranstaltung, Kammervorstandsmitglied Dr. Anja Mitrenga-Theusinger M. Sc., versuche die Ärztekammer mit dem von der Kollegin geleiteten Ausschuss Junge Ärztinnen und Ärzte, Ärztliche Ar- beitsbedingungen , die ärztliche Lebenswelt vor dem Hintergrund eines Ärztemangels so mitzugestal- ten, dass die nachwachsenden Generationen nicht in arztferne Tätigkeiten abwandern. Zu diesem Gestaltungswillen gehört neben der Beschäftigung mit den (teils weiterhin schwierigen) Arbeitsbedin- gungen zum Beispiel auch der Blick auf die ärzt- liche Gesundheit – oder den weiter steigenden An- teil von Ärztinnen in der Ärzteschaft, wie er sich auch am Beratungstag deutlich widerspiegelte. Gut beraten mit der Ärztekammer Nordrhein Mehr als 200 junge Ärztinnen und Ärzte folgten am 30. September 2017 der Einladung ihrer Ärztekammer und informierten sich auf dem Beratungstag über viele Aspekte ihres Berufs und besondere Vorteile, die sich aus der Kammermitgliedschaft ergeben. Vorbereitet haben den Beratungstag die Ausschüsse Junge Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Arbeitsbedingungen und Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen undMännern imEhrenamt . Hohe Bestehensquote bei den Facharztprüfungen Karl-Dieter Menzel, Leiter der Weiterbildungsab- teilung, stellte die Grundlagen der Weiterbildung in Nordrhein vor. Dabei hob er insbesondere darauf ab, was Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung absolvieren, selbst tun können und sollten, um diese berufliche Phase von mindestens 60 Monaten auch mit Blick auf die Zulassungsvoraussetzungen zur Facharztprüfung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Dazu gehöre zum Beispiel, sich einen Überblick über den Umfang der Befugnis eines Weiterbilders zu schaffen. Bei den einzelnen Wei- terbildungsabschnitten handele es sich in aller Re- gel um mindestens sechsmonatige Phasen. „Wenn Ihnen nicht passt, was Sie zurzeit machen und Sie die Stelle wechseln möchten, dann halten Sie zu- mindest sechs Monate aus, damit Ihnen diese Zeit für die Weiterbildung nicht verloren geht.“ Ärzte während der Weiterbildung sollten darauf achten, für jeden absolvierten Abschnitt ein Zeugnis zu er- halten. Menzel verwies auf die hohe Bestehensquote von circa 95 Prozent bei den Facharztprüfungen in Nordrhein, die als halbstündiges kollegiales Fach- gespräch organisiert sind. Beratung rund um das Berufsrecht Anhand von elf Fall-Beispielen stellte Dr. iur. Dirk Schulenburg, MBA, Justiziar der Ärztekam- mer Nordrhein, die juristischen Beratungsleistun- gen der Rechtsabteilung vor. Kammermitglieder können sich in allen rechtlichen Belangen rund um ihre Berufsausübung an ihre Ärztekammer wenden. In vielen Fällen, als Beispiele seien der Mietvertrag für die Praxis (Stichwort: Konkurrenz- schutz im Ärztehaus), die Kooperation mit anderen Ärzten oder Kliniken (Stichwort: Antikorruptions- gesetz) oder die Beteiligung an der Privatliquidati- on genannt (Stichwort: Berufsrecht), kann eine fun- dierte Auskunft Gold beziehungsweise Geld wert sein. Lediglich die Vertretung vor Gericht ist nicht Bestandteil des umfassenden Serviceangebots der

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