Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 39 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Rechtsabteilung. „Wir bieten Ihnen eine rechtliche Orientierung, wir beraten Sie“, sagte Schulenburg: „Auch ob Sie besser einen Rechtsanwalt aufsuchen, das können wir Ihnen in der Regel sagen.“ Zukunftssicherung in besten Händen Dr. iur. Steffen Breuer, Leiter des Geschäfts- bereichs I der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV), stellte die berufsständische Alters-, Berufs- unfähigkeits- undHinterbliebenenrente vor. Anders als in der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraussetzt, besteht der Rentenversicherungsschutz bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung schon ab dem ersten Beitragsmonat, sagte Breuer. Das hat auch entscheidende Bedeutung für die Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit: sie ist ebenfalls ab der ersten Beitragszahlung versichert. Breuer: „Da- rüber hinaus gewährt die Nordrheinische Ärzte- versorgung uneingeschränkten Berufsschutz.“ Ist die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit auf Dauer unmöglich, liegen die Voraussetzungen für die Ge- währung einer Berufsunfähigkeitsrente vor. Eine Verweisungstätigkeit außerhalb des ärztlichen Be- rufsbildeswird denMitgliedernnicht zugemutet. Al- lerdings kann innerhalb des ärztlichen Berufsbildes auf andere ärztliche Tätigkeiten verwiesen werden. Da Ärztinnen und Ärzte unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Rentenversiche- rung Pflichtmitglied beim ärztlichen Versorgungs- werk ihrer Ärztekammer sind, empfiehlt es sich, sich im Falle einer angestellten Tätigkeit von der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen, da andernfalls in jedem Fall ein zusätzlicher (Min- dest-)Beitrag an das Versorgungswerk zu zahlen Viel Arbeit, viel Freude: Ganz nach dem Geschmack der Mitarbeiter der Haupt- stelle bildeten sich zu Beginn des Beratungstags regelrecht Schlangen am Empfang. 17 Infostände, interessante Vorträge, die daran an- schließenden Workshops sowie ein Niederlassungsse- minar der Kollegen der KV Nordrhein sorgten für einen profunden inhaltlichen Input. Am Stand der Meldeabteilung (linkes Foto) konnten die T eilnehmer ihren elektro- nischen Arztausweis im Chipkartenformat beantragen und gleich mitnehmen. ist – zumal das Rentenniveau der NÄV bei gleicher Beitragszahlung deutlich über dem der gesetzlichen Rente liege, so Breuer. Voraussetzung für die Befrei- ung von der gesetzlichen Rente sei, dass Ärzte bei der DRV fristwahrend einen Befreiungsantrag stel- len – und den Antrag jedes Mal neu stellen, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln, auch innerhalb der Klinik. Ein Recht auf Erholung Dr. Christiane Groß, Vorstandsmitglied der Kam- mer und Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbun- des, lenkte den Blick der Zuhörer schließlich auf das Thema ärztliche Gesundheit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 postuliere in Artikel 24 : „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünfti- ge Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub“, so Groß. Die Wirklichkeit in Klinik und Praxis sieht nach den Worten der All- gemeinärztin und Ärztlichen Psychotherapeutin indes oft anders aus: So kämen Ärzte durchschnitt- lich auf Wochenarbeitszeiten von 50 Stunden. Erhe- bungen zufolge müsse davon ausgegangen werden, dass sich bis zu 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in einer Burnout-Situation befinden. Groß forder- te die anwesenden Kolleginnen und Kollegen dazu auf, trotz aller beruflichen Anforderungen unbe- dingt an Freundschaften und Kontakten festzuhal- ten, Gemeinschaft zu leben, Hobbys zu pflegen und Rollenstereotypen aufzubrechen. Hilfreich sei zum Beispiel, Kliniken mit flexiblen Teilzeitlösungen als Arbeitgeber auszusuchen, Verträge zu verhan- deln und auf die Einhaltung vereinbarter Arbeits- zeiten zu dringen.
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