Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

Prof. Dr. med. Hans Friedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied Ulrich Smentkowski, Leiter der Geschäftsstelle (bis 31. Mai 2018) Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D. und Vorsitzender 50 | Jahresbericht 2018 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein amtliches Engagement. „Im Vergleich zu anderen fällt die Honorierung gutachtlicher Leistungen bei uns bescheiden aus“, sagte Riedel. Im Hinblick da- rauf, dass andere Schlichtungsstellen und die Ge- richte die gesetzlichen Sätze zahlten, werde hier möglicherweise ein gewisser Anpassungsbedarf ent- stehen. Im Hinblick auf einen demnächst bevorste- henden Generationswechsel müsse sich die Kom- mission nachdrücklich um neue Mitglieder bemü- hen, fügte Riedel hinzu. Er bat die Kammerver- sammlung, die Kommission bei diesen Bemühun- gen zu unterstützen. Harmonisierung der Verfahrensordnungen Riedel berichtete der Kammerversammlung er- gänzend, dass die Justizministerkonferenz, die sich am 9. November 2017 unter anderem mit der Frage von Verbesserungen im Arzthaftungsrecht befasst habe, keine Änderungen der Verfahren vor ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen vor- geschlagen habe. Auch der Gedanke an einen Pa- tientenentschädigungsfonds sei verworfen worden. Soweit kleine Korrekturen im zivilprozessualen Beweisrecht, etwa bei Krankenhausinfektionen, vorgeschlagen würden, bleibe die weitere Entwick- lung abzuwarten. Unabhängig davon habe die Ständige Konferenz Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen beschlossen, in einer Arbeits- gruppe, der er angehöre, einen neuenAnlauf zur Ver- einheitlichung der Verfahrensordnungen zu machen. Riedel vertrat hierzu die Auffassung, dass eine gewisse Vereinheitlichung durchaus im Sinne der Patienten und ihrer Rechtsberater und auch den Haftpflichtversicherern hilfreich sein könne. An- dererseits erscheine ihm wichtig, den Einfluss der Versicherer zu begrenzen, meinte Riedel. „Versiche- rer dürfen nicht Herren des Verfahrens werden“, betonte er. Insofern sei die allein in Nordrhein gege- bene Möglichkeit, ein Verfahren auch dann durch- zuführen, wenn der belastete Arzt beziehungsweise seine Versicherung widerspreche, eine verbraucher- freundliche Lösung, die man nicht preisgeben sollte. Hervorragende Ergebnisstatistik Riedel trug unter Hinweis auf die Statistische Übersicht (siehe Kasten) vor, dass bei etwa 2.000 Eingängen im abgelaufenen Berichtszeitraum der Bestand noch offener erstinstanzlicher Verfahren nur noch bei gut 1.350 Vorgängen liege. Damit wer- de eine durchschnittliche Dauer der medizinisch- rechtlichen Begutachtungen von rund zehn Mo- naten erreicht (siehe Grafik) . Diese Werte konnten nur durch den überaus intensiven Arbeitseinsatz und die zügige Arbeitsweise aller hieran Beteilig- ten, namentlich der ärztlichen und juristischen ehrenamtlichen Mitglieder und der Geschäftsstelle der Gutachterkommission, erreicht werden, lobte Riedel. Der Rückgang der Eingangszahlen entspre- che einem allgemeinen Trend auch bei den anderen ärztlichen Schlichtungsstellen, ob dies von Dauer sei, bleibe abzuwarten. Der Kommissionsvorsitzen- de sah insoweit jedenfalls keinen Grund zur Sorge und vermutete, dass möglicherweise die hohe Qua- lität der medizinischen Versorgung in Deutschland weniger Anlass zu Beanstandungen gebe. Zweistufiges Verfahren garantiert hohe Qualität Riedel betonte, dass vor allemauch die Einspruchs- möglichkeit nach Vorlage des ersten Gutachtens eine Gewähr für eine hohe Qualität der Begutachtungen biete. Dabei mache die Kommission im Rahmen des ihr im Statut eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens in schwierigen Fällen davon Gebrauch, den Fall mit einem kleinen Kreis von Ärzten des betroffenen Fach- gebiets zu erörtern, während die jetzt nur noch im Abstand von zwei Monaten stattfindenden Plenarsit- zungen weiterhin der Diskussion vor allem fachüber- greifender Fälle diene. Dieses Vorgehen trage auch zur Begrenzung der Kosten bei, betonte Riedel. Ehrenamtliches Engagement unverzichtbar Um die Kosten weiterhin überschaubar zu halten, werbe die Gutachterkommission weiter für ehren- Gutachterkommission: Weiter auf Erfolgskurs Bei der Kammerversammlung am 18. November 2017 legte ihr Vorsitzender, Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Johannes Riedel, in Anwesenheit des Geschäftsführenden Kommissions- mitglieds Professor Dr. med. Hans Friedrich Kienzle und weiterer ärztlicher Kommissionsmitglieder den diesjährigen Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein vor.

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