Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

60 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Kommunikation Prävention auf einen Blick Die Ärztekammer Nordrhein engagiert sich schon seit Jahren in vielfältiger Weise in zahlreichen Präventionsprogrammen und setzt sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für eine qualitätsgesicherte Verhältnis- und Verhaltensprävention ein. Der für dieses Themenfeld zuständige Ausschuss Prävention und Gesundheitsförderung unter Vorsitz von Dr. Oliver Funken hat im Berichtsjahr vor al- lem die Umsetzung des Präventionsgesetzes beglei- tet, als auch an der Fortschreibung des Landesprä- ventionskonzeptes (siehe Seite 45) mitgewirkt. Um allen Kammermitgliedern einen Überblick über die gesetzlichen Entwicklungen wie auch den ei- genen Präventionsmaßnahmen zu geben, hat der Ausschuss eine Seite „Prävention“ auf www.aekno. de geschaffen. Der Bedarf der Menschen an Gesundheitsinfor- mationen ist groß. Laut einer Studie sind 87 Pro- zent aller Internetnutzer an Gesundheitsinfor- mationen interessiert und 86 Prozent aller Be- fragten suchen Gesundheitsinformationen im Netz. Entscheidend ist, ob die Internetnutzer die Qua- lität der Informationen adäquat beurteilen und sie gegebenenfalls in entsprechende Handlungen umsetzen können. Den Gesundheitsberufen, vor allem Ärztinnen und Ärzten, kommt in diesem Kontext eine große Bedeutung zu, denn sie stehen in erster Linie in Beratungs- und Behandlungs- prozessen den Patientinnen und Patienten unter- stützend zur Seite. Im Arzt-Patienten-Gespräch können im Internet gewonnene Informationen zur Gesundheit, vor allem auch zur Gesundheitsvor- sorge nach dem Stand des anerkannten Wissens für Patienten verständlich diskutiert und mögliche Handlungsoptionen besprochen werden. Materialien zur Individualprävention Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt zum Beispiel präventive Beratungsgespräche durch die Herausgabe von Flyern und Broschüren für unter- schiedliche Zielgruppen und Beratungskontexte zu Themen der Bewegungsförderung, zur Sturzprä- vention und zur Alkoholreduktion. Ärzte können seit dem 1. Juli 2017 ihren Patien- ten Präventionsleistungen bundesweit einheitlich mittels einer schriftlichen ärztlichen Bescheini- gung empfehlen. Mit dem neuen Muster 36 sollen Menschen dazu motiviert werden, zum Beispiel an Sport- oder Gesundheitskursen teilzunehmen und so verhaltensbedingte Risikofaktoren für bestimm- te Krankheiten zu verringern. Die Einführung des Muster 36 geht auf eine Vorgabe aus dem Präven- tionsgesetz zurück. Stellen Ärzte bei ihren Patienten Gesundheitsrisiken fest – etwa aufgrund von Stress, Bewegungsmangel oder ungesunder Ernährung –, können sie ihnen auf dem neuen Formular präven- tive Leistungen zu Verhaltensänderungen emp- fehlen. Die Krankenkassen bezuschussen die Kos- ten für ein zertifiziertes Angebot oder bieten ihren Versicherten selbst kostenlose Präventionskurse an. Praxen können das Muster 36 wie ihre anderen Verordnungsformulare beziehen. Alles auf einen Blick – Alle Präventionsangebote der Ärztekammer und gesetzliche Grundlagen sind auf der Homepage www.aekno.de/praevention zusammengestellt. Alle Informationen zum Präventionsgesetz finden Ärztinnen und Ärzte unter www.aekno.de/praevention

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