Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
68 | Jahresbericht 2018 Medizinische Grundsatzfragen Ärztekammer Nordrhein Die ambulante Weiterbildung findet überwie- gend in Vollzeit in einer Praxis statt. Im stationären Bereich erfolgt die Weiterbildung überwiegend in den Fachgebieten Innere Medizin und Chirurgie, aber auch in der Anästhesiologie, der Psychiatrie, der Psychosomatik und der Kinder- und Jugend- medizin. Die überwiegend in Vollzeittätigkeit ab- solvierten Weiterbildungsabschnitte finden eher an zwei Weiterbildungsstätten statt. Im Hinblick auf die Zufriedenheit mit der Weiterbildung insgesamt zeigen sich sowohl für den ambulanten (2,3) als auch für den stationären Bereich (2,6) schlechtere Noten als 2016 (2,0 bzw. 2,3). Der Erwerb der not- wendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten wird sehr gut bewertet (ambulant 1,8; stationär 2,3). Die Ar- beitssituation wird im ambulanten Bereich mit 1,9 etwa gleich bewertet wie in 2016 (2,0), im Vergleich zum stationären Bereich (3,2) jedoch als deutlich besser empfunden. Von den Evaluationsteilnehmern wurde eine Tä- tigkeit im ambulanten Bereich deutlich einer im stationären Bereich bevorzugt. Trotz der Möglich- keit der Mehrfachnennungen gab es nur acht Nen- nungen für KH/Rehabilitationseinrichtung. 38-mal wurde eine Tätigkeit als angestellter Arzt genannt und neunmal in eigener Niederlassung. 18 Teilneh- mer möchten in Teilzeit tätig werden. KompetenzzentrumWeiterbildung Weil der Hausarztmangel immer drängender wird, haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, die Ärztekammer Nordrhein, die Krankenhaus- gesellschaft Nordrhein-Westfalen und die fünf re- gionalen Universitäten in Düsseldorf, Bonn, Köln, Aachen und Duisburg-Essen zusammen 2017 das „Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemein- medizin Nordrhein“ (KW Nordrhein) gegründet: Ärztinnen und Ärzte, die den Facharzt für Allge- meinmedizin anstreben, werden zukünftig über spezielle Fortbildungsangebote auf einem einheit- lichen und hohen Niveau berufsbegleitend geför- dert. Außerdem wird großer Wert auf praktische Übungen gelegt. So sind auch die modernen Schu- lungsmöglichkeiten der medizinischen Universi- täten als fester Bestandteil der Schulungen vorge- sehen. Ergänzend werden die jungen Ärzte durch hausärztliche Mentoren und Niederlassungsberater unterstützt, um sie zu einer ambulanten Tätigkeit als Allgemeinmediziner und zur Niederlassung in einer Praxis zu motivieren. Auslandsanerkennungen 52 Personen haben 2017 Anträge auf EU-Um- schreibung gestellt. Bei den EU-Umschreibungen handelte es sich unter anderem um elf Urkunden aus Rumänien, acht aus Griechenland, sieben aus Österreich sowie jeweils sechs aus den Niederlan- den und der Schweiz. In allen Fällen sind die Ur- kunden und weitere Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der Aus- stellungsbehörde einzuholen. Fachsprachprüfungen Mittlerweile werden in allen Bundesländern Fach- sprachprüfungen bei ausländischen Ärztinnen und Ärzten überwiegend von den Ärztekammern im Auf- trag der Approbationsbehörden durchgeführt. Die Zahl der seit 2014 im Auftrag der Bezirksre- gierungen Düsseldorf und Köln organisierten Fach- sprachprüfungen nimmt weiter zu. Waren es 2014 rund 300 Prüfungen, lag die Zahl der Antragsteller im Berichtszeitraum bei 927. Von ihnen durchliefen 794 die Fachsprachprüfung. 410 Personen haben die Prüfung bestanden, 384 Personen nicht. Die Be- stehensquote betrug damit 51,6 Prozent. Bei Fragen zur Weiterbildung beraten wir Sie gern! Prüfungszulassung: Tel.: 0211 4302-2231 bis -2238, -2257, -2258 wbantrag@aekno.de Zulassung WB-Stätten und Befugnisse: Tel.: 0211 4302-2241–2248 wbbefug@aekno.de Prüfungsorganisation: Tel.: 0211 4302-2221 bis -2224, -2228 wbpruef@aekno.de Fortbildungszertifikate: Tel.: 0211 4302-2251 bis -2256 punktekonto@aekno.de Fachkunden RöV/Strahlenschutz: Tel.: 0211 4302-2261 bis -2264 wbstrahlenschutz@aekno.de www.aekno.de/Weiterbildung
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