Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

74 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Seit 2017 erfüllt CIRS-NRW die Anforderungen an ein einrichtungsübergreifendes Fehlermeldesys- tem laut Bestimmung des Gemeinsamen Bundes- ausschusses von Anforderungen an einrichtungs- übergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B). Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die einen Zuschlag i.S.v. § 17b Absatz 1a Nummer 4 Kran- kenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vereinbaren wol- len, können bei CIRS-NRW eine Konformitätser- klärung zur Teilnahme erhalten. Das Gutachten- und Sachverständigenwesen 2017 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach- verständigenbenennung durch die Hauptstelle der Ärztekammer in Düsseldorf bei circa 1.760 Vor- gängen (2016: 1.680). Weitere Anfragen wurden im rückläufigen Umfang durch die Kreis- und Bezirksstellen erledigt. 98 Prozent der Anfragen stammten von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Alle Amtsgerichte, Landgerichte und Staatsanwalt- schaften im Kammerbereich richteten Anfragen an die Hauptstelle (54 Amtsgerichte, 10 Landgerichte und 10 Staatsanwaltschaften). Anfragen der Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit waren selten. 4,6 Prozent der Vorgänge kamen, zumeist veranlasst durch andere Ärztekammern, von juris- tischen Institutionen außerhalb des Kammergebie- tes. Der Anteil der auf elektronischem Weg gestell- ten Anfragen betrug nur 4,5 Prozent. Von den mehr als 1.500 zivilrechtlichen Vor- gängen entfielen 57 Prozent auf Landgerichte, 41 Prozent auf Amtsgerichte und zwei Prozent auf sonstige Organe der Rechtspflege. Gerichte und Staatsanwaltschaften stellten in 55 Prozent unauf- gefordert die Verfahrensakten zur Verfügung. Bei etwa einem Drittel der Vorgänge ohne Verfahrens- akte musste diese nachgefordert werden, da eine Be- nennung aufgrund des Anschreibens und/oder des Beweisbeschlusses alleine nicht möglich war. Thematisch fand sich eine ähnliche Verteilung der Vorgänge wie in den Vorjahren: In 44 Prozent der Verfahren ging es um Unfallfolgen, Invali- dität, Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. In 30 Prozent der Verfahren waren Behandlungs- fehlervorwürfe zu klären (Arzthaftungsfälle). 13,8 Prozent betrug der Anteil der Verfahren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen Not- wendigkeit von Leistungen (6,1% zur GOÄ; 0,7% zu DRG-Abrechnungen; 7% zur medizinischen Notwendigkeit). 3,2 Prozent der Vorgänge betrafen die Klärung der Geschäftsfähigkeit und verwand- te Fragen. In 3,1 Prozent konnten Hinweise auf ein im Vorfeld durchgeführtes Verfahren bei einer Gut- achterkommission für ärztliche Behandlungsfehler gefunden werden. Die Arzthaftungsverfahren kamen überwiegend aus der stationären Gesundheitsversorgung (63%). Mit 49 Prozent waren die chirurgischen Fachgebie- te am häufigsten betroffen (davon 51% Orthopädie und Unfallchirurgie). Es folgten Innere Medizin und Allgemeinmedizin (9%), Frauenheilkunde/Ge- burtshilfe (8%) und Neurologie/Psychiatrie (6%). Im Berichtsjahr erreichten 120 Akten zu staatsan- waltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Mit- glieder der Kammer die Hauptstelle (2016: 116), die mit hohem Aufwand bearbeitet wurden. In 68 Pro- zent ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in 26 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 69 Prozent der Behandlungsfälle stammten aus der stationären Versorgung, die chirurgischen Fach- www.aekno.de/peer-review Peer Review in der Intensivmedizin Die Ärztekammer Nordrhein bietet Peer Review Verfahren nach dem Curriculum der Bundesärztekammer für die intensivmedizinischen Einrichtungen an. Im September 2018 fand eine Refresherschulung mit den Peers statt. Die Ärztekammer Nordrhein steht mit den anderen Landesärztekammern, der Bundesärztekammer und weiteren Akteuren zum Thema Peer Review regelmäßig im Austausch. QS ReproMed Die Ärztekammer Nordrhein ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Qualitäts- sicherung in der Reproduktionsmedizin. Die IVF-Zentren in Nordrhein übersenden ihre Qualitätssicherungsdaten an die gemeinsame Datenan- nahmestelle der Arbeitsgemeinschaft bei der Ärztekammer Schleswig- Holstein, die auch die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren berechnet. Für 2018 sind umfangreiche Weiterentwicklungen der Software-Tools in Umsetzung. Diese wurden durch die aktuellen Anforderungen des Datenschutzes (DSGVO) erforderlich. Weiterentwicklungen des Datensatzes erfolgen in enger Abstimmung mit dem Deutschen IVF -Register, um eine Doppeldokumentation für die Zentren zu vermeiden, die Mitglied des Registers sind. Die Ergebnisse der nordrheinischen Zentren werden durch das kammerübergreifende Expertengremium Südwest in anonymisierter Form bewertet, die Kommunikation mit den in der Reproduktionsmedizin engagierten Ärzten stellt die Ärztekammer Nordrhein sicher. Save the date 6. CIRS-NRWGipfel Mittwoch, 27. November 2019 Haus der Ärzteschaft Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf

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