Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

78 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Elektronische Kommunikation und Digitalisierung BigData – Robotik – Digitalisierung – Telematik – Telemedizin: Schlagwörter wie diese stehen für tiefgreifende Veränderungen im Gesundheitswesen und werden die Kommunikation zwischen Arzt und Patient, aber auch die Arbeits- und Behandlungsabläufe beeinflussen. Für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte stehen neben demmedizinischen Nutzen vor allem auch die Vertraulichkeit und Datensicherheit im Vordergrund. Das E-Health-Gesetz Im Dezember 2015 hat der Gesetzgeber das E- Health-Gesetz verabschiedet. Ende 2017 hat das Bundesgesundheitsministerium mit den Arbeiten für den Entwurf eines weiteren Gesetzes begonnen (Entwurf-E-Health-Gesetz II) . Dieses soll zu einheit- lichen Patientenakten und -fächern beitragen. Dass die Politik es ernst meinte, zeigt sich an den Anrei- zen, aber insbesondere an den Sanktionen, die das Gesetz vorsieht. So drohen Kassenärztlicher Bun- desvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bun- desvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) Kürzungen ihres Haushaltes, wenn be- stimmte Fristen für die Einführung der neuen An- wendungen nicht eingehalten werden. Aufgrund von Engpässen seitens der Industrie können die vorgesehenen Termine nicht eingehalten werden, der Gesetzgeber hat daher in einem entsprechenden Entwurf geplant, die für Ärzte relevante Frist um ein halbes Jahr zu verschieben, zu denen die Sank- tionen greifen. Das E-Health-Gesetz sieht die Einführung folgen- der Anwendungen vor: • Medikationsplan: Ab 2019 soll der bereits 2016 auf Papier ausgegebene Medikationsplan auch auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgelegt werden können, um die Medi- kationsdaten einfacher zwischen verschiedenen Ärzten und auch Apotheken auszutauschen. • Elektronischer Arztbrief: Seit 2017 wird der elektro- nische Versand von Arztbriefen mit 28 Cent pro Übermittlung vergütet, der Empfänger erhält 27 Cent. Wer die Vergütung als Versender in Anspruch nehmen möchte, muss den elektroni- schen Arztbrief qualifiziert signiert übermitteln (QES: Qualifizierte elektronische Signatur) und benötigt dazu den Heilberufsausweis (HBA), darf aber die bisherige Gebühr von 55 Cent nicht mehr in Rechnung stellen, das heißt, er erhält trotz der notwendigen Investitionen 27 Cent weniger als bisher. Die technische Grundlage für die Übermittlung der Arztbriefe wurde bereit- gestellt. • Elektronische Prüfung des Versicherungsnachweises auf der eGK und Aktualisierung der Versicherten- stammdaten. • Videosprechstunden: Der Einheitliche Bewertungs- maßstab (EBM) wurde dahingehend ergänzt. Auch hier steht die Technik zur Verfügung, das Vergütungsmodell hat jedoch noch nicht zu zugelassenen und am Markt nachgefragten Produkten geführt. • Notfalldaten auf der eGK: Gegen Ende 2019 soll allen Versicherten die Möglichkeit eingeräumt werden, notfallrelevante Informationen (Diagno- sen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihre eGK eintragen zu lassen. Vor der Eintragung auf die eGK des Versicherten muss der Notfalldatensatz mit dem HBA signiert werden. • Elektronische Patientenakte: Mit dem Jahr 2019 haben die Versicherten Anspruch auf eine ePatientenakte, in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldatensatz, Impfausweis etc. aufbewahrt werden können. Diese Akte liegt nicht beim Arzt oder dem Krankenhaus, sondern in der Hand des Patienten. Damit Ärzte auf diese Akte zugreifen können, benötigen sie den HBA. • Elektronisches Patientenfach: Ebenfalls ab dem 1. Januar 2019 sollen dem Versicherten die Inhalte seiner Patientenakte in ein sogenanntes Patientenfach „gespiegelt“ werden, auf das der Patient auch unabhängig von einem Arztbesuch zugreifen kann. Über die Daten der Akte hinaus, soll der Patient hier auch die Möglichkeit erhal- ten, persönliche Gesundheitsdaten einzutragen (Ernährung, Bewegung etc.) Derzeit plant die Politik, Patientenakte und Patientenfach zu ver- einheitlichen und zusammenzuführen.

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