Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 79 Medizinische Grundsatzfragen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat hierzu im November 2017 gefordert, dass medizinische Anwendungen der Telematik- infrastruktur für das Gesundheitswesen nur dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn diese zuvor im ärztlichen Versorgungsalltag auf Qualität, Nut- zen und Patientensicherheit geprüft worden sind. In der gleichen Sitzung hat die Kammerversamm- lung den Gesellschafterbeschluss der gematik vom 1. September 2017 kritisiert, „nach dem der allei- nige Nachweis der technischen Funktionsfähigkeit von Hard- und Software für künftige Anwendun- gen durch die Hersteller für die Marktzulassung reicht“. Telematik – Elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen Mit Auslieferung der ersten Konnektoren und der Zulassung von nunmehr drei Herstellern verändern sich die damit verbundenen Geschäftsprozesse. Die Installation schreitet schneller voran als erwartet. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte erst seit Mitte 2018 unter verschiedenen zugelassenen An- bietern auswählen. Eine adressierte Herausforde- rung ist hierbei die Sicherstellung der Qualität der softwareseitigen Umsetzung durch die Hersteller von Primärsystemen und die Interoperabilität der angebotenen Systeme. Von Bedeutung wird auch sein, ausschließlich privatärztlich tätige Kollegin- nen und Kollegen sicher anzubinden. Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt 2018 hat das Thema Digitalisierung aufgegriffen. Ärztliche Anforderungen an ein E-Health-Gesetz II sind for- muliert worden. Der Ärztetag hat auch beschlossen, die (Muster-)Berufsordnung dahingehend zu novel- lieren, dass die ärztliche Fernbehandlung im Einzelfall auch ohne vorherigen persönlichen Pa- tientenkontakt möglich wird. Ärztlicher Beirat NRW Seit Juni 2010 haben 48 Sitzungen des Ärztlichen Beirates zur Begleitung des Aufbaus einer Tele- matikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen unter Vorsitz von Dr. Chris- tiane Groß (Ärztekammer Nordrhein) und Dr. med. Dr. phil. Hans-Jürgen Bickmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe) stattgefunden. Stimmberechtig- te Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten aus allen Regionen von NRW. Bisher hat der Ärztliche Beirat NRW zum Beispiel Empfehlungen zur Arztbrief- schreibung, zum Notfalldatenmanagement, zum Medikationsplan, zur Nachverhandlung der Tele- matik-Infrastruktur sowie zur Nutzung einrich- tungsübergreifender elektronischer Patientenakten abgegeben (www.aekno.de/aerztlicher_Beirat ) . In den vergangenen Sitzungen hat der Beirat die Anforderungen erarbeitet, die an vom Arzt geführte übergreifende elektronische Patientenakten zu stel- len sind. In den Ärztlichen Beirat ist ein Vertreter der gematik entsandt, der kontinuierlich über den aktuellen Sachstand berichtet. Die Mitglieder ha- ben den Online-Rollout in der Testregion Nord kri- tisch begleitet, sind aber vertraglich zur Verschwie- genheit verpflichtet. Tests zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Im Anschluss an die Tests des Versicherten- stammdatenmanagements hätte die Erprobung der elektronischen Übermittlung von medizinischen Daten des Patienten durchgeführt werden sollen. Voraussetzung ist dazu neben der notwendigen Vertraulichkeit der Verschlüsselung, vor allem die Authentizität und Verbindlichkeit der Daten, die durch eine qualifizierte Signatur (QES) der Ärzte zu erreichen ist. Die QES wird nach Stecken ei- nes Heilberufsausweises mittels des Konnektors erstellt. Mit Gesellschafterbeschluss der gematik vom 30. August 2017 haben Krankenkassen, Deut- sche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung – gegen die Stimmen von BÄK und Apothekerschaft – diese Testmaßnahmen für beendet erklärt und sich für ein sogenanntes markt- offenes Modell ausgesprochen: Künftig soll jeder Hersteller eines Konnektors selbst erklären, dass sein Produkt alle Vorgaben erfüllt und ohne Ein- schränkungen im Versorgungsalltag funktioniert. Der Bundesminister für Gesundheit hat zum 24. Mai 2018 die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesund- heitskarte aufgehoben. Dies hat die Aufkündigung des Rahmenvertrages zwischen der gematik und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGK/ HBA-NRW zur Folge. Die ARGE eGK/ HBA-NRW ist ein Gre- mium der Kostenträger und Leistungserbringer mit der Aufgabe, Tests zu planen und durchzuführen, die zur Vorbereitung und Begleitung der flächen- deckenden Einführung der elektronischen Gesund- heitskarte und der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise führen. Weitergehende Auswirkungen sind zum Zeit- punkt dieses Berichtes noch nicht abschätzbar.

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