Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
80 | Jahresbericht 2018 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Elektronischer Arztausweis Smartcard-basierte Ausweise wie der elektroni- sche Arztausweis ermöglichen ihren Inhabern die sichere Authentifikation gegenüber Kommunika- tionspartnern und zugriffsgeschützten Datenban- ken. Derartige Identitäten können praktisch nicht „entwendet und missbraucht“ werden. Außerdem können elektronische Informationen so gezielt ver- schlüsselt werden, dass sie nur von einem oder meh- reren bestimmten Inhabern mit dem jeweiligen elektronischen Arztausweis gelesen werden kön- nen. Arztausweise mit qualifizierter elektronischer Signatur wie der HBA erlauben zusätzlich die Sig- natur von elektronischen Dateien in einer der hand- schriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellten Form (www.aekno.de/downloads/archiv/2016.08.015. pdf) . Um Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverlässig- keit elektronisch transportierter und gespeicherter Patientendaten zu gewährleisten, müssen die über- arbeiteten Empfehlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Daten- verarbeitung in der Arztpraxis sowie Finanzierbar- keit und Praktikabilität der entwickelten Lösungen für die Ärzte beachtet werden (www.kbv.de/media/ sp/Empfehlungen_aerztliche_Schweigepflicht_Daten- schutz.pdf) . Die Ärztekammer Nordrhein hat für ihre Mit- glieder seit 2009 kontinuierlich etwa 7.700 Arzt- ausweise mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgegeben (HBA). Überwiegend wurden diese von Vertragsärzten zur elektronischen Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein genutzt. Derzeit sind gut 3.000 Mitglieder im Be- sitz eines HBA. Gemäß E-Health-Gesetz sollen ir- gendwann alle Ärzte einen HBA mit qualifizierter Signatur nutzen, mit dem auch auf medizinische Daten der eGK – beispielsweise den Notfalldaten- satz – ändernd zugegriffen werden kann. Zur Aus- gabe von HBA ist immer eine Identifizierung ge- mäß Signaturgesetzgebung erforderlich. Bei knapp 15.000 Kammermitgliedern konnte diese Identifi- zierung im Rahmen eines persönlichen Kontaktes in der Kammer durchgeführt werden, sodass diese Mitglieder die Ausgabe ihres HBA unkompliziert von zuhause in die Wege leiten können. Leider sind die ersten, fünf Jahre gültigen Identifizierungen in diesem Jahr schon ungenutzt verfallen. Da die Übermittlung elektronischer Arztbriefe im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf- grund der ungünstigen Vergütungsregeln im Be- rufsalltag bisher nicht angenommen wurde, blieb eine vermehrte Nachfrage nach HBA bisher aus. Nur falls der Vertraulichkeit der Arzt-Patienten- kommunikation ein genügend hoher Stellenwert beigemessen wird, sind die aufwendiger zu hand- habenden Kartenlösungen gegenüber den leicht angreifbaren Passwort- oder Softwarezertifikat- basierten Lösungen durchsetzungsfähig. 33.000 Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein verfügen derzeit über einen elektronischen Arzt- ausweis (eA-light) ohne qualifizierte Signatur, die den Papierausweis ersetzt haben. Die Ausweise sind aus Sicherheitsgründen nur noch fünf Jahre gültig, das heißt 2017 wurden den ersten Mitglie- dern unkompliziert Folgeausweise ausgestellt. Ins- gesamt wurden über 42.000 Ausgabeprozesse in der Hauptstelle und in den Kreisstellen durchgeführt. EFN-Nummer Ausweis-Nummer Hier bitte unterschreiben © Bundesärztekammer
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