Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 83 Medizinische Grundsatzfragen Versorgung psychisch Kranker Die aufgrund höchstrichterlicher Rechtspre- chung erforderlichen gesetzlichen Änderungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Zwangsbe- handlung im Rahmen der Alltagsversorgung (Ge- setz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)) sowie zu Zwangsbehandlun- gen im Maßregelvollzug haben die Ärztekammer und den zuständigen Ausschuss in erheblichem Umfang in Anspruch genommen. Bei einer in Kooperation zwischen der Be- zirksregierung Düsseldorf und der Ärztekammer Nordrhein im Haus der Ärzteschaft in Düssel- dorf durchgeführten Veranstaltung (www. aekno.de/ downloads/archiv/2018.04.025.pdf) konnten sich alle Beteiligten einen Eindruck verschaffen, welche Auswirkungen das neue Psych-KG auf den Alltag von Patienten und Mitarbeitern in der Klinik selbst, aber auch vor Klinikaufnahme und nach Klinikent- lassung auf Patienten, Angehörige und Mitarbeiter der Hilfesysteme hat. Es wurde deutlich, dass eini- ge Probleme nur mit einer Überarbeitung des Psych KG gelöst werden können. Berufspolitisch wirkt der Ausschuss darauf hin, dass Wissen und Fertigkeiten über das Zusammen- wirken von Körper und Psyche in allen ärztlichen Fachrichtungen bei Diagnose und Therapie präsent sind. Ziel ist es, die Berücksichtigung der Psyche des Patienten als Bestandteil jeder ärztlichen Inter- vention zu stärken und dem Trend einer Trennung der Behandlung von Körper und Geist entgegenzu- wirken. Dem Ersatz umfassender ärztlicher Kom- petenzen durch hochspezielle Fertigkeiten anderer Berufsgruppen – ohne Kenntnis des Gesamtkontex- tes des Patienten – wird kritisch-konstruktiv ent- gegengewirkt (siehe www.aekno.de/downloads/archiv/ 2018.07.015.pdf) . Weitere wichtige Themen waren beispielsweise das Vorhaben zur Direktausbildung von Psychotherapeuten oder die Optionen, auch bei seelischen Erkrankungen Patienten telemedizi- nisch unterstützt zu behandeln. Interventionsprogramm für abhängigkeitskranke Ärzte Die Ärztekammer Nordrhein setzt sich für eine hochstehende und sichere Patientenversorgung ein. Ist das Patientenwohl durch eine Erkrankung des Arztes oder der Ärztin gefährdet, so ist es Aufgabe der Kammer dem Kollegen oder der Kollegin Hilfe anzubieten. Bei Suchterkrankungen haben es Ärztinnen und Ärzte oft schwer, entsprechende Unterstützung und anonyme Hilfe zu erhalten. Aus diesem Grund hat die Ärztekammer Nordrhein das Interventionspro- gramm ins Leben gerufen. Das Programm bietet frühestmögliche Hilfe. Durch die externe ärztliche Leitung und die Behandlung durch Vertrauensärzte sind sowohl der Schutz der Betroffenen gewährleis- tet als auch das nötige Vertrauensverhältnis gewahrt. Die Therapieadhärenz der Betroffenen ist dabei ein wesentlicher und eingeforderter Faktor, die Erfahrungen sind positiv. Nach erfolgreicher Beendi- gung des Programmes kann eine Überleitung an das Ärztliche Hilfswerk erfolgen, dies wird im Einzel- fall entschieden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Substitutionstherapie Opiatabhängiger Die Beratungskommission für die substitutions- gestützte Behandlung Opiatabhängiger, unter dem Vorsitz von Professor Dr. Norbert Scherbaum, berät Kolleginnen und Kollegen in Kliniken und Praxis. Jährlich holen circa ein Prozent aller substituie- renden Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein mindestens einmal Rat in medizinischen oder rechtlichen Fragen ein. Neben den regelmäßig sub- stituierenden niedergelassenen Ärzten, erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige Kolleginnen und Kollegen, die akut Patienten versorgen müssen, bei denen in Folge der Opiatabhängigkeit eine Substitu- tion erforderlich ist. Die schnelle Abrufbarkeit die- ser speziellen Expertise per Hotline (0211 4302-2213) bei demberatungsführenden Arzt wird von den sub- stituierenden Kolleginnen und Kollegen geschätzt. Ein Ziel der Aktivitäten ist es, junge ärztliche Kolleginnen und Kollegen für eine sachgerechte professionelle Therapie dieser speziellen Gruppe besonders schwer suchterkrankter Patienten zu gewinnen. Diese gesellschaftlich relevante und aus vielen Gründen besonders gefahrengeneigte Tätig- keit bedarf einerseits besonderer Transparenz und der Einhaltung klarer Regelungen aller Beteiligten, andererseits ist ein besonders vertrauliches Arzt- Patient-Verständnis Voraussetzung für eine erfolg- reiche Therapie dieser – nahezu regelhaft chroni- schen – Erkrankung notwendig. Die Beratungskommission hat sich intensiv an der Diskussion um die Novellierung der Richtlinie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behand- lung Opioidabhängiger der Bundesärztekammer (BÄK) beteiligt. Die Richtlinie ist einen Kompro- miss zwischen dem Stand der medizinischen Er- Erreichbar ist das Interventionsprogramm unter: Dr. Stefan Spittler, Oberdießemer Str. 111 47805 Krefeld Telefon: 02151 3347701 www.aekno.de/ abhaengigkeitskranke_Aerzte Hotline der Beratungs- kommission: 0211 4302-2213
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