Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 91 Medizinische Grundsatzfragen Ständige Kommission In-Vitro-Fertilisation (IVF)/Embryotransfer Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion erfüllt. Die Richtlinie ist Bestandteil der Berufsordnung . 2017 hat die Kommission sechs Änderungsan- zeigen von IVF-Arbeitsgruppen beraten. Zudem diskutierte die Kommission über die rechtlich un- gelöste Problematik der kryokonserviert lagernden Embryonen. Im Jahr 2016 hat sich die Zahl wieder- um um 802 eingefrorener Embryonen im Kammer- bereich erhöht. Der Berufsordnungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein hat der Kommission im Mai 2017 den Auftrag erteilt, sich mit der Weiterentwicklung der Richtlinie zur assistierten Reproduktion zu befassen. Sie hat dem Vorstand im September 2017 ihre Vor- schläge hierzu unterbreitet. Hintergrund der Befassung war die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keim- zellen im Rahmen der assistierten Reproduktion , die am 20. Juli 2018 gemäß § 16b Abs. 1 Satz 3 T PG von der zuständigen Bundesoberbehörde (Paul-Ehr- lich-Institut) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Daher ist zu beraten, ob und welche Regelungen in Nordrhein erforderlich sind. Dieser Prozess ist bisher noch nicht abgeschlossen. Antragszahlen 2013 bis 2017 2013 2 Neuanträge 5 Änderungs- anzeigen 2014 6 Änderungs- anzeigen 2015 1 Neuantrag 3 Änderungs- anzeigen 2016 2 Neuanträge 4 Änderungs- anzeigen 2017 kein Neuantrag 6 Änderungs- anzeigen

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