Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2018 | 93 Medizinische Grundsatzfragen Eine akzeptierte Instanz – die Kommission Transplantationsmedizin Die Kommission Transplantationsmedizin wurde als landesweite Kommission nach dem Transplantationsgesetz (TPG) und dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zumTransplantationsgesetz (AG-TPG) bei der Ärztekammer Nordrhein eingerichtet. Sie soll im persönlichen Gespräch mit der spendewilligen Person überprüfen, ob die geplante Organspende freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. Im Jahr 2017 fanden 27 Sitzungen der Kommis- sion Transplantationsmedizin mit 165 Beratungs- gesprächen mit organspendewilligen Personen (155 geplante Nieren- und 10 Leberlappenspenden) statt, darunter drei Eilsitzungen wegen medizinischer Dringlichkeit (Leberlappenspenden für Kleinkin- der). Seit Beginn der Tätigkeit der Kommission im Dezember 1999 wurden damit in 3.081 Gesprächen über 2.684 geplante Nierenspenden und 397 geplan- te Leberlappenspenden beraten. Das durchschnittliche Alter und das Geschlecht der spendewilligen sowie der organempfangenden Personen sind in T abelle 1 , die Verwandtschaftsver- hältnisse in T abelle 2 aufgelistet. Wie in den vergan- genen Jahren spendeten insgesamt mehr Frauen ein Organ als Männer (96 versus 69). Bei Frauen be- trug das höchste Spendealter 74 Jahre, bei Männern 76 Jahre. Die älteste Empfängerin war 66 Jahre alt (Männer: 78 Jahre). Mit circa elf Prozent lag der Anteil an spende- willigen Personen, die nicht oder nur weitläufig mit dem Empfänger blutsverwandt waren (ohne Berücksichtigung von Ehepartnern), unter dem des Vorjahres (circa 16%). Tabelle 2: Verwandtschaftsverhältnisse der Lebendspender 2017 Enge Blutsverwandte Spender Empfänger Niere Leber Gesamt Weiblich 53 Mutter Kind 34 4 Schwester Geschwister 14 - Großmutter Enkelkind 1 - Männlich 46 Vater Kind 28 5 Sohn Elternteil 3 Bruder Geschwister 10 - Nicht oder weitläufig Blutsverwandte Spender Empfänger Niere Leber Gesamt Weiblich 43 Weitläufig blutsverwandt (z.B. Tante) 1 Ehefrau Ehemann 33 - Sonstige (z. B. Lebenspartner) 9 - Cross-over - - Männlich 23 Weitläufig blutsverwandt (z.B. Onkel) 2 - Ehemann Ehefrau 14 1 Sonstige (z.B. Lebenspartner) 6 Cross-over - - Tabelle 1: Anzahl (n) und Alter (Jahre, J) der spendewilligen und organempfangenden Personen 2017 Spendewillige Personen Organempfangende Personen weiblich männlich weiblich männlich Niere n = 92 n = 63 n =41 n =114 49 ± 24 J 54 ± 22 J 39 ± 27 J 40 ± 38 J Leber n = 6 n = 4 n = 8 n = 2 35,0 ± 5,0 J 47,5 ± 17,5 J 2,75 ± 2,25 J 0,55 ± 0,15 J
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