Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2018
Jahresbericht 2018 | 95 Medizinische Grundsatzfragen Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin Die Röntgen- und die Strahlenschutzverordnung (§ 17a RöV, § 83 StrlSchV) beschreiben die Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern. Nachdem im Juni 2017 das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz neu) veröffentlicht wurde, durch- läuft der Entwurf der neuen Strahlenschutzverord- nung , die landes- und bundespolitischen Instanzen, um Ende 2018 in Kraft zu treten. Sie wird dann so- wohl die alte StrlSchV als auch die RöV ersetzen. Röntgendiagnostik Derzeit sind insgesamt 3.757 Röntgenanlagen bei der Ärztlichen Stelle angemeldet. Den größten Anteil nehmen dabei Aufnahme- und kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte ein, die zu circa 15 Prozent noch mit analogen Bildaufnah- men arbeiten, 85 Prozent der Anwender haben auf digitale Folien oder Detektoren umgestellt. Unter entsprechenden Datenschutzauflagen besteht die Möglichkeit, die digitalen Aufnahmen direkt in das PACS (Picture archiving and communication sys- tem) der Ärztlichen Stelle zu senden. 2017 wurden 2.116 Geräte nach RöV überprüft und nach dem einheitlichen Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen beurteilt. Die Ergebnisse wiesen bei 92 Prozent eine hohe Qualität der eingereichten Unterlagen auf. Bei circa acht Prozent der Überprü- fungen wurden Mängel der Kategorien III und IV festgestellt, was einen verkürzten Wiedervorlage- zeitraum zur Folge hat. Bei Nichtvorlage oder man- gelnder Fehlerbeseitigung ist die Ärztliche Stelle der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Berichter- stattung verpflichtet. Die 2016 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlichten diagnosti- schen Referenzwerte (DRW) konnten von den meis- ten Betreibern eingehalten werden. Nuklearmedizin In den vergangenen Jahrenwurden neun nuklear- medizinische Einrichtungen geschlossen und nur eine neu eingerichtet. Ende 2017 waren damit 114 nuklearmedizinische Einrichtungen bei der Ärzt- lichen Stelle gemeldet. Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka und Privatdozent Dr. Hubertus Hautzel wurden in neun Kommissions- sitzungen 78 Einrichtungen geprüft. Dabei wiesen 83 Prozent der Einrichtungen gute bis sehr gute Er- gebnisse auf. Um die zunehmenden Anforderungen der Qua- litätsstandards und der neuen diagnostischen und therapeutischen nuklearmedizinischen Verfahren Rechnung zu tragen, fand im März 2018 eine Fort- bildungsveranstaltung im Haus der Ärzteschaft statt, die mit mehr als 350 Teilnehmern regen Zu- spruch fand. Zusätzliche Informationen zu aktu- ellen Änderungen in den Leitlinien und DIN-Nor- men werden auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de/ Q ualitaetssicherung und in Newslettern der Ärztlichen Stelle bereitgestellt. Strahlentherapie Ende 2017 waren konstant zu den Vorjahren 67 strahlentherapeutische Einrichtungen und 19 Be- treiber von Röntgentherapie-Einrichtungen bei der Ärztlichen Stelle der Ärztekammer Nordrhein an- gemeldet. Insgesamt fanden im Berichtszeitraum 40 Vor-Ort-Überprüfungen unter dem Vorsitz von Pro- fessor Dr. Axel Hartmann und Professor Dr. Tho- mas Feyerabend statt. Bei drei Röntgentherapieein- richtungen zeigten sich Mängel beim Abgleich der Tiefendosistabellen und der Gerätesoftware, die mit Hilfe von Medizin-Physik-Experten behoben wur- den. In einer strahlentherapeutischen Einrichtung wurden Empfehlungen zur Aktualisierung der The- rapiekonzepte ausgesprochen und das Prüfintervall verkürzt. Bei allen übrigen strahlentherapeutischen Einrichtungen konnte eine gute bis sehr gute Quali- tät nachgewiesen werden. Ausblick Im laufenden Jahr ist eine Überarbeitung bezie- hungsweise Aktualisierung der Leitlinien der Bundes- ärztekammer zur Q ualitätssicherung in der Röntgen- diagnostik geplant. Ab 2019 sind Überprüfungen der teleradiologischen Einrichtungen nach § 3 Absatz 4 RöV auch im Bezirk Nordrhein vorgesehen.
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