Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern. Der Tätigkeitsbereich der Ärztlichen Stelle wird durch das am 31. Dezember 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung (§ 130 StrlSchV) zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung festgelegt. Für die Qualitätsprüfungen der radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeuti- schen Einrichtungen werden die aktuellen Richt- linien (z. B. „Strahlenschutz in der Medizin“ von Mai 2011, „ Q ualitätssicherung durch Ärztliche und zahn- ärztliche Stellen“ von Juni 2015, Q ualitätssicherungs- Richtlinie von Juni 2014, Sachverständigenrichtlinie von August 2011), DIN- und EN-Normen, Leitlinien der Bundesärztekammer und Dachverbände sowie das vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärzt- lichen Stellen (ZÄS) entwickelte einheitliche Be- wertungssystem zugrunde gelegt. Insgesamt 120 ehrenamtliche Kommissionsmit- glieder (Fachärzte und Medizin-Physik-Experten) unterstützen die Ärztliche Stelle Nordrhein bei ih- rer Arbeit. Qualitätssicherung Radiologie Zurzeit sind insgesamt 3.721 Röntgenanlagen bei der Ärztlichen Stelle Nordrhein angemeldet. Bei 84 Prozent der im Berichtsjahr 2018 überprüften Geräte konnte durch die eingereichten Unterlagen eine hohe Qualität nachgewiesenwerden. Als häufig auftretender Mangel erwies sich bei den insgesamt 1.440 Qualitätsüberprüfungen die unvollständige Vorlage der Unterlagen und Prüfkörperaufnahmen, sodass zahlreiche zusätzliche Nachprüfungen er- forderlich wurden. Weiterhin fiel eine Nichteinhal- tung der Prüffrequenzen und des Prüfumfanges bei Röntgengeräten und Bildwiedergabesystemen auf. Bei rund 16 Prozent der Überprüfungen wurde eine Mängelkategorie III beziehungsweise IV fest- gestellt. In 13 Fällen wurde wegen Nichtvorlage oder man- gelnder Fehlerbeseitigung eine Meldung an die zu- ständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Bei Abfrage der Dosiswerte zeigte sich gehäuft eine fehlerhafte Dokumentation der Dosisflächen- produkte (falsche Einheiten). Weiterhin führten ungenügende Einblendmaßnahmen bei Patienten- untersuchungen dazu, dass die diagnostischen Re- ferenzwerte teilweise nicht eingehalten wurden. Bei der Überprüfung der mobilen Röntgengeräte – vor allem in gefäßchirurgischen operativen Abtei- lungen – ergab die Abfrage im Leistungsverzeich- nis, dass die Geräte häufig für komplexe Interven- tionen eingesetzt wurden, für die die technischen Mindestanforderungen nach der aktuellen Sachver- ständigen-Richtlinie von 2011 nicht erfüllt waren. Neben den explizit angegebenen Hinweisen und Optimierungsvorschlägen in den jeweiligen Qua- litätsüberprüfungen werden die Anwender in den Operations- und Funktionsbereichen durch allge- meine Informationsschriften beraten. Qualitätssicherung Nuklearmedizin Im Berichtsjahr 2018 wurden drei nuklearmedi- zinische Einrichtungen geschlossen und eine neue eingerichtet. Ende 2018 waren somit 111 nuklear- medizinische Einrichtungen mit insgesamt 230 Gammakameras und 20 PET-Anlagen sowie acht Schilddrüsen-Therapiestationen bei der Ärztlichen Stelle gemeldet. Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka und Privatdozent Dr. Hubertus Hautzel wurden in neun Kommissionssitzungen im Jahr 2018 Unterla- gen von 69 Einrichtungen geprüft. Dabei wiesen 92 Prozent der Einrichtungen gute bis sehr gute Ergeb- nisse auf. Bei rund acht Prozent der Überprüfungen wurden die Mängelkategorien III beziehungsweise IV festgestellt. 100 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Mängelkategorien MK I: keine Mängel, einwandfreie Vorgehensweise MK II: geringfügige Mängel, die zu beheben gebeten wird MK III: deutliche Mängel, die behoben werden müssen MK IV: schwere Mängel, die unmittelbar zu beseitigen sind
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=