Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Jahresbericht 2019 | 101 Medizinische Grundsatzfragen Geringe Mängel ergaben sich beim Einsatz älte- rer Gamma-Kameras, die nicht über die Möglichkeit einer quantitativen Auswertung von Myokardszin- tigraphien oder SPECT-Darstellungen bei Lungen- szintigraphien verfügen. Vereinzelt beanstandet wurden weiterhin nicht nachvollziehbare rechtfer- tigende Indikationen bei der Schilddrüsendiagnos- tik. Einzelne gravierende Beanstandungen ergaben sich durch ungenügende Qualitätskontrollen von Gammasonden, die von Gynäkologen zur intra-ope- rativen Detektion von radioaktiven Wächterlymph- knoten eingesetzt wurden. Um bei nuklearmedizinischen Therapien ein standardisiertes Vorgehen bei der Dosisberechnung und der Dosisdokumentation zur Behandlung be- nigner Schilddrüsenerkrankungen zu implemen- tieren, wurden Vertreter aller therapeutischen Ein- richtungen zu einem Konsensus-Treffen am 3. Juli 2018 ins Haus der Ärzteschaft eingeladen und nach konstruktiver Diskussion zusammen mit unseren Kommissionsmitgliedern Eckpunkte bezüglich der Verantwortlichkeit, Durchführung und Dokumen- tation der Dosimetrie beschlossen. Nicht zuletzt durch die mit rund 300 Teilneh- mern gut besuchte Fortbildungsveranstaltung im Haus der Ärzteschaft am 7. März 2018 konnte die Qualitätssicherung beim Betreiber im Bereich der Radiopharmazie weiter optimiert werden. Qualitätssicherung Strahlentherapie Ende 2018 waren konstant zu den Vorjahren 67 strahlentherapeutische Einrichtungen (33 Krankenhäuser, 34 Praxen) und 19 Betreiber von Röntgentherapieeinrichtungen bei der Ärztlichen Stelle Nordrhein angemeldet. Die Einrichtungen betrieben insgesamt 83 Linearbeschleuniger, zwölf IntraBeam-Geräte, zwei Tomotherapiegeräte, ein Gamma-Knife, ein Cyber-Knife und eine Protonen- anlage sowie 20 Afterloading-Therapieeinrichtun- gen und 16 Institutionen, die Seeds-Behandlungen durchführen. Unter demVorsitz vonProfessorDr. Axel Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend fanden im Berichtszeitraum turnusmäßig 40 Vorort-Überprü- fungen statt, darunter 30 strahlentherapeutische Institute und zehn Praxen mit Röntgentherapiege- räten. Erfreulicherweise fanden sich keine größe- ren Mängel bei den Überprüfungen der strahlen- therapeutischen Einrichtungen. Bei 25 Betreibern (62,5 %) konnte eine sehr hohe und bei zwölf Be- treibern (30 %) eine hohe Qualität bestätigt werden. Bei einzelnen Betreibern wurden Abweichungen zur leitlinienkonformen Therapie festgestellt. In einer kurzfristig anberaumten Nachprüfung zeigte sich eine systematische Verbesserung. Geringe Bemängelungen wurden bei älteren Li- nearbeschleunigern ausgesprochen, die nicht über die Möglichkeit moderner Bestrahlungstechniken wie zum Beispiel die intensitätsmodulierte Strah- lentherapie verfügen, die aber bei komplexeren Therapien zum Einsatz kommen sollten. Auswirkungen der DSGVO Die Verabschiedung der neuen Datenschutz- Grundverordnung imMai 2018 führte bei den Betrei- bern zu einer Verunsicherung bei der Übermittlung von Patientendaten und -aufnahmen. Nach Hinweis auf die gesetzlich verankerte Ver- pflichtung der Qualitätsprüfung durch die Ärztli- chen Stelle und Informationen über die Datenverar- beitung in unserer Abteilung konnten die Bedenken ausgeräumt werden. In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzgesetzgebung am 31. Dezember 2018 wurden die Betreiber mittels Newsletter, Informa- tionen auf unserer Homepage und durch Beantwor- tung zahlreicher telefonischer und schriftlicher Anfragen über Änderungen der gesetzlichen Vor- schriften informiert. Um die immer größer werdenden Datensätze, vor allem der computer-tomographischen Unter- suchungen mit multiplanaren Rekonstruktionen und Mammographien mit Tomosynthesen, visuali- sieren und speichern zu können, wurde mit neuer Software, Austausch der vorhandenen Rechner und Aufrüstung des Servers den neuen Erfordernissen Rechnung getragen. Mit Aufbau einer Prüfsoftware und Erweiterung der Gebührenordnung kann in diesem Jahr die Vor- Ort-Überprüfung teleradiologischer Einrichtungen beginnen. Die Ärztliche Stelle finden Sie im Internet unter www.aekno.de/ qualitaetssicherung/radiologie. Dort findet sich auch die Möglichkeit, den Newsletter der Ärztlichen Stelle zu abonnieren.
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