Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

108 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung Rechtsberatung und Berufsaufsicht Beratung, Schlichtung und der Erhalt eines hochstehenden Berufsstandes durch die Überwachung der Berufspflichten sind die wichtigsten Aufgaben der Rechtsabteilung. Die Rechtsabteilung gliedert sich in die Bereiche juristische Grundsatzangelegenheiten und Rechts- beratung/Rechtsanwendung. Der erste Bereich unterstützt die Organe und Ehrenamtsträger auf den Ebenen der Hauptstelle sowie der Kreis- und Bezirksstellen und die Ressorts im Haus. Mit an- deren Heilberufskammern werden übergreifende berufsrechtliche Themen aufgearbeitet und abge- sprochen. Die Schwerpunkte der Tätigkeit werden im Wesentlichen bestimmt von der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und den Vorgaben der Organe. Im zweiten Bereich, Rechtsberatung/Rechts- anwendung, wird hoheitlich gehandelt, bei der Beratung steht die Dienstleistungsorientierung im Vordergrund. Im Rahmen der Berufsaufsicht prüft die Rechtsabteilung, ob Ärztinnen und Ärz- te ihre Berufspflichten erfüllen. Anlass dazu geben in der Regel Beschwerden von Patienten, Kollegen oder Mitteilungen von Behörden und Gerichten. Die Ärztekammer befindet sich bei der Wahrneh- mung der Berufsaufsicht in ständigem Kontakt zu Staatsanwaltschaften, Gerichten und den für die Approbation zuständigen Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Eine effiziente und angemessene Durchführung der Berufsaufsicht ist für die Glaub- würdigkeit der Institution Ärztekammer von gro- ßer Bedeutung. Im Vordergrund des Bereichs Rechtsberatung/ Rechtsanwendung steht aber die rechtliche Bera- tung der Ärztinnen und Ärzte zu allen rechtlichen Fragen rund um die Berufsausübung. Dieses An- gebot der Ärztekammer wird sehr gut angenom- men und in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden. Die Ärztekammer ist häufig der erste An- sprechpartner für rechtliche Fragen, die im Be- rufsalltag auftreten. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt überwiegend telefonisch, oft aber auch schriftlich und hier insbesondere elektronisch per E-Mail. Im Berichtszeitraum standen die Novelle des Heil- berufsgesetzes NRW und erneut die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Kammern und ihre Mitglieder im Vordergrund. Novellierung des Heilberufsgesetzes NRW Seit geraumer Zeit setzt sich die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam mit den anderen Heilberufs- kammern des Landes NRW aktiv für eine umfas- sende Novellierung des Heilberufsgesetzes NRW ein. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia- les (MAGS) hat eine solche Novelle zwischenzeitlich auf den Weg gebracht und den Heilberufskammern im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Von dieser Möglichkeit hat die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam mit allen Heilberufskammern des Landes NRW Gebrauch gemacht. Der Gesetzesentwurf wurde zuletzt in den Landtag NRW eingebracht. Im Rahmen der Novelle stehen für die Kammern die Stärkung der Instrumente für die Berufsaufsicht, die gesetzliche Verankerung der Ehrenamtlichkeit, die Rechts- grundlage für notwendigen Datenaustausch, die Mög- lichkeit zur elektronischen Veröffentlichung sowie die Umsetzung der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Vordergrund. Datenschutz in der Arztpraxis nach neuer Gesetzeslage Im Zusammenhang mit der Informations- und Datenverarbeitung haben Ärztinnen und Ärzte seit dem 25. Mai 2018 die Richtlinie 95/46/EG (Daten- schutzgrundverordnung) sowie das neue Bundesdaten- schutzgesetz vom 30. Juli 2017 zu beachten. In Ab- stimmung mit der Landesbeauftragten für Daten- schutz hat die Rechtsabteilung unter Beteiligung aller Heilberufskammern in NRW Informations- blätter entwickelt, die online zur Verfügung stehen. Die Informationsblätter betreffen die Themen • Auftragsverarbeitung, • Auskunftsrechte von Patientinnen und Patienten, • betrieblicher Datenschutzbeauftragter, • Datenschutzbehörde, • Datenschutzerklärung auf der Homepage, • Datenschutz-Folgenabschätzung, • Einwilligung, • Informationspflichten nach DSGVO, RAin Christina Hirthammer- Schmidt-Bleibtreu, Justiziarin, Bereich Juristische Grundsatz- angelegenheiten Dr. iur. Dirk Schulenburg, MBA, MHMM, Justiziar, Bereich Rechtsberatung/ Rechtsanwendung und Allg. Verwaltung und Kaufmännische Geschäfts- führung

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