Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
110 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung Mitarbeit in Gremien der Bundesärztekammer Die Ärztekammer Nordrhein ist durch die Rechts- abteilung in mehreren Gremien der Bundesärzte- kammer vertreten. Die Rechtsabteilung hat sich im Berichtszeitraum insbesondere in der Arbeitsgruppe Heilberufe- und Kammergesetze, dem Ausschuss Berufsordnung sowie im Rahmen der Ständigen Konferenz der Rechtsbera- ter der Landesärztekammern und des Rechtsforums als Gremien der Bundesärztekammer eingebracht. Die AG Heilberufe- und Kammergesetze hat in zwei Sitzungen schwerpunktmäßig folgende Themenbe- reiche behandelt: • Niederlassungspflicht/Fremdbesitzerverbot • Umgang mit Sponsoring bzw. Beiträgen Dritter zur Unterstützung von berufsbezogener Fortbildung • Rechtsgrundlagen für die Dokumentation der Weiterbildung im eLogbuch • Juristische Personen des Privatrechts als Kammermitglied • Kammermitgliedschaft bei Betätigung in neuen Berufsformen Die Ärztekammer Nordrhein engagiert sich da- bei besonders im Bereich der Thematik juristischer Personen. Die Beratungen sind noch nicht abge- schlossenen. In drei Sitzungen hat der Ausschuss Berufsord- nung folgende Themenkomplexe behandelt: • Änderung des die Schweigepflicht normierenden § 9 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) und von § 12 MBO-Ä (Vergütungs- absprachen) • Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) • § 17 Abs. 2 MBO-Ä (Niederlassung und Ausübung der Praxis) • Absicherung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Fremdinvestoren • Organisationsgemeinschaft zwischen Ärzten und Heilpraktikern • Berufshaftpflichtversicherung Die Ärztekammer Nordrhein hat sich in diesem Zusammenhang schwerpunktmäßig im Rahmen der Beratungen zur Fernbehandlung, zur Schweige- pflicht sowie zur Absicherung der ärztlichen Unab- hängigkeit gegenüber Fremdinvestoren engagiert. Die Beratungen zur Änderung der MBO-Ä wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und sowohl in der MBO-Ä als auch in der BO (Kammerversammlung vom November 2018) umgesetzt. Die Beratungen um den Problemkreis der Fremdinvestoren sind bislang nicht abgeschlossen. Die Ständige Konferenz der Rechtsberater der Lan- desärztekammern hat sich in zwei Sitzungen zum Beispiel mit folgenden Themenbereichen auseinan- dergesetzt: • Änderung der Satzung der Bundesärztekammer sowie der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages • Datenschutzrecht auf europäischer und nationaler Ebene • Sponsoring berufsbezogener Fortbildung • Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen • Fernbehandlungsverbot • Fremdinvestoren und Fremdkapital bei MVZ Das Fernbehandlungsverbot sowie der Themen- bereich um die Anerkennung von Fortbildungs- veranstaltungen wurden dabei auf Initiative der Ärztekammer Nordrhein beraten. Während die Beratungen um die Fernbehandlung mit den Ände- rungen der MBO-Ä und der BO abgeschlossen wur- den, bedarf die Anerkennung von Fortbildungsver- anstaltungen weiterer Beratungen. Im Rahmen des Rechtsforums der Bundesärzte- kammer fanden unter anderem folgende Themen Eingang in die Beratungen: • Umgang mit neuen Formen der Berufsausübung einschließlich Kammermitgliedschaft und Berufsaufsicht • Rechtliche Beratung im Rahmen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte • Delegation ärztlicher Leistungen • Anerkennung von im Nicht-EU-Ausland geleisteten Weiterbildungszeiten Hier engagierte sich die Ärztekammer Nordrhein vorwiegend im Rahmen der Beratungen des Um- gangs mit neuen Berufsausübungsformen und im Rahmen der Anerkennung von Fortbildungsveran- staltungen. Beide Themenbereiche bedürfen noch weiterer Behandlung.
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