Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 111 Rechtsabteilung Was den Themenkomplex der Betätigung von ju- ristischen Personen im Gesundheitswesen et cetera betrifft, findet derzeit auf Landesebene die Bera- tung zu Vorschlägen zur Änderung des Heilberufsge- setzes NRW sowie anderer Gesetze statt. Diese sollen nach Abschluss der Befassung auf Bundesebene in Beratungen eingebracht werden. Betreuung von Gremien der Ärztekammer Nordrhein Im Berichtszeitraum hat die Rechtsabteilung da- rüber hinaus weiterhin die Sitzungen des Ständigen Ausschusses Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen und Europa betreut. In zwei Sitzungen hat der Aus- schuss im Schwerpunkt folgende Themenbereiche beraten: • Änderung der Satzung der Bundesärztekammer sowie der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages • Änderung der Berufsordnung für die Nord- rheinischen Ärztinnen und Ärzte ( u. a. § 7 Abs. 4 Fernbehandlung, § 13 Reproduktionsmedizin) • Rechtliche Rahmenbedingungen gewerblicher Unternehmen im Gesundheitswesen • Führung ausländischer akademischer Grade Die Satzung der Bundesärztekammer sowie die Geschäftsordnung des Deutschen Ärztestages wurden zwischenzeitlich abschließend auf dem Deutschen Ärztetag 2019 in Münster behandelt, die Berufsord- nung wurde geändert (s. o.). Der Themenkomplex der Gewerblichkeit befindet sich weiterhin in Be- ratung. In Bezug auf die Führbarkeit ausländischer akademischer Grade ist die Ärztekammer Nord- rhein zwischenzeitlich in Beratungen mit dem Mi- nisterium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW eingetreten. Diese dauern noch an. Ausschuss Ärztlicher Notdienst Der Ausschuss Ärztlicher Notdienst der Ärzte- kammer Nordrhein tagte im Berichtszeitraum insge- samt zweimal. Schwerpunkte der Sitzungen waren insbesondere die Weiterentwicklung des ärztlichen Notdienstes und der Gemeinsamen Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein . Auch der Austausch des Notdienstausschusses mit den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wur- de intensiviert. Die Hauptziele der Weiterentwicklung des ärzt- lichen Notdienstes sind weiterhin die Angleichung der Dienstbelastungen aller notdienstleistenden Ärzte, unabhängig davon, ob diese im ländlichen oder städtischen Bereich ärztlich tätig sind, die Neu- organisation des Fahrdienstes sowie der Abschluss von Kooperationsverträgen mit den von Vereinen betriebenen Notdienstpraxen. Des Weiteren wurde über die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vertreterverzeichnisse der Kreisstellen beraten. Die Rechtsabteilung berät die Kreis- und Bezirks- stellen bei der rechtlichen Bewertung von Anträgen der Kammermitglieder auf Aufnahme in das Vertre- terverzeichnis und bei Anträgen auf Befreiung vom ärztlichen Notfalldienst. Um die Anträge effektiver bearbeiten zu können, sollen die Arbeitsprozesse in Zukunft vereinheitlicht werden. Hierfür findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Hauptstelle und den Kreisstellen statt. Auch nimmt die Rechtsab- teilung auf Wunsch und nach Bedarf an Sitzungen der Kreisstellenvorstände teil, um über Entwick- lungen und rechtliche Einschätzungen von Einzel- fragen zu informieren. Weitere Tätigkeitsgebiete Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Im Berichtsjahr hat die Ärztekammer Nordrhein als Beigeladene die Verfahren von Kammerangehö- rigen gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) unterstützend begleitet. Im Gegensatz zum Vorjahr sind weder zugunsten der DRV Bund noch zugunsten der klagenden Kammerangehö- rigen berichtenswerte Gerichtsentscheidungen er- gangen. Erfolge für die Ärzteschaft waren dennoch zu verzeichnen, so lenkte die DRV Bund nach aus- führlicher Argumentation von Kammerangehöri- gen und Ärztekammer im sozialgerichtlichen Ver- fahren in vier Verfahren ein, gab ein Anerkenntnis ab und befreite die betroffenen Ärztinnen und Ärzte schließlich von der Versicherungspflicht. In einem weiteren Verfahren konnte die Rücknahme der Berufung durch die DRV Bund vor dem Lan- dessozialgericht Rheinland-Pfalz erreicht werden. Vor den Landessozialgerichten NRW und Rhein- land-Pfalz werden derzeit weitere zwei Verfahren geführt, die allerdings noch nicht entscheidungsreif sind. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Landesso- zialgerichte der Argumentation der Kammer folgen und zugunsten der klagenden Ärztinnen und Ärzte entscheiden werden.

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