Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Jahresbericht 2019 | 117 P r ä a m b e l : Aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilbe- rufsgesetze beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheits- wesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel, das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern; die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im In- teresse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustel- len; die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren; berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern. Prävention durch Information Die Ärztekammer Nordrhein setzt auf Prävention durch Information. Gemeinsam mit den Kreisstel- len wurden Fortbildungen zu aktuellen rechtlichen Fragen angeboten. Im Berichtsjahr wurde zu den Themen Datenschutz, Fortbildung, Patientenver- fügung und Korruption sowie allgemein zum ärzt- lichen Berufsrecht referiert. Mitarbeiter der Rechtsabteilung veröffentlichten im Rheinischen Ärzteblatt sowohl im Rahmen der Reihe „Arzt und Recht“ als auch unregelmäßig in einzelnen Beiträgen Abhandlungen zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen. Im Berichtsjahr ging es um Festpreiswerbung, Haftung des angestellten Arztes, Bezeichnung als Praxisklinik, Falschabrechnungen, Werbung mit Empfehlungssiegeln, wahlärztlichen Vereinbarun- gen sowie den sorgfältigen Umgang mit Rezepten. Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung Die Reihe „Arzt und Recht“ im Rheinischen Ärzteblatt BGH bestätigt Rechtsprechung zu wahlärztlichen Vereinbarungen (August 2018, S. 22, Folge 106) Werbung mit Empfehlungssiegel (Oktober 2018, S. 20, Folge 107) Fehlerhafte Privatabrechnung als Verstoß gegen die Berufsordnung (Dezember 2018, S. 19, Folge 108) Übernachtungsmöglichkeit ist Voraussetzung für eine Bezeichnung als Praxisklinik (Februar 2018, S. 26, Folge 109) Haftung des angestellten Arztes in der Praxis (April 2019, S. 20, Folge 110) Werbung mit Rabatten, Festpreisen und Pauschalen (Juni 2019: S. 27, Folge 111) Berufsausübungsfreiheit und Fortbildungspflicht (August 2019, S. 20, Folge 112)
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